Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

ef........Demografie: Warum Französinnen fruchtbarer sind als Deutsche

Scotty, Sunday, 29.01.2012, 16:49 (vor 5166 Tagen) @ Oliver

Folgende Fakten sind da glaub ich auch wichtig:

1. Die Staatsangehörigkeitsregelung
Wer auf Französischem Territorium geboren ist, ist auch automatisch Französischer Staatsbürger. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.
2. Aller Anfang waren die Algerier(innen)
Diese strömten nach dem Algerienkrieg massenhaft in Frankreich ein. Sie machen zum Beispiel das Gros der Einwohner von Marseille aus (ca >50%).
Ab 3 Kinder konnte und kann man im Französischen Sozialsystem schon prima ohne Arbeit exsistieren, denn Ihre Kinder waren automatisch Franzosen und hatten vollen Anspruch auf alle Sozialleistungen! Migrantenfamilien in F haben selten nur 3 oder weniger Kinder. Normal sind da eher die >4 + x!
Die Ur-Franzosen sind darüber selbst ziemlich stinkig!

Noch ein kurzer Auszug Französischer Sozialleistungen für Familien:
"Das Kindergeld (AF, allocations familiales) wird in Frankreich erst ab dem zweiten Kind gewährt und dann bis zu einem Alter von 20 Jahren. Es ist unabhängig von der Höhe Ihres Familieneinkommens oder der Ausübung einer Tätigkeit. Das Kindergeld beträgt für das zweite Kind 117,71 Euro und für jedes weitere Kind 150,82 Euro.
Auf das Kindergeld gibt es Aufschläge von jeweils 33,11 Euro für jedes Kind zwischen 11 und 16 Jahren und von jeweils 58,86 Euro für jedes Kind ab 16 Jahren. Ausgenommen von dem Aufschlag ist das Erstgeborene bei Familien mit weniger als drei Kindern.
Wenn Ihre Einnahmen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, können Sie noch einen Auffüllungsbetrag (CF, complément familial) beantragen. Er wird Ihnen aber nur gewährt, wenn Sie drei oder mehr Kinder im Alter zwischen 3 und 21 Jahren haben. Der Auffüllungsbetrag beträgt 153,22 Euro.
Leistungen für Kleinkinder sind seit dem 1. Januar 2004 unter PAJE (prestation d´accueil du jeune enfant) zusammengefasst. PAJE umfasst eine einkommensabhängige Geburtsprämie, eine einkommensabhängige monatliche Beihilfe, einkommensunabhängige Beihilfe zur freien Wahl der Erwerbstätigkeit und einkommensabhängige Beihilfe zur freien Wahl der Kinderbetreuungsweise.
Die Geburtsprämie ist von der Höhe Ihres Familieneinkommens und von der Anzahl der Anzahl der Neugeborenen und der schon geborenen Kinder abhängig. Sie wird im 7. Schwangerschaftsmonat einmalig ausgezahlt und beträgt 845,18 Euro. Sie müssen dafür nachweisen, dass sie sich der ersten Schwangerschaftsuntersuchung innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen unterzogen haben.
Die monatliche Kinderbeihilfe ist ebenfalls einkommensabhängig. Sie wird von der Geburt bis zum Alter von drei Jahren gezahlt und beträgt 169,04 Euro. Voraussetzung für die Kinderbeihilfe ist, dass bei Ihrem Kind die drei Pflichtuntersuchungen binnen acht Tagen nach der Geburt, zum 9. Monat und zum 24. Monat durchgeführt wurden."


gesamter Thread:

 

powered by my little forum