Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nun doch: Denkmal für homosexuelle Naziopfer auch für Lesben

gast42, Tuesday, 05.06.2007, 14:39 (vor 6410 Tagen) @ Nihilator

§175 von 1935:
I. Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm
zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft." ...

Knapper kann man eigentlich nicht ausdrücken, dass hier ein rein
ideologisch-rassistisch definiertes Verbrechen gesühnt werden soll.

Denn: Ein Opfer gibt es ja nicht, alle beteiligten sind Täter.

Wessen Rechte hat der sich selbst so nennende Rechtsstaat also verteidigt,
wenn er die Täter in den Knast gesteckt hat?

Ganz bestimmt diejenigen der heterosexuellen Männer, nicht?

Sagen jedenfalls unsere Femis.


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