Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zeitdruck ist beim Urintest nicht erlaubt

Blog Leser, Wednesday, 16.11.2011, 20:48 (vor 4763 Tagen)

Ein Gefangener kann bei der Urinprobe nicht. Sollte Männern bekannt vorkommen. Nicht aber der fachkundigen Gefängnisärztin:
Die Anstaltsärztin erklärte lediglich, nach einem Konsum von 0,6 Litern Wasser habe der Gefangene auf jeden Fall urinieren können.
Damit sorgte sie für sieben Tage Radio- und Fernsehverbot sowie Einzelhaft. Die männersensible Willkür mußte erst durch das Kammergericht Berlin beendet werden.

Nur mal ganz vorsichtig einen Geschlechtertausch phantasiert: Männlicher Gefängnisarzt befindet über die wasserlassende Befähigung der weiblichen Gefangenen. Die Schlagzeilen mag dann jeder selber erahnen.

Udo Vetter berichtet im law blog

Vorschlag für die feministischen WärterInnen!

Justizgeschädigter, Wednesday, 16.11.2011, 21:15 (vor 4763 Tagen) @ Blog Leser

Dann sollen sie doch wie ihre amerikanischen Freunde das berühmte "Waterboarding" einführen. Vielleicht animiert ja das zum Pinkeln. Genügend Wasser nimmt ja der Proband jedenfalls auf.

Besprecht das mal mit Frau Leyen und Frau Schwarzer, vielleicht kommt das ja per Eilgesetz durch. Müsste doch klappen, schließlich gehts ja gegen Männer. Pudel Wuff unterschreibt das sicherlich auch über Nacht.

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