Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Der Missbrauch des GewSchG!

Opfer GewSchG, Saturday, 16.04.2011, 11:28 (vor 5448 Tagen)

16.11.2006: 23. GdP-Bundeskongress in Berlin:

GdP fordert Überprüfung des Opfer- und Gewaltschutzgesetzes
Berlin. Eine Überprüfung des Opferschutzgesetzes und des Gewaltschutzgesetzes fordern die rund 250 Delegierten des in Berlin stattfindenden 23. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Bei negativem Ergebnis sei eine Gesetzesänderung mit dem Ziel der Strafverschärfung unumgänglich.
Häufig ende die Strafverfolgung gegen Täter von häuslicher Gewalt schon im Ermittlungsstadium. Grund dafür seien häufig Mängel bei der polizeilichen Intervention, der Bewertung der häuslichen Gewalt als privates Problem, unsachgemäße Entscheidungen, fehlende oder unzureichende Ermittlungen des Sachverhaltes und mangelnde Beweissicherung. Das führe noch immer zur Einstellung einer hohen Anzahl der Verfahren.

Bei häuslicher Gewalt seien umfangreiche Ermittlungen aufzunehmen, die zur Anklageerhebung und umgehenden Verurteilung führen. Delikte, die im Bereich häuslicher Gewalt verübt werden, insbesondere die Körperverletzung, sollen aus dem Privatklagekatalog herausgelöst werden.

Der 23. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin dauert noch bis zum 16. November 2006 an.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, was die 2006 schon festgestellt haben:

"Häufig ende die Strafverfolgung gegen Täter von häuslicher Gewalt schon im Ermittlungsstadium. Grund dafür seien häufig Mängel bei der polizeilichen Intervention, der Bewertung der häuslichen Gewalt als privates Problem, unsachgemäße Entscheidungen, fehlende oder unzureichende Ermittlungen des Sachverhaltes und mangelnde Beweissicherung. Das führe noch immer zur Einstellung einer hohen Anzahl der Verfahren."

Ja, das ist schon ein massives Problem, die "Beweissicherung"! Wobei ja bei der gewollten Umkehr der Unschuldsvermutung die Erbringung von Tatsachenbeweisen keine Rolle mehr spielt. Da das GewSchG ganz sicher auch missbraucht wird, es in einer Vielzahl von Verfahren niemals Beweise für die "gefühlte" Gewalt gab, ist doch logisch, dass viele Verfahren bereits im "Ermittlungsstadium" enden.

Unlogisch allerdings, wenn die Polizei den Missbrauch des Gesetzes anerkennt, ist dann jedoch: "...sei eine Gesetzesänderung mit dem Ziel der Strafverschärfung unumgänglich."

Die Polizei will also ein Gesetz zusätzlich verschärfen, ohne dass, lt. Originalgesetz, ein Tatsachenbeweis erbracht werden muss. Mal abgesehen davon, dass die Aushebelung der Unschuldsvermutung zu Ungunsten von Männern schon eine Rechtsbeugung darstellt, so ist doch eine Strafverschärfung für Taten, deren Vollzug nie erwiesen werden muss, noch haarsträubender. Man darf nicht vergessen, dass dem Gericht alleinig die "Prozessführung" obliegt. Das klingt gewaltig und hat nur zum Hintergrund, dass die RichterIn das Verfahren schön lang ziehen kann, damit zwischenzeitlich ja das halbe Rauswurf aus der Wohnung auch vollzogen wird. Wenn das halbe Jahr dann vorrüber ist, kann man ja immer noch feststellen, dass "... es zwar keine Beweise gibt", aber der Mann hat faktisch den Schaden!

Jetzt wird hier mancher "Rechtskundiger" zwar sagen, dass im Laufe des Verfahrens schon irgendwelche Beweise erbracht werden müssen. Sicherlich, als Beweis reicht eine Eidesstattliche Erklärung als Glaubhaftmachung völlig aus. Eine Eidesstattliche Erklärung ist faktisch eine zu Papier gebrachte Lüge. Ja, jeder kann lügen und der Gesetzgeber kann einem dafür nicht einmal an die Wäsche. Wenn das zu dem Zeitpunkt mein Eindruck war ....., man beweise mir erst mal das Gegenteil. Also es kann jeder hier "glaubhaft" lügen und das wird beim GewSchG auch so von vielen Frauen vollzogen.

Mittlerweile ist es so, dass der Beitrag von der GdP-Seite aus dem Jahre 2006 von der Realität förmlich überrannt wurde. Ich habe in Gesprächen mit Beamten immer wieder die Situation zum GewSchG hinterfragt und viele erklärten mir ganz freimütig: "..... da können Sie aber sicher sein, dass dieses Gesetz missbraucht wird. Es bietet sich ja förmlich an!"

Das ist die Realität hier in Deutschland!

Der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes ist eine feministische Erstschlagswaffe im Kampf gegen Männer und nur das Ergebnis einer ideologischen Kriegsführung, als Folge einer jahrzehntelangen Stigmatisierung von Männern als Täter. Wie tief dieser Schwachsinn in den Köpfen von AngehörigInnen des Feministischen Wirtschafts- u. Justizkomplexes haftet, dass konnte jeder bei der Plasberg´schen Sendung in dieser Woche sehen.

Dagegen muss man sich wehren, denn es kann jeden Mann, zu jeder Zeit und an jeden Ort in diesem Lande einmal treffen: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu

Der Deutsche Bundestag weist bei Petitionen jeglichen Handlungsbedarf wiederholt zurück. Politiker auf lokaler Ebene interessiert, mit Verweis auf die Bundesebene, dieses Problem nicht. Nach der Plasberg-Sendung und dem Statement der Volksrichterin, glaube ich erst recht nicht, dass es in Justizkreisen jemals zu solchen Erkenntnissen kommt. AnwältInnen haben erst recht ebenfalls kein Interesse etwas an diesem Unrecht zu ändern, denn man "verdient" pro Wohungszuweisung ca. 1.400,00 EUR, ohne viel Arbeit (1 Schreiben, 1 Gerichtstermin) zu haben.

