Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das Jugendamt war einfach nur überfordert!

FEMhunter, Saturday, 16.04.2011, 17:30 (vor 5448 Tagen) @ vt

"Blase sagte, die Familie stand vor der Scheidung des Ehepaares in Kontakt mit dem Jugendamt. Dabei sei es ausschließlich um Sorgerechtsfragen gegangen."

Das Jugendamt hat doch alles richtig gemacht! Streng nach Gesetz und Vorgabe. Die Kinder sind zwar tot, aber keiner hat daran Schuld.

Professionelle Distanz
Wichtig ist, sich im Einschätzungs- und Hilfeprozess nicht in die Beziehungsdynamik und Konflikte einer Familie hineinziehen zu lassen, sich mit einzelnen Familienmitgliedern oder Problemsituationen zu identifizieren, in Panik zu geraten oder sich emotional überwältigen zu lassen. Das bedeutet, eine Haltung der „Neutralität“22 zu bewahren und einen klaren und informierten Blick auf die Situation des Kindes, seine Lebensnotwendigkeiten und Entwicklungsbedürfnisse sowie auf seine Familie mit ihren Interaktions- und Verhaltensmustern, ihren Stärken und Schwierigkeiten zu behalten. Dies erfordert prozessbegleitende Selbstreflexion, kollegiale Beratung, Beratung mit dem/der Vorgesetzten und Supervision sowie fallrelevantes Wissen (beispielsweise über die Eltern-Kind-Beziehungen in Familien mit Vernachlässigungs- oder Suchtproblematik). Günstig kann sein, in schwierigen Fallbearbeitungsphasen gemeinsam mit einer KollegIn mit der Familie zu arbeiten, um Aufgaben und Belastungen zu teilen. Quelle

Einschätzung der Erziehungsfähigkeit psychisch kranker Eltern
Psychische Erkrankungen sind tabuisierte und stigmatisierte Erkrankungen. Eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema findet weder in der Öffentlichkeit noch in der Ausbildung der SozialarbeiterInnen ausreichend statt. Insofern ist das Wissen in der Jugendhilfe über psychische Erkrankungen und ihre Auswirkungen auf das Erleben und Fühlen der Betroffenen begrenzt. Um dennoch mit diesen Familien arbeiten zu können, ist es erforderlich, dass die Fachkräfte in Weiterbildungsangeboten das notwendige Handlungswissen und praktische Methoden vermittelt bekommen, um auf dieser Grundlage psychische Erkrankungen besser einschätzen, eigene Berührungsängste abbauen und angemessene Verhaltensweisen und geeignete Hilfsangebote entwickeln zu können.

Jedoch entbindet auch das Wissen um psychische Erkrankungen die Fachkräfte nicht von der Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Eine psychische Erkrankung stellt für sich genommen noch keinen Anlass für eine Jugendhilfemaßnahme dar. Viele psychische Störungen kommen in Schüben zum Ausdruck, ein Kind erlebt einen erkrankten Elternteil nicht nur in Akutkrisen, sondern ebenso in stabileren Phasen, sodass je nach aktueller Befindlichkeit das Verhalten des erkrankten Elternteils und der Unterstützungsbedarf völlig verschieden sein können. Die Frage nach der Kindeswohlgefährdung kann demnach nicht vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung eines Elternteils als solche diskutiert werden, vielmehr ist im Einzelfall immer zu untersuchen, in welchem Ausmaß die Kinder durch die psychische Erkrankung belastet oder gefährdet sind und inwieweit es Chancen gibt, diese durch eine Jugendhilfemaßnahme aufzufangen (vgl. Frage 62). Quelle

Wer interessehalber den Gurkentruppe hinter die Kulissen schauen möchte: http://db.dji.de/asd/ASD_Inhalt.htm

Ich konnte mir die Faulheit und Untätigkeit auch lange nicht erklären, aber heute bin ich schlauer! Nutzlos und dumm!


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