Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage zum Frauenmythos - Kontoverbot für Frauen?

LatexTester, Friday, 10.02.2012, 14:32 (vor 4523 Tagen) @ Dummerjan

Mir begegnet ab und zu die Behauptung, dass Frauen "früher" kein Konto
haben durften. Kennt jemand die entsprechende historische Gesetzeslage?
Zumindestens für Sparbücher ist dies ankdotisch nicht so, da meine Oma
seit 1934 ein Sparbuch hatte.

Gegenfrage: Seit wann gibt es ein Konto für jeden? Früher wurde Lohn/Gehalt in Tüten ausgezahlt. Das Geld für die Miete übergab man direkt dem Vermieter oder zahlte es bei der Bank bar ein. Es war noch bis in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts unüblich, ein eigenes Konto (außer der Beschiss mit Niedrigstzins bei den Sparkonten) zu haben, wenn man nicht ein Unternehmen hatte. Die Familie war eine wirtschaftliche Einheit und die Mitglieder darin, also Mann und Frau, einander auf das Höchste verpflichtet. Der rechtliche Zugriff auf das Geld einer Frau war nicht als Unterdrückungsmaßnahme üblich, sondern um von den schmalen Kröten das Leben zu gewährleisten. Weiterhin war (und ist es teilweise) nicht unüblich, dass die Frauen das gesamte Einkommen des Mannes verwaltet haben, weil Hausfrau früher eine sehr vielschichtige und anspruchsvolle Tätigkeit war. Für ein Radio wurde monatelang gespart. Das Einkommen war so schmal, dass die meisten Männer ein Taschengeld (Wortsinn - Taschengeld für Kinder kam erst viel später auf), um die alltäglichen Unvermeidlichkeiten wie Fahrgeld oder Kantine zu bezahlen, während die Frau das Geld für die Wohnung und den Haushalt verwaltete. Am Ende des Monats war das Geld bei den meisten Haushalten tatsächlich aufgebraucht. Die Sparsummen für Alter, Krankheit oder Notfall waren lächerlich gering, aber keiner der beiden Eheparteien wäre auf die Idee gekommen, eine von beiden hätte es leichter oder der Mann ein Anrecht auf ein Leben in Saus und Braus, während Kinder und Frau darben.

Insofern ist die Kontofrage unabhängig vom Gesetz ein Scheinargument. Gleiches gilt für die Behauptung, Frauen hätten die Genehmigung zur Arbeit beim Mann einzuholen gehabt. Rein theoretisch und unter juristischem (teuer, welcher Arbeiter oder Angestellter hätte sich das leisten wollen) Aufwand, hätte der Mann seiner Frau das Arbeiten untersagen lassen können, wenn durch die Arbeit die Wohn- und Lebensgemeinschaft der Familie Schaden zu leiden drohte. Aber ebenso hätten Mann oder Frau ihre minderjährigen Kinder vor den Kadi schleifen können, weil diese nicht angemessen im Haushalt mithelfen - ein entsprechender Paragraph findet sich noch immer im BGB. Dass Leute auf die Argumentation der Feministinnen hereinfallen, liegt einfach daran, dass sie a) keine Vorstellung mehr vom früheren Familienbegriff haben, b) mit der Elle des neuen Familienbegriffs gegenseitiger Illoyalität die Zeiten nach dem Krieg messen, c) Bürgerfrauen, die besonders privilegiert waren, sozialistische Ideen falsch verstanden haben oder d) in einem top-down-Charity-Irrtum auf alles anwenden, um ihrer relativen Nutzlosigkeit einen Sinn zu verleihen.

Um aber die historischen Lebensumstände zu beleuchten, braucht es viele Sätze. Um eine Lüge in die Welt zu setzen, nur einen. Und der lautet bei Feministinnen: Frauen durften kein Konto haben.


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