Warum Dr. Karin Tondorf beweist Ihre statistische Inkompetenz
Die Diskussion um die Entgeltlücke zwischen Mann und Frau tritt mit dem schrittweisen Versuch der Objektivierung durch Softwaretools in eine neue Phase. Das Ministerium für alle ausser alleinstehende Männer zwischen 18 und Renteneintritt verwendet Logib-D als Instrumen, die Johanna-Boeckler-Stiftung präferiert eg-check, initiiert von Frau Dr. Karin Tondorf. Diese möchte den Nachweis der Überlegenheit Ihres als "rechtssicher" bezeichneten und von der Johanna-Böckler-Stiftun propagierten Programms nachweisen und hat dazu
diese Präsentation verfasst.
Dankenswerterweise muss man sagen, da diese die wirtschaftliche und statistische Inkompetenz der Autorin präsentiert.
Am Anfang mal folgende lange vergessene, aber dennoch wichtige Tatsache:
Arbeitslöhne sind Gegenstand ökonomischer Entscheidungen und entstehen durch Angebot und Nachfrage. Das bedeutet, die Anbieter von Arbeitsleistung sind die Haushalte, gemeinhin als "Arbeitnehmer" bezeichnet (hoho, wer hätte das gedacht) die Nachfrager sind Unternehmen.Über diverse Mechanismen, wie Verhandlungen auf individueller und Verbandsebene werden die Löhne bestimmt.
Nun stellt Frau TOndorf folgendes fest:
"Entgeltgleichheit bedeutet nach deutschem und europäischem Recht:Gleiches Entgeltfür gleiche und gleichwertige Arbeit".
Mit anderen Worten: Die Nachfrager nach Arbeit legen ein Profil fest, und daraus wird der Lohn bestimmt - fragt sich durch wen?
Bei Frau Dr. Tondorfs Nähe zur Johanna-Böckler-Stiftung steht zu vermuten: Die Gewerkschaft. Nun mag das wohl sehr erfreulich für diese beiden PArteien sein: Es ist aber schlicht und einfach nicht so. Ups.
Für alle Freunde der Gewerkschaften: "„Potentielle Erwerbsjahre“können altersdiskriminierend wirken." Das ist schick: Wer anfängt hat das gleiche Gehalt zu bekommen, wie jemand, der schon 20 Jahre im Betrieb arbeitet, denn der Arbeitsinhalt ist entscheidend.
Unsereiner dachte immer, dass das ergebnis der Tätigkeit und insbesondere die Relation zwischen Aufwand und Ergebnis. Denn jemand der etwas schon 20 Jahre macht ist, hat im allgemeinen hier bessere Karten. Aber, die Gewerkschaftsstiftung findet die diskriminierend. (s. Folie 9)
Aber dann doch wieder? (s. Folie 9) Also wie bitte: Entweder es ist zulässig oder nicht. Und dann: Wenn es keine Frau mit vergleichbarer Berufserfahrung gibt kann schlicht keine Prüfung auf Entgeltgleicheit erfolgen. Aber diese Feinheit entgeht Frau Tondorf.
Kühn geht sie dann mit der Statistik ins Gericht und aua, verhaut sich schon bei elementarsten Interpretationsfragen:
Auf Folie 5:
"Welcher Teil der betrieblichen Entgeltdifferenz ist objektiv gerechtfertigt?"
soll die Prüfung mit Logib-D beinhalten? Das ist wohl kaum möglich, weil Statistik keinerlei Anhalt für "objektive" Sachverhalte bietet. Statistik liefert lediglich Aussagen darüber ob bestimmte Annahmen über einen Sachverhalt mit den vorliegenden Daten widerlegt werden können oder nicht. Wenn die Annahme mit den Daten nicht kompatibel ist, wird eine Wahrscheinlichkeit dafür angegeben, dass diese Aussage zufällig falsch ist. Widerlegen die Daten die Annahme nicht, dann ist die keineswegs ein Beweis für das Bestehen eines "objektiven " Sachverhalts, sonder lediglich eine Aussage, dass wir die Annahme vorläufig gelten lassen können.
Lange Rede , kurzer Sinn: Statistische Verfahren, welcher Art auch immer, können niemals eine objektive Rechtfertigung liefern.
So hat Frau Tondorf sowohl Ihre Inkompetenz für wirtschaftliche und statistische Fragen dargelegt. Dafür darf man dankbar sein.