Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aus dem Brief von Axel Hüls

Rainer ⌂, Saturday, 28.01.2012, 16:14 (vor 4693 Tagen) @ Yussuf K

Bei allem religiösem Gerede von Axel Hüls möchte ich auf folgenden Auszug aus seinem Brief aus der Haftanstalt hinweisen (Der Anfang des Briefes besteht nur aus religiöser Rechtfertigung).

... Wenn ich als Vater meiner Kinder also für sie eine Gefahr für Leib, Psyche oder ihr Verhältnis zu Gott (und damit ihr ewiges Leben) sehe, so habe ich natürlich vor Gott das Recht und die Pflicht, diese abzuwenden – nach bestem Wissen, Gewissen und Möglichkeiten.

Und dies war in unserem Fall leider nur dadurch möglich, daß ich die Kinder umgehend aus dem Umfeld ihrer Mutter und meiner eigenen Eltern entferne. Auch eine solche Entscheidung obliegt mir als Vater.

Dabei erwies es sich zur Durchsetzung als notwendig, dies besonders schnell und ausserhalb eines Landes zu tun, in welchem das HKÜ (Übereinkommen zur Kindesrückführung) greift – womit Europa quasi vollständig ausschied.

Da ich mir die Heiratsurkunde und ein Photo meiner Frau und ihres neuen Partners besorgt hatte (bzw. eine Kopie davon) erhoffte ich mir in Ägypten – neben dem dort geltenden Wohnrecht für Ausländer – im Falle einer Ergreifung gute Chancen. Denn Ehebruch ist dort strafbar. Seit Mai 2011 war ich im Besitz eines ägyptischen Wohnrechts, das ich bei der Behörde für Immigration erworben hatte. Seit Juni 2011 hatte ich mit den Kindern eine feste Wohnung in Kairo bezogen und war dort bis zum 07. Sept. 2011 (Festnahme durch Interpol) wohnhaft, mit sehr gutem Nachbarschaftsverhältnis.

Daß der ägyptische Richter einen „Deal“ mit den Deutschen machen würde, ohne meine Argumente überhaupt anzuhören („Ihr liefert aus, wir liefern aus“) hatte ich nicht vorher wissen können. Im Gerichtsgebäude wurde mir schon von einem Botschaftsmitarbeiter dieser „Handel“ mitgeteilt, der dann vom Richter nur bestätigt wurde.

Wenn die Mutter der Kinder für sich die Entscheidung trifft, sich trennen zu wollen und mit einem anderen Mann ein Verhältnis zu pflegen (was sie seit Sommer 2009 tut), dann gelten für sie die biblischen Aussagen bzgl. ihres Ehemannes (für den sie sich vor Gott freiwillig entschied) trotzdem. Diese geben ihr folglich nicht das Recht, gegen ihren Ehemann bzgl. der Kinder zu entscheiden. (Siehe 1. Kor. 11, 3; Eph. 5, 22 – 24; Titus 2, 5; 1. Tim. 2, 12 – 15; 1. Mos. 3, 16 etc.)

Auch dann, wenn sie sich mit dem Staat, meinen Eltern und ihrer Kirche verbündet, und mich folglich international jagen lässt. Durch Geldspenden bzw. Sammlung der Kirche finanziert beauftragte sie die Firma „Control Risk“, welche mich – neben der 31-köpfigen Soko „Nil“ der Polizei – für 2000 Dollar je 8 h (!) jagte. Das sind in 3 Monaten allein 180.000 Dollar, 4 ½ Monate dauerte die Suche insgesamt.

Ein Christ gehorcht Gott mehr als den Menschen (Apostelg. 4, 19; 5, 29; Daniel 3, 17 – 18 etc.)! Er achtet und befolgt alle Gesetze der Obrigkeit, wenn sie Gottes Wort nicht widersprechen. Genau so halte ich es, und bemühe mich darum von ganzem Herzen, seitdem ich Christ geworden bin.

Daß die „Geister sich daran scheiden“, liegt nicht an meiner Handlungsweise, sondern daran, daß viele die Heilige Schrift nicht annehmen wollen – wonach ich vorgegangen bin bzw. woran ich mich orientiere.

