Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenhaus verliert gegen IGAF

Mus Lim ⌂, Wednesday, 02.03.2011, 21:34 (vor 5043 Tagen)

18. Februar 2011

Gemeinsame Medieninformation
Frauenhaus Luzern erleidet Niederlage vor Gericht

Am 14. Februar 2011 gelangte das Frauenhaus Luzern (Verein zum Schutz misshandelter Frauen) mit einem Gesuch ans Bezirksgericht Luzern. Zu den von der IGAF nachgewiesenen Missständen in Schweizer Frauenhäusern fielen der Gesuchstellerin keine Gegenargumente ein. Dafür stellte sie den Antrag: Urs Bleiker, René Kuhn, der Verein Antifeministen und Michael Handel seien zu verpflichten "die Proklamation der Abschaffung der Frauenhäuser von den jeweils durch sie betriebenen Websites bzw. aus ihren Publikationsmitteln zu entfernen". Dieses Verbot sei superprovisorisch anzuordnen. Im Widerhandlungsfall sei eine Ordnungsbusse von je Fr. 5'000.- aufzuerlegen.

Der Präsident des Bezirksgerichtes Luzern wies diesen Antrag ab. "Es sei nicht ersichtlich, inwiefern der Aufruf, Frauenhäuser abzuschaffen bzw. durch geschlechtsneutrale Opferhäuser zu ersetzen, eine Rechtsverletzung darstellen soll."

Gleichermassen wies der Gerichtspräsident weitere superprovisorische Begehren ab, die darauf abzielten, die Bekanntgabe der Adresse des Frauenhauses Luzern zu verbieten. Der Gerichtspräsident begründet seinen ablehnenden Entscheid damit, die akute Gefahr einer Publikation der Adressen des Frauenhauses Luzern sei nicht glaubhaft dargelegt worden.

Dem Frauenhaus reicht es nicht, das Sammeln von Adressen verbieten zu wollen. Es verlangt auch ein generelles Verbot, öffentlich die Abschaffung der Frauenhäuser zu Gunsten geschlechtsneutraler Opferhäuser zu verlangen. Damit bestätigt es seine undemokratische und totalitäre Ausrichtung.

Entscheid vom 17. Februar 2011:
http://www.staatsgewalt.ch/dokumente/verfahren/5/bezirksgericht_luzern_110217.pdf

Bei Rückfragen steht der Präsident des Verein Antifeministen zur Verfügung:
Urs Bleiker, Präsident, +41 79 236 73 56

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