Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Fakten zur deutschen Justiz (Allgemein)

Walter Albrecht, Tuesday, 27.12.2011, 15:40 (vor 4716 Tagen)

Die Wahrscheinlichkeit in Deutschland, als Mann Opfer der Justiz zu werden ist deutlich höher, als einem islamistischen oder rechten Terroranschlag zum Opfer zu fallen.

Der durch die Justiz angerichtete finanzielle Schaden für den Einzelnen ist im Vergleich zu Schäden durch „rechte Gewalt/Terror“ exorbitant. Wobei der Normalbürger nur in seltensten Fällen Schäden durch „rechte Gewalt“ verzeichnet.

Rechtsextreme und Terroristen verletzten gelegentlich gesetzliche Regelungen und Vorschriften, dagegen beugen und verletzen Juristen diese regelmäßig.

Kinder fallen eher einem Familiengericht zum Opfer, als einem rechten oder islamischen Terroranschlag.

In Deutschland gibt es mehr Juristen als Rechtsextreme und Terroristen.

Größter Irrtum: Justiz und Juristen halten sich selbst für fehlerfrei und unfehlbar.

Richter sind nicht unabhängig. Als Beamte schwören sie einen Diensteid gegenüber ihrem Dienstherren und zusätzlich einen Eid gemäß DRiG. Sie bekommen ihr Salär vom Staat, ihrem Dienstherren, überwiesen, woraus sich kausal eine dingliche Abhängigkeit ableitet. Richter verkünden als "Recht" die „herrschenden Meinung“ des jeweiligen Gesellschaftssystems/politischen Kaste. Moral, Ethik, Recht u. Gerechtigkeit spielen dabei keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Deutsche Beispiele dafür sind Roland Freisler (Nazis), Hilde Benjamin (Kommunisten) und Ulrich Vultejus (Feministinnen). Als Angestellte des Staates haben sie gegenüber den Bürgern die Interessen der „herrschende Meinung“ zu vertreten.

Wenn Richter mutmaßlich in Ihrer Entscheidung frei sind, dann sprechen sie Recht nicht „Im Namen des Volkes“, sondern ausschließlich in ihrem eigenen Namen. Dafür haften sie faktisch auch, wenn der Bürger aufbegehren wird.

Die Staatsanwaltschaft befasst sich nur mit Strafanträgen, die sicher Geld in die Staatskasse spülen. Alles andere verlagert sie mit dem Verweis „kein öffentliches Interesse“ kostenofferierend an die Bürger, mit Verweis auf den Weg der Privatklage, zurück. Es geht nicht um Rechtspflege, sondern Bürgerabzocke und Steigerung der Staatseinnahmen.

Wer will, kann versuchen das zu widerlegen!

Hier einpaar Fakten zur Justiz in Deutschland

Christian, Tuesday, 27.12.2011, 17:09 (vor 4716 Tagen) @ Walter Albrecht

http://www.zeit.de/2002/19/200219_irrtum.xml

http://www.youtube.com/watch?v=ZpzBAQqp0D4

http://www.youtube.com/watch?v=LdezIIfGLM4&feature=related

Für mich gibt es kein Justizirrtum, sondern immer Justizverbrechen, denn jede andere Verbrecherin könnte sich sonst auf Irrtum berufen und Straffrei davon kommen!

Nachtrag: Staatsanwaltschaft Hannover hat Ermittlungen gegen Bundespräsdident eingestellt, kein Anfangsverdacht n/t

Christian, Tuesday, 27.12.2011, 17:23 (vor 4716 Tagen) @ Christian

- kein Text -

Justiz

LatexTester, Tuesday, 27.12.2011, 17:39 (vor 4716 Tagen) @ Walter Albrecht

Wer will, kann versuchen das zu widerlegen!

Das ist nicht zu widerlegen und muss auch nicht widerlegt werden. Jede Justiz, egal in welchem Land und zu welcher Zeit arbeitet innerhalb des gesellschaftlichen Referenzrahmens und demgemäß auch immer im Reverenzrahmen an die herrschenden Systeme.

