"Das Kind gehört zur Mutter und es geht dem Kind nur gut, wenn es der Mutter gut geht. Der Vater trägt seinen Teil zur (nicht mehr vorhandenen) Familie bei, indem er Unterhalt überweist." Das ist in 2 Sätzen das, was dir als Vater im Familiengericht widerfahren wird.
Die "herrschende Meinung" unterscheidet irrsinnig, bis zum Wechselmodell (50/50), dass ein Elterteil betreut und somit der Andere nur Umgang hat. Also du "umgehst" dann dein Kind. Das ist sprachliche Verzerrung um dir zu induzieren "Du betreust NICHT!" und deswegen hast du auch Unterhalt zu überweisen. Familienrichter sind feministisch geprägt und deshalb angehalten, den Umgang (Kontakt zwischen Vater und Kind) höchstmöglichst zu unterbinden, damit ja nicht das Wechselmodell zum Tragen kommt und somit IMMER die Transferleistungen (Unterhalt) vom Vater zur Mutter sichergestellt ist. Wie es dem Kind dabei geht, ist diesen Leuten scheißegal! Deine Kohle ist denen wichtig. Eine Frau ist natürlich daran interessiert, beim Ex soviel wie nur möglich abzuschöpfen. Deswegen auch diese Staffelung und das exzessive, unsubstantiierte, von er Realität losgelöste Erhöhen der sogenannten Düsseldorfer Unterhaltsgeiseltabelle.
Aber auch das Juristenpack will ja seinen Teil vom Kuchen haben und je höher der Streitwert, umso höher das Anwaltshonorar.
Wie du das bezahlst, ist deine Sache. Du hast eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und wenn du dich nicht 200% als Sklave deiner Ex zur Verfügung stellst, kannst du sogar in den Knast wandern.
Verhindern kannst du das nur, wenn du keine Kinder zeugst. Das ist der beste Schutz! Die Wahrscheinlichkeit ist momentan, dass binnen 7 Jahren jede 2. Ehe geschieden wird.
Solange dein Kind Unterhaltsanspruch hat, kann dich deine Ex gnadenlos ausbeuten. Du kannst sicher sein, dass alles was vor Gericht gegen dich läuft von der FEM-Justiz ungeprüft durchgewunken und beschlossen wird.
PS: Der Begriff "Rechtsstaat" ist zweifellos eine Definitionssache!