Zwei Freisprüche nach Falschbeschuldigung
H.-Norbert , Nordhessen und an (auf) der Ostsee, Monday, 20.02.2012, 23:28 (vor 4663 Tagen)
Göttingen/Kalefeld. Ein Frührentner aus Kalefeld (Kreis Northeim) hat sich erfolgreich gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen gewehrt. Das Gericht hatte ihn in einem ersten Prozess im Dezember 2009 wegen Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
...
Das Gericht entsprach mit seinem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die beide ebenfalls auf Freispruch plädiert hatten. Es sei ein „Freispruch erster Klasse“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Die Kammer habe „mehr als nur vernünftige Zweifel“, dass die Schilderungen des angeblichen Vergewaltigungsopfers zutreffend seien. (pid)
Und ein Freispruch nach fünf Jahren im Knast:
Ein Lehrer aus Hessen ist nach zehn Jahren vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Kollegin freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Montag den Freispruch bestätigt, der erst nach einem Wiederaufnahmeverfahren erfolgte.
http://regionales.t-online.de/lehrer-von-vergewaltigungsvorwurf-freigesprochen/id_54147348/index
Zwei Freisprüche nach Falschbeschuldigung
Sigmundus Alkus , Tuesday, 21.02.2012, 00:24 (vor 4663 Tagen) @ H.-Norbert
Und ein Freispruch nach fünf Jahren im Knast:
Ein Lehrer aus Hessen ist nach zehn Jahren vom Vorwurf der
Vergewaltigung einer Kollegin freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe hat am Montag den Freispruch bestätigt, der erst nach
einem Wiederaufnahmeverfahren erfolgte.
http://regionales.t-online.de/lehrer-von-vergewaltigungsvorwurf-freigesprochen/id_54147348/index
Man beachte hierzu den Kommentar von "Rabattvertrag":
"Kann sein, dass der Mann unschuldig im Gefängnis saß. Kann aber auch sein, dass ein Vergewaltigungsopfer demnächst wegen dieses Verbrechens auch noch ins Gefängnis muss. Wer will hier die Wahrheit wissen? Irgendein neunmalkluger Staatsanwalt nach zehn Jahren, dem das Verbrechen der Vergewaltigung nicht in sein Weltbild passt? Der Lehrer hätte von Anfang an aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden müssen. Jetzt das mögliche Vergewaltigungopfer einsperren ist ein Armutzeugnis für die Justiz."
Die einzige richtige Aussage hier ist die, dass der Lehrer niemals hätte verurteilt werden dürfen. Ansonsten dürfte der Kommentar an Idiotie nicht mehr zu überbieten sein. Bei der Wiederaufnahmeverhandlung hat sich u. a. herausgestellt, dass die Frau eine notorische Lügnerin war und ist. Die Wiederaufnahme hat nach meinen Informationen auch der Verteidiger und nicht die StA veranlasst. Aber klar, Lügnerinnen muss man bei uns natürlich schonen, denn sie könnten ja vielleicht irgendwann mal die Wahrheit sagen. Da gibt man Frauen doch lieber einen Freibrief zum Falschbeschuldigen.
Freiheitsberaubung!
Holger, Tuesday, 21.02.2012, 13:48 (vor 4662 Tagen) @ Sigmundus Alkus
Es ist in der Tat zum Fremdschämen, wie sich da ein Affe nicht entblödet!
Der Fall wird zur Nagelprobe für unsere durchfeministisierten Justizbüttel: üblicherweise ist die Untergrenze bei Freiheitsberaubung die Zeit, die das Opfer um seine Freiheit beraubt wurde.
Bei dieser Dame käme noch die Strafe für falsche Anschuldigung in einem besonders schweren Fall dazu.
Wäre sie ein Mann, wären 10 Jahre sicher.
Ich habe schon eine Ahnung, was kommt: psych. Gutachten, in dem auf 'pathologisches Lügen' abgehoben wird. Gibt ordentlich Rabatt. Und da sie bislang strafrechtlich nicht aufgefallen ist: Bewährungsstrafe.
Zivilrechtlich wird nichts zu holen sein, sie hatte lange genug Zeit, eventuelles Vermögen auf die Seite zu schaffen, selbst zu erwartendes Erbe läßt sich verschleiern.
Es ist wie immer: Arschkarte für den Mann.
Freiheitsberaubung!
Oliver, Tuesday, 21.02.2012, 16:35 (vor 4662 Tagen) @ Holger
Es ist wie immer: Arschkarte für den Mann.
Einen schönen Beweis des feministischen Unrechtsstaates liefert folgende Tatsache:
Er ist ruiniert, Hartz4, keine Wiedereinstellung in Sicht.
Sie ist krank geschrieben, bezieht monatlich ca. 4000.- Euro.
nochmal:
Hat jemand ein Bild von Heidi Külzer?
--
Liebe Grüße
Oliver
Freiheitsberaubung!
Hurenbock, Tuesday, 21.02.2012, 22:49 (vor 4662 Tagen) @ Oliver
Er ist ruiniert, Hartz4, keine Wiedereinstellung in Sicht.
Sie ist krank geschrieben, bezieht monatlich ca. 4000.- Euro.[/b]
Alter, manchmal schafft es das wirre, kranke Rechtssystem doch noch mich zu überaschen. Meine Fresse, da kocht mir das Blut. Hoffentlich läuft die mal bald vor einen Lkw oder sowas.