Gottes Wort steht im für sie unannehmbaren Kontrast zum Zeitgeist – in vielerlei Hinsicht. Christen aber folgen dem Zeitgeist nicht (mehr), sondern Gottes Wort, das Jesus selbst und die Apostel als die vollkommene, verlässliche Wahreit wiederholt bezeugen. Alle anderen aber folgen dem Zeitgeist (Epheser 2, 2; 6, 12) welcher Einfluß auf Moral und damit natürlich auch Verhalten, Sitten, Gesetze und Rechtsprechung nimmt.

Die „zuvorderst obliegende Pflicht“ zur Erziehung legt mir aber auch Artikel 6 des GG auf, woran sich alle Rechtsprechung auszurichten hat (s. Art. 1), wie es der Name „Grundgesetz“ ja auch schon besagt. Auch zum GG steht die „Normalität“, der Zeitgeist, in diesem Land mittlerweile im Kontrast – in einiger Hinsicht.

Regelmässig sabotieren Richterinnen u. Richter das GG Art. 6, denn sie machen bei einem „Umgang“ von 4 h je 2 Wochen (wie bei mir) – oder sei es einem Wochenende – eine Erziehung durch regelmässige Einflussnahme nach bestem Wissen und Gewissen faktisch unmöglich! Wer sich aber nicht an die Beschlüsse derselben hält, wird unmittelbar mit Geldstrafe oder Gefängnis bedroht!

Das „Umgangsrecht“ auf Besuchsonkelniveau ist folglich nicht mehr als ein schöner Schein, der aber die Pflichten zur Erziehung nicht ermöglicht. Genauso wie auch das „Sorgerecht“ zwar ähnliches suggeriert, in der Realität ist es jedoch im Alltag meist wirkungslos: Schulen, Kindergärten, fragen nicht danach, wenn der Elternteil mit „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ etwas durchsetzen will, obwohl der andere Elternteil dagegen ist. Das war nicht nur meine Erfahrung.

Am 09. Sept. 2011 schrieb die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) auf Seite 5:„Nach Informationen dieser Zeitung soll das Verhältnis der Kinder zum Vater enger sein, als das zur Mutter. Deshalb hätten sie ihn auch ohne grösseren Widerspruch begleitet. (...) Die emotionale Nähe der Kinder zum Vater stelle die Justiz nun vor ein Problem, heisst es: Wird der Vater inhaftiert, dürfte das die Rückkehr der Kinder in den Alltag noch weiter erschweren.“

Am 16. Sept. 2011 auf Seite 7 schrieb die „HAZ“ (s.o.):„Ob das Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater wirklich so außerordentlich eng ist, wie Bekannte der Familie berichten“ – dazu habe ihre Mutter bei der Pressekonferenz am 15. 09. 11 in Hannover nichts sagen wollen. Das hat sie seit dem Sommer 2009 beim Familiengericht stets zu vermeiden versucht.
Zu o.g. „Problem“ der Justiz ist festzustellen, daß die Justiz dieses Problem offensichtlich ganz einfach aussitzt. Man könnte es auch einen bewussten Entfremdungsversuch nennen. Seit 4 Monaten sitze ich nun in Haft und die Post, welche ich an meine Kinder sandte, kam ebenfalls nicht an.

Das weiß ich, weil ich sie bewusst an einen Freund sandte, um sicherzugehen, daß sie auch ankommt (alle Post durchläuft eine Postkontrolle bei d. Staatsanwaltschaft).
Im Weiteren ist dazu zu sagen, daß Jonas mir bei der Umsetzung der Flucht half, indem er den Ort der notwendigen Dokumente (Reisepässe, Impfausweise, Sparbücher etc. der Kinder, sowie der Heiratsurkunde und Geburtsurkunden) auskundschaftete. Dadurch konnte ich sie mir schnell und zielgerichtet kurzfristig beschaffen. Das tat ich mit einem Zweitschlüssel, den meine Eltern bei sich deponierten. Deshalb wird mir jetzt „Einbruch“ vorgeworfen. Ohne die sichere und zudem kurzfristige Beschaffung der Dokumente, wäre die Sache einerseits aufgeflogen und andererseits die Reisebuchung und Zahlung von 1800 Euro (ca.) hinfällig bzw. umsonst gewesen. Die Buchung der Flüge musste 3 Wochen vorher erfolgen, inkl. Zahlung.

