Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ein Fall von "Mutterliebe" ...

Swen, Tuesday, 30.05.2006, 18:43 (vor 6688 Tagen)

Neun tote Babys: Mord oder Totschlag?

Überraschung im Prozess gegen die Mutter der neun toten Babys: Die Staatsanwaltschaft beantragte heute eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen achtfachen Mordes, obwohl die Anklage auf Totschlag lautet. Sabine H. habe acht Kinder ?regelmäßig, routinemäßig und serienhaft getötet?, sagte Staatsanwältin Anette Bargenda vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Verteidiger Matthias Schöneburg forderte dreieinhalb Jahre Gefängnis wegen minderschweren Totschlags in einem Fall. Bei sieben Babys habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie lebend geboren wurden, sagte der Rechtsanwalt. Deshalb müsse seine Mandantin in diesen Fällen freigesprochen werden. Am Donnerstag soll das Urteil in dem bisher beispiellosen Fall verkündet werden. Sabine H. wird vorgeworfen, zwischen 1992 und 1998 acht Neugeborene nicht versorgt und auf diese Weise getötet zu haben. Der erste Fall aus dem Jahr 1988 ist nach DDR-Recht verjährt. Die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Anklage wegen achtfachen Mordes hatte das Gericht nicht zugelassen. Bargenda sah es nach der Beweisaufnahme dennoch als erwiesen an, dass Sabine H. ihre Kinder zur Verdeckung einer Straftat und aus niedrigen Beweggründen ermordete. Mit den Tötungen habe die Angeklagte jeweils die vorangegangene Straftat verdecken wollen, sagte die Staatsanwältin. Die verhängnisvolle Serie habe damit begonnen, dass sie 1988 nach der Geburt von drei Kindern erstmals ein Neugeborenes sterben ließ. Ausführlich widmete sich Bargenda dem ersten angeklagten Fall, einem 1992 während eines Lehrganges im niedersächsischen Goslar geborenen Jungen. Sabine H. hatte ausgesagt, ihn in einer Pension geboren, ihn längere Zeit wimmern gehört und dann eine Decke über ihn gelegt zu haben, bis er tot war. Die weiteren sieben Tötungen bis 1998, jeweils in der gemeinsamen Wohnung, wertete Bargenda als Mord durch Unterlassen. Sie wies darauf hin, dass die Angeklagte immer die Möglichkeit gehabt habe, Hilfe zu holen. Sie habe sich aber jedes Mal entschlossen, schon die Schwangerschaften zu verheimlichen, um die Babys unbemerkt töten zu können. Sabine H. hatte angegeben, sich beim Einsetzen der Wehen jeweils betrunken zu haben und sich deshalb nicht mehr an Details erinnern zu können. Die Staatsanwältin bezeichnete dies als nicht glaubhaft, da die Angeklagte in jedem der Fälle unbemerkt das Kind gebären, es töten sowie Leiche und Spuren beseitigen musste. ?Dazu wäre sie im Vollrausch nicht in der Lage gewesen?, sagte Bargenda.
Verteidiger Schöneburg verwies darauf, dass seine Mandantin die Tötung in Goslar eingeräumt habe, und diese nur deshalb überhaupt aufgeklärt werden konnte. Sabine H. sei damals in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen, weil ihr damaliger Mann auf keinen Fall weitere Kinder wollte. Der Anwalt beantragte deshalb, diesen Fall als minderschweren Totschlag zu werten. Dagegen plädierte Staatsanwältin Bargenda wegen der hohen Zahl der Verbrechen sogar auf Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Sollte das Gericht diesem Antrag folgen, wäre eine Aussetzung der lebenslangen Haftstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich. Sowohl Sabine H. wie auch der Vater der Kinder hatten vor Gericht geschwiegen. Der langjährige Ehemann Oliver H. will keine der Schwangerschaften bemerkt haben. Die Überreste der Babys waren Ende Juli 2005 hinter dem Elternhaus der Angeklagten in Brieskow-Finkenheerd bei Frankfurt (Oder) gefunden worden.


http://www.mittelbayerische.de/SID_35a330505a3723c0b315cd2ceebc4dd8/nachrichten/kurzzeitung/meldung.shtml?rubrik=mz&a...

Ein Fall von "Mutterliebe" ...

Dark Knight, Tuesday, 30.05.2006, 22:34 (vor 6688 Tagen) @ Swen

<blockquote>Verteidiger Schöneburg verwies darauf, dass seine Mandantin die Tötung in Goslar eingeräumt habe, und diese nur deshalb überhaupt aufgeklärt werden konnte. </blockquote>

Der Verteidiger kann von Glück sagen, daß die Richterin nicht Monika Harms, die neue Generalbundesanwältin, ist. Denn sie spricht sich sehr explizit gegen solche Deals "Geständnis gegen Strafmilderung aus" und bezeichnet dieses prozedere sogar als "Korrumpierung der Richter."

Dark Knight

PS: Selbstverständlich gehört die Mutter, die ihre Kinder getötet hat, eingesperrt und nicht wieder rausgelassen. Mord ist Mord, und in Serie erst recht.

Ein Fall von "Mutterliebe" ...

Conny, NRW, Wednesday, 31.05.2006, 16:18 (vor 6688 Tagen) @ Swen

Wenn sie mit dem Schrecken davon kommt, machen das andere nur nach. Sie ging vermutlich nicht mal zum Arzt, als sie merkte, daß sie Schwanger ist. Schon alleine das ist eine Fahrlässigkeit meiner Meinung nach.

Freundliche Grüße
Conny

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