Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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§164 StGB!

smerf, Thursday, 08.09.2011, 21:38 (vor 5307 Tagen) @ Jürgen

Du kannst vor allem mit der Gegenanzeige die Behörden beschäftigen und
... die Person wird "auffällig". Egal ob bei der Anzeige etwas bei
rauskommt oder nicht, die Person ist "auffällig" und hat einen dauerhaften
Vermerk im Polizeiregister. Solche Voreintragungen sind wichtig, weil nur
so die SerientäterInnen erkannt werden können.

Naja das geht mir dann schon zu weit. Immerhin ist es ja trotzdem meine Bekannte.


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