Horst Arnold saß 5 Jahre unschuldig hinter Gittern
Rainer , Tuesday, 21.02.2012, 00:39 (vor 4663 Tagen) @ H.-Norbert
Ein Lehrer aus Hessen ist nach zehn Jahren vom Vorwurf der
Vergewaltigung einer Kollegin freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe hat am Montag den Freispruch bestätigt, der erst nach
einem Wiederaufnahmeverfahren erfolgte.
Es handelt sich um Horst Arnold
http://falschbeschuldigung.org/Horst_Arnold
http://wikimannia.org/Horst_Arnold#2001
Beiträge im Forum zum Fall
http://www.wgvdl.com/forum/search.php?search=Horst+Arnold&ao=phrase
Bei allem Zorn auf die Falschbeschuldigerin Heidi Külzer sollte man den Blick auch auf die wahren Schuldigen richten. Heidi Külzer hat nur das benutzt, was ihr die "Menschen" in der Justiz geboten haben.
Rainer
--
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Zwei Freisprüche nach Falschbeschuldigung
Montana, Tuesday, 21.02.2012, 00:50 (vor 4663 Tagen) @ H.-Norbert
http://regionales.t-online.de/lehrer-von-vergewaltigungsvorwurf-freigesprochen/id_54147348/index
So, nun ist es also Rechtskräftig, dass Herr Horst Arnold freigesprochen worden ist!
Nun möchte ich aber auch sehen das die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Ermittlungen gegen Heidi K. zügig einleitet!
Bisher hatte sich die Justiz aus Darmstadt, ja mal sehr heftig geweigert, überhaupt Ermittlungen gegen Heidi K. auch nur in Betracht zu ziehen.
Zumindest bekommt nun Herr Arnold seine kleine Haftentschädigung endlich ausgezahlt.
Ich hoffe mal, dass auch eine fette Zivilklage folgt, zumindest bin ich mal gespannt wie dort geurteilt werden wird.
Zwei Freisprüche nach Falschbeschuldigung
Sigmundus Alkus , Tuesday, 21.02.2012, 22:47 (vor 4662 Tagen) @ Montana
"Zumindest bekommt nun Herr Arnold seine kleine Haftentschädigung endlich
ausgezahlt.
Ich hoffe mal, dass auch eine fette Zivilklage folgt, zumindest bin ich
mal gespannt wie dort geurteilt werden wird."
[/i]
Er hat noch insofern Glück gehabt, als er eine feste Stelle mit einem festen Gehalt hatte. Nach § 7 I StrEG erfasst die Entschädigung für Unrechtsurteile den gesamten Vermögensschaden. Vati Staat darf Herrn Arnold also hübsch die gesamte Differenz zwischen seinem Lehrergehalt und Hartz 4 bzw. seinem Gehalt im Knast bezahlen. Letztlich zahlen also wir alle den Schaden, sofern dieser nicht bei Frau K. beigetrieben werden kann. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass hier notfalls auch der Staat kräftig bluten sollte, denn immerhin hat er ja diese "fähigen" Richter eingestellt, die Herrn A. in den Knast gebracht haben.
Zwei Freisprüche nach Falschbeschuldigung
Oliver, Tuesday, 21.02.2012, 09:05 (vor 4662 Tagen) @ H.-Norbert
bearbeitet von Oliver, Tuesday, 21.02.2012, 09:09
Dieser Richter schickte Unschuldigen in den Knast
UND DER WIRD JETZT MIT 25 EURO ENTSCHÄDIGUNG PRO TAG ABGESPEIST
http://www.bild.de/news/inland/gefaengnis/schickte-einen-undschuldigen-in-den-knast-18721516.bild.html
Das Opfer ist ungepixelt, die Täterin völlig gepixelt!
--
Liebe Grüße
Oliver
Heidi Külzer hat gelogen
Oliver, Tuesday, 21.02.2012, 10:14 (vor 4662 Tagen) @ Oliver
Heidi Külzer hat gelogen
Eine spätere Recherche ergab Hinweise, die das Opfer als eine Person erscheinen lassen, die Geschichten erfindet, wenn nicht sogar lügt, um sich Geltung und Vorteile zu verschaffen. Einen ihrer früheren Ehemänner gewann sie trotz vorhergehender Trennung für eine Heirat, weil ihr Kind, mit dem sie schwanger sei, doch einen Vater brauche. Auch müsse das Kind finanziell abgesichert sein. Zuvor hatte sie dem Mann gesagt, sie leide an einer schweren Krankheit und habe nur noch wenig Zeit zu leben. Die Ehe wurde nach kurzer Zeit geschieden. Frau K. erstritt eine beachtliche Entschädigung.[2]
Freispruch
Das Kasseler Landgericht sprach Horst Arnold am 5. Juli 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren "aus erwiesener Unschuld" frei (Aktenzeichen: 1620 Js 16973/08 1 KLs). Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. "Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht." Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungsprozess Aussage gegen Aussage steht. Dabei würde auch nach einen Urteil des Bundesgerichtshofs immer die These gelten: Die Aussage einer Belastungszeugin sei falsch. Erst wenn man gegenteilige Beweise finde, könne man verurteilen.[3]
http://falschbeschuldigung.org/Horst_Arnold
Hat jemand ein Bild von Heidi Külzer?
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Liebe Grüße
Oliver
Heidi Külzer hat gelogen.......Mit Filmen:
Oliver, Tuesday, 21.02.2012, 11:27 (vor 4662 Tagen) @ Oliver
Heidi Külzer hat gelogen
http://caesar-bochum.blogspot.com/2011/08/falschbeschuldigungen-und-fehlurteile.html
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Liebe Grüße
Oliver