Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rechtsgrundlage des Forums: Art. 5 Abs. 1 GG

Daimyo, Tuesday, 17.01.2012, 14:59 (vor 5178 Tagen) @ Gollum

Sowas kommt hier nicht vor. Alles was hier geschrieben wird, wird durch
Art. 5 Abs. 1 GG staatlich geschützt.

Dieser erste Absatz wird aber durch den zweiten Absatz wieder ausgehebelt.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1 Absatz 2:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


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