Ich hatte sowohl mit Jonas wie auch mit Benjamin zuvor über eine Flucht gesprochen und wusste somit, daß sie dies beide befürworteten. Benjamin hatte jedoch keinerlei Informationen, während ich mit Jonas unkonkret über Griechenland als Reiseziel sprach. Bis zur Flugbuchung war die Reise nicht sicher geplant, die Zieländerung ergab sich durch das zuvor erwähnte „HKÜ“, wovon ich erst später erfuhr.

Sowohl Jonas wie auch Benjamin wurden vor Abreise, d. h. selbigen Tags am 25. 04. 11, noch in meiner Wohnung über das konkrete Ziel informiert, und wussten, daß wir in absehbarer Zeit nicht zurückkommen würden.

Die beiden Mädchen wurden von uns nur über eine „Reise“ nach Ägypten informiert, damit sie uns bei den Passkontrollen und im Flugzeug nicht versehentlich verraten würden. Sie haben einige Tage später in Assuan davon erfahren, daß wir nicht nach Deutschland und zur Mutter zurückkehren. Miriam sofort, und bald auch Lisa hatten dafür Verständnis, daß ich diese Entscheidung getroffen hatte. Ihre Geschwister bestärkten Lisa darin.

Die Hintergründe liegen in den jahrelangen Erlebnissen der Kinder mit meiner Frau und mit mir.U. a. kam es als Folge gerichtlicher Entscheidungen, auf die meine Frau bewusst hingewirkt hatte, zu einer monatelangen Flucht von Jonas und Benjamin zu mir. Auch Miriam versuchte es. Sie liefen nach der Schule, von Freunden aus und von der Mutter aus zu mir. Teilweise mehrmals wöchentlich. Darauf folgten Strafe, Drohungen, Erpressungen und Liebesentzug. Mit Unterstützung meiner eigenen Eltern. Im Verlauf des gesamten Familiengerichtsprozesses war es mein Eindruck, daß lediglich der Psychologe Kemal Temizyürek, der uns und die Kinder mit seiner Assistentin besuchte und befragte, ernsthaft bzw. wirklich daran interessiert war, das bestmögliche für die Kinder zu erwirken. Leider erfolglos: Meine Frau ließ die mit seiner Hilfe geschlossene Vereinbarung bei Gericht kippen. Dabei half ihr der Psychologe und Betriebswirt Thomas Busse, der bundesweit tätig ist.

Soweit einige Informationen zu meinen Beweggründen bzw. Hintergründen der Flucht mit meinen Kindern. Sie haben sicher Recht damit, daß es einige gibt die an meiner Ansicht bzw. Darstellung interessiert sind. So schrieb es mir auch schon Herr Lindemeyer bzgl. der „Zelmacher-Nachrichten.eu“ (ohne „t“). Ich nehme an, es handelt sich um das gleiche Nachrichtenportal? Darum möchte ich Ihnen nun diese Informationen zukommen lassen. Sie können diesen Brief veröffentlichen, unter der Voraussetzung, daß Sie ihn vollständig veröffentlichen (als PDF bzw. Scan).

Ihnen persönlich wünsche ich von Herzen alles Gute und daß Sie sich die Worte zu Herzen nehmen, die ich auf Seite 1 – 3 geschrieben habe! Gott helfe Ihnen und allen die diesen Brief ggf. lesen!

Mit freundlichen Grüssen
Axel Hüls

An anderer Stelle beklagt sich Axel Hüls, dass nicht alle seine Post weitergeleitet wird. Auch die wenigen Lebenszeichen, die nach draußen gelangen, werden offensichtlich grob verzögert. Ein Brief von ihm, der auf den 19. September 2011 datiert ist, erst am 2. Januar 2012, also nach fast vier Monaten, in die Post gegeben wurde. Es scheint, als würde die Staatsanwaltschaft Hüls so weit wie möglich zu isolieren — nicht zuletzt auch von seinen Kindern.

Rainer

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