Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Interessante These ...... (Da will jemand den Juristen in die Suppe spucken?)

FEMhunter, Monday, 18.04.2011, 13:19 (vor 5446 Tagen)

Der Kinderbetreuungsvertrag
These: Die Ehe ist ein alter Zopf.

Junge Leute faseln etwas von "ewiger Treue". In der Kirche hören sie etwas von "Bis dass der Tod Euch scheidet."

Nach wenigen Jahren werden in den Ballungsräumen die Hälfte dieser Ehen wieder geschieden und die Kinder zu Scheidungsweisen, denen ein verkorkstes Bildungssystem den Rest gibt. Gleichzeitig jammern die Alten darüber, dass sie niemanden mehr haben, der ihnen die Rente zahlt. So oder so ähnlich könnte man die gegenwärtige Situation in Deutschland beschreiben.

Woher kommt diese Misere?

Eine Ursache könnte sein, dass das Grundgesetz die falschen Werte schützt.
Dass das Grundgesetz im Artikel 6 Abs. 1 die Familie schützt, ist gut.
Dass dort gleichzeitig die Ehe geschützt wird, ist überflüssig wie ein Kropf.

Was ist eine Ehe?

In der kinderlosen Ehe fallen dem Ehemann zwei wichtige Funktionen zu:
Der Vollzug der ehelichen Lebensgemeinschaft (§§ 1353 BGB) und ggf. die Versorgung (§ 1360 BGB) seiner nicht berufstätigen Ehefrau.
Beide Funktionen lassen sich perfekt auch außerehelich realisieren.
Als Lustbereiter und Versorger ist im Prinzip jeder Mann geeignet.

Wünscht sich eine Frau ein Kind, sind häufig Männer mit Zusatz-Qualifikationen gefragt:

1. Typ „Zuchtbulle“ mit hervorragenden Genen. (Die Samenräuberinnen stehen Schlange. :-) )

Soziale Kompetenz und Geld spielen keine Rolle. Das Großziehen seiner Kinder überlässt er oft der Frau und anderen Männern.

2. Typ „Vatertier“ mit hoher sozialer Kompetenz und Nestbautrieb. Zieht aufopferungsvoll „fremde“ Kinder auf.

3. Typ „Mäzen“ füttert „fremde“ Kinder durch.

Tabelle:

Gene / Sexualität
soziale Kompetenz
Geld

Typ „Zuchtbulle“
10
0-9
0-9

Typ „Vatertier“
0-9
10
0-9

Typ „Mäzen“
0-9
0-9
10

Natürlich gibt es neben den „normalen“ Männern immer noch die Traum-Ehemänner, die nach Art einer eierlegenden Wollmilchsau keinen Wunsch ihrer Ehefrau unerfüllt lassen. Nachdem diese Männer jedoch nicht die Mehrheit stellen, sollte darüber nachgedacht werden, ob es nicht effizientere Organisationsformen für ein befriedigendes und kinderreiches Familienleben gibt.

Eine Möglichkeit wäre der Kinderbetreuungsvertrag:

Zwei oder mehrere autonome Menschen – gleich welchen Geschlechts – schließen sich für 18 Jahre zusammen und verpflichten sich unwiderruflich, einem neuen Erdenbürger ein Nest zu bauen und 18 Jahre funktionsfähig zu halten.

Wer seinen eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommt, verliert für die Restlaufzeit / auf Lebzeit seine bürgerlichen Ehrenrechte und findet sich an Pranger wieder.

Diesem Kindervertrag gilt alle staatliche Fürsorge und Förderung.

http://www.verfassungswerkstatt.de/frage_familie#comment-6

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