Die Zeche zahlt auf jeden Fall der unschuldige Mann! Also bleibt faktisch nur noch der Druck von der Straße und eine flächendeckende Aufklärung über den Missbrauch des GewSchG im Internet!

Der Missbrauch des GewSchG!

Derkan, Saturday, 16.04.2011, 12:19 (vor 5448 Tagen) @ Opfer GewSchG

Irgend wie muss man ja unschuldige Männer schuldig bekommen. Deutschland ist kein Staat, sondern ein Scheisshaufen!!!!

Tipps und Tricks für potentielle Opfer der GewSchG

Misogyn, Saturday, 16.04.2011, 20:29 (vor 5448 Tagen) @ Opfer GewSchG

Die Frau fragen was sie will.

Oft geht es ihr ja um Geld, denn wenn der Ex auf 9 Monate zur Bewährung verurteilt wird, nützt ihr das meistens nichts.

Bei Telefonanrufen Zeugen dabei haben. Aufzeichnen ist zwar verboten und nicht gerichtsverwertbar, aber man darf jemanden (einen zuverlässigen Zeugen) mithören lassen, das ist absolut legal.

Wenn es eindeutig auf eine Erpressung hinausläuft, kann man ja eine Gegenanzeige machen.

Und man hat dann einen Zeugen, während die Ex meist nur ihre eigene Aussage hat.

Da sich die meisten Exen so blöd anstellen, siehe C.S.D., könnten die meisten Prozesse gegen diese miesen Erpresserinen bei entsprechend klugem Taktieren gewonnen werden.

Es gibt aber auch den Fall, dass tatsächlich Gewalt stattgefunden hat (meistens von beiden Seiten) und dann ist es sogar manchmal klüger sich im Vorfeld zu einigen. Was die Ex an Geld will ist meist minimal wenn man es mit den Kosten und Folgeschäden eines jahrelangen Prozesses vergleicht. Und wenn gegenseitige Gewalt stattgefunden hat, wir Männer sind nunmal meist körperlich stärker, dann sind meist die Frauen hinterher stärker verletzt (auch wenn es oft nur eine seelische Verletzung ist).

Oft wirkt auch eine Entschuldigung Wunder, denn nicht alle Exen sind raffgierig. Es geht um Wiedergutmachung auch wenn das Unrecht häufig nur gefühlt ist. Frauen lieben es, wenn ein Mann sich entschuldigt, vor allem wenn es romantische Frauen sind.

Das allerwichtigste ist, niemals aggressiv vorgehen, auch wenn man noch so eine Wut im Bauch hat. Wenn man freundlich ist, auch gegen die Ex kann man sie entweder wegen Erpressung packen oder falls doch etwas Unschönes vorgefallen ist, sich einvernehmlich einigen.

Einvernehmliche Lösungen sind immer besser als jahrelange Gerichtsprozesse, das kann man auch der Ex klarmachen.

Der Ex griffige Beispiele bringen: Claudia Simone Dinkel, die ist momentan sicher auch nicht glücklich über den laufenden jahrelangen Prozess. Was hat CSD nun davon? Bisher nichts und sie wird auch in Zukunft nicht profitieren.

Die meisten Exen wollen keinen jahrelangen Gerichtsprozess.

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Im Vorfeld agieren, proaktiv das Schlimmste verhindern.

Wenn es vorhersehbar ist, dass es zu so etwas kommen wird, ich weiß, das ist nicht immer der vorhersehbar aber oft, sollte man sich in Anstand trennen.

Das geht so:

"Du bist eine wunderbare Frau, aber ich merke dass es mir schwerfällt , mich zu ändern. Ich bin halt so! Wir sind irgendwie wie Hund und Katze! Immer streiten wir. Was sollen wir tun? Was ich getan habe tut mir leid. Mache doch einen Vorschlag wie das jetzt weitergeht. Ich wäre zu einer Therapie bereit oder zu einer vorübergehenden räumlichen Trennung."

Klingt zwar pudelig, ist aber klug, denn es hilft beiden Parteien das Gesicht zu wahren. Sie kann gehen und sich trotzdem als tolle Frau fühlen.

Auch wenn das noch so gegen den eigenen Stolz geht. Es verhindert, dass die Ex in Spe zur Polizei rennt und gibt ihr ein gutes Gefühl.

So kann man sich dann trennen ohne hochkantig aus der Wohnung zu fliegen oder jahrelang prozessieren zu müssen.

Glaubt mir, das Gewaltschutzgesetz ist schlimmer!

Ich hab das alles mitgemacht, Polizei im Haus, Gerichtsprozess und die ganze Sch...

Ich kenne das.

Natürlich ist man hinterher schlauer, wer mit einem blauen Auge davon kommt, kann sich glücklich schätzen

Warum biederst Du Dich derart an, genau der falsche Weg...

Kritiker, Sunday, 17.04.2011, 14:12 (vor 5447 Tagen) @ Misogyn

- kein Text -

Nein, es geht erst einmal um Schadensbegrenzung...

Misogyn, Sunday, 17.04.2011, 15:58 (vor 5447 Tagen) @ Kritiker

... die Rache und die Gerechtigkeit kann dann ja immer noch später erfolgen.

Wenn du in der Situation bist, dann ist es klug, sich genauso verlogen und freunlich wie die Ex zu verhalten.

Männer sind meist zu ehrlich und direkt, während Frauen von Natur aus geübte Lügnerinnern sind

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