Nur wenn Geld fließt, sind Unterhaltstitel gut
Der deutsche Juristinnenbund hat die Unterhaltsverordnung der EU, die am 18. Juni 2011 in Kraft tritt, zustimmend aufgenommen. Da von dieser Verordnung überwiegend Männer betroffen sind, haben diese kaum Chancen, das eigene Erwerbseinkommen vernünftig und im Sinne der ehemaligen Familie aufzuteilen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der europaweiten Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen wird dabei vom Bundesamt für Justiz in Bonn kostenlos unterstützt. Gleichstellung hört anscheinend auf zu existieren, sobald es ums Geld geht.
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