Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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GUT

knn, Friday, 12.08.2011, 15:57 (vor 5333 Tagen) @ Bina

Mit der Auferlegung von gerichtlichen Massnahmen wie z. B. eine
Umgangsregelung wird ein Verwaltungsakt vollzogen. Dem Kind werden Regeln
auferlegt, die durch Dritte vorgegeben und ggf. kontrolliert werden. Der
Tagesablauf eines Kindes ist ab diesem Tage geregelt und es hat keinen
eigenen Willen zu haben. Es wird verwaltet. Da bekanntlich die
bisherige Mutter laut herrschender Meinung die Hauptlast der Betreuung
trägt, ist sie somit die Verwalterin des Kindes.

Finde ich gut. Werde ich benutzen.

Ich selbst gabe schon den Begriff "Ganztagskrippen-Ablieferantin" gebraucht, aber Verwalterin ist auch gut.

--
IQ von Frauen, Frauen MÜSSEN Sexobjekte sein, Beispiele für Zensur, Schriftzeichen


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