Betreuungsangebot des Vaters muss berücksichtigt werden
Umgang und Unterhalt - BGH stellt Trennung in Frage
Umgang und Unterhalt waren bislang zwei streng voneinander zu trennende Problemfelder. Nun hat der BGH erneut (zuvor schon BGH NJW 2010, 3369) die Grenzen verwischt.
Aus dem BGH-Urteil XII ZR 45/09 vom 01.06.2011
[..]Seite 12 (26) Ist – wie hier – der barunterhaltspflichtige Elternteil bereits im Vorruhestand und der betreuende Elternteil noch erwerbstätig, liegt es nahe, das Umgangsrecht mit einem Kindergartenkind so umzugestalten, dass dadurch der betreuende Elternteil entlastet und ihm eine Erwerbstätigkeit ermöglicht wird. Dass eine solche Umgestaltung des Umgangsrechts die jeweilige Rückkehr des Kindes zur Mutter erschweren könnte, hat das Berufungsgericht nicht konkret festgestellt.
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FemokratieBlog,
13.09.2011, 17:21
- Rechtsstaat entkoppelt "Rechte" und "Pflichten" - Yussuf K, 13.09.2011, 18:52