Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neneneneneeeeee!

FEMhunter, Monday, 18.04.2011, 18:49 (vor 5446 Tagen) @ oha

Für wissenschaftliche Arbeiten gilt ein großzügiges Zitatrecht,
Genehmigungen braucht man dazu nicht, es sei denn man zitiert
unveröffentlichte Texte. "Wissenschaftliche Arbeiten" sind auch solche,
die wissenschaftlich gemeint sind.

Kann so nicht sein, denke mal an Buttegerg, Moch-Kehrin und die Tochter von "Ich-will-dich-beSTOIBERn".


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