Gehen wir davon aus, dass Du Urteile gegen Männer durch das Familienrecht als ungerecht empfindest, dann ist das ein Teilgebiet der Justiz, welches verändert werden muss. Dennoch stellt eine Änderung nicht das Rechtssystem infrage, denn es gibt unzählige Beispiele, wo Richter Urteile fällen, die auch Du als angemessen und gerecht empfindest - sei es, dass der Richter ein arbeitnehmerfreundliches Urteil fällt, sei es, dass er Teile der Geschäftsbedingungen eines Unternehmens für nichtig erklärt, von denen Du meinst, dass sie dich benachteiligen.

Es gibt als nicht das Recht und Recht wird nicht unsinnig, weil es in Teilgebieten Deinen Vorstellungen widerspricht. Alternativ wirst Du in Gesamtheit kein Recht skizzieren können, das Du wie alle anderen als gerecht empfindest. Und wäre die Justiz und das Recht so monolithisch, wie Du es darstellst, dann wäre auch jede Diskussion darüber obsolet, weil es sich nicht ändern ließe.

Die Justiz, die mit Absicht schwere Straftaten begangen hat muss ins Gefängnis! n/t

Christian, Tuesday, 27.12.2011, 17:51 (vor 4716 Tagen) @ LatexTester

- kein Text -

Es gibt kein Teil-Tod! Entweder du lebst oder du bist tot!

Walter Albrecht, Tuesday, 27.12.2011, 17:58 (vor 4716 Tagen) @ LatexTester

Ich habe in meinem ganzen Leben nicht ein einziges Teilgebiet dieses Rechtes kennengelernt, wo der Ehrliche nicht der Dumme war.

Wenn in deinem Körper ein Organ versagt, bist du ohne Hilfe tot. Ein Tisch mit 3 Beinen steht, mit 2en nicht mehr so sicher mit nur einem Bein kracht er sicher um. Im Verhandlungsraum sitzt dir ein Richter gegenüber. Oder anders gesagt: Ein bißchen Krebs im Körper ist auch tödlich!

Recht sollte sich an ethischen u. moralischen Werten eines Volkes orientieren. Nimm mal § 1592 BGB, der ist doch was von und für Vollidioten.

Wulff hat gesagt: "Ich sehe ein: Nicht alles was juristisch rechtens ist, ist auch richtig!" Dem gibts nichts hinzuzufügen.

Bitte lies die Promotion von Dr. jur. Udo Hochschild: http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/8029

Um es ganz klar hervorzuheben, die Staatsanwaltschaft Hannover sich ein schweres Verbrechen geleistet haben

Christian, Tuesday, 27.12.2011, 18:03 (vor 4716 Tagen) @ LatexTester

Schweres Verbrechen der Staatsanwaltschaft Hannover

http://www.youtube.com/watch?v=LdezIIfGLM4&feature=related

Rechtsstaatsprinzip, Grundgesetz und Geld- bzw. Machtstreben:

Kolja, Tuesday, 27.12.2011, 18:18 (vor 4716 Tagen) @ Walter Albrecht

Lies mal Pkt. 2: Rechtsstaatsprinzip, Grundgesetz und Geld- bzw. Machtstreben:

http://www.homepagestart.de/userdaten/000373/99/download/verbraucherschutz_und_menscherechte.pdf

Fakten zur deutschen Justiz

paola, Wednesday, 28.12.2011, 00:49 (vor 4716 Tagen) @ Walter Albrecht

Wenn Richter mutmaßlich in Ihrer Entscheidung frei sind, dann sprechen sie Recht nicht „Im Namen des Volkes“, sondern ausschließlich in ihrem eigenen Namen. Dafür haften sie faktisch auch, wenn der Bürger aufbegehren wird.

Richter können nicht frei sein in Ihrer Entscheidung: Sie sind Beamte und demzufolge ihrem Dienstherrn verpflichtet.
Und außerdem: Es gibt Richter, die fühlen sich so frei, dass sie nichts entscheiden wollen, weil ... und dafür gibt es eine Menge Gründe.

powered by my little forum