§164 StGB!
Du kannst vor allem mit der Gegenanzeige die Behörden beschäftigen und
... die Person wird "auffällig". Egal ob bei der Anzeige etwas bei
rauskommt oder nicht, die Person ist "auffällig" und hat einen dauerhaften
Vermerk im Polizeiregister. Solche Voreintragungen sind wichtig, weil nur
so die SerientäterInnen erkannt werden können.
Naja das geht mir dann schon zu weit. Immerhin ist es ja trotzdem meine Bekannte.
gesamter Thread:
- Halb-OT: Gefühlte Bedrohung -
smerf,
08.09.2011, 17:17
- §164 StGB! -
Jürgen,
08.09.2011, 17:43
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smerf,
08.09.2011, 18:29
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Jürgen,
08.09.2011, 18:35
- §164 StGB! - smerf, 08.09.2011, 21:38
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Jürgen,
08.09.2011, 18:35
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smerf,
08.09.2011, 18:29
- Mein Erlebnis - Kurti, 08.09.2011, 17:54
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Jürgen,
08.09.2011, 17:43