Zeitdruck ist beim Urintest nicht erlaubt
Ein Gefangener kann bei der Urinprobe nicht. Sollte Männern bekannt vorkommen. Nicht aber der fachkundigen Gefängnisärztin:
Die Anstaltsärztin erklärte lediglich, nach einem Konsum von 0,6 Litern Wasser habe der Gefangene auf jeden Fall urinieren können.
Damit sorgte sie für sieben Tage Radio- und Fernsehverbot sowie Einzelhaft. Die männersensible Willkür mußte erst durch das Kammergericht Berlin beendet werden.
Nur mal ganz vorsichtig einen Geschlechtertausch phantasiert: Männlicher Gefängnisarzt befindet über die wasserlassende Befähigung der weiblichen Gefangenen. Die Schlagzeilen mag dann jeder selber erahnen.
Udo Vetter berichtet im law blog