bt-hib: Werden Jugendämter mangels Geld bald abgeschafft?
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Berlin:Fr, 02.06.2006Redaktionsschluss:10:30 Uhr(171)
Rechtsausschuss (Anhörung I)
MEHRZAHL DER EXPERTEN FÜR BEIBEHALTUNG DER BUNDESKOMPETENZ BEIM
HEIMRECHT
Berlin: (hib/MPI)Die im Rahmen der Föderalismusreform geplante
Übertragung des Heimrechts in die Zuständigkeit der Länder wird von der
Mehrzahl der Verbände vehement abgelehnt. In Stellungnahmen zu einer Anhörung
von Bundestag und Bundesrat plädierten die meisten Sachverständigen
dafür, die Bundeskompetenz in diesem Bereich zu erhalten.
Dies sei notwendig, um einen Basisstandard in allen Heimen bundesweit
zu bewahren und eine rechtliche Zersplitterung zu vermeiden, so der
Tenor in den Beiträgen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in
Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes und des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes.
Bei einem Übergang des Heimrechts in Landeszuständigkeit stehe zu
befürchten, "dass ein unangemessener Sozialleistungswettbewerb um niedrige
Mindeststandards zu Lasten älterer und behinderter und hilfebedürftiger
Menschen" entsteht, schreibt das Diakonische Werk.
Der Sozialverband Deutschlands ergänzte, eine Übertragung der
Zuständigkeit werde dazu führen, dass in 16 Bundesländern unterschiedliche
rechtliche Regelungen gelten. Dies sei für die Pflegebedürftigen und ihre
Angehörigen undurchschaubar.
Eine abweichende Position zur Verlagerung des Heimrechts in die
Verantwortung der Länder vertrat in der Anhörung der Vorsitzende der
Rummelsburger Anstalten der Inneren Mission, Karl Heinz Bierlein. Auf
Länderebene ließen sich "bürokratische Verwerfungen möglicherweise schneller
beheben", sagte er.
Zudem hoffe er, dass die Diskussionen um neue
Unterbringungsmöglichkeiten, etwa das betreute Wohnen, beendet werden könne. Das derzeitige
Heimgesetz war 1974 in Kraft getreten und hatte die bis dahin geltenden
landesrechtlichen Zuständigkeiten abgelöst.
Es legt unter anderem bauliche und personelle Mindeststandards für die
Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe fest. Ferner ging es in
der Anhörung um die Neufassung von Grundgesetzartikel 84. Danach soll es
den Ländern möglich sein, zu Bundesgesetzen, die sie in eigener
Angelegenheit ausführen, vom Bundesrecht abweichende Verfahrensregelungen zu
treffen.
Das Diakonische Werk befürchtet, dass dadurch der Zugang für Menschen
mit Behinderung zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, etwa dem
persönlichen Budget, erschwert werden könnte. Der Düsseldorfer
Verwaltungswirt Harry Fuchs warnte, mit einem Abweichungsrecht der Länder bestehe
etwa die Gefahr, dass die Selbstverwaltung in den
Sozialversicherungssystemen abgeschafft wird.
"Die Probleme werden sich vervielfachen", prophezeite Fuchs.
Begrüßt wurde von den Experten einhellig, dass der Bund seine
Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kinder- und Jugendrechts behalten soll.
Allerdings sahen sie auch auf diesem Feld die Änderung von Artikel 84 mit
Sorge. Er würde "einen nicht zu verantwortenden Rückschritt" bedeuten,
bilanzierte Thomas Meysen vom Deutsche Institut für Jugendhilfe und
Familienrecht. So drohte eine Unterordnung der Kinder- und Jugendhilfe unter die Kriminalprävention beziehungsweise die Strafverfolgung.
So wäre es etwa für ein sexuell missbrauchtes Mädchen etwas ganz
anderes, ob es sich vertraulich einem Jugendamtsmitarbeiter offenbaren könne,
oder ob dieser die Informationen an die Polizei weitergeben müsse.
Professor Thomas Klie von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg
unterstrich, die Pläne gefährdeten "einen wirksamen und unabhängigen
Kinderschutz". Einige Sachverständige, so Professor Johannes Münder von der
TU Berlin, wiesen darauf hin, dass in vielen Bundesländern die
Jugendhilfeausschüsse abgeschafft würden, die eine direkte Beteiligung von Eltern, Kindern und anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe ermöglichten.
Der Jugendhilfeausschuss ist in Deutschland neben der Verwaltung ein
Teil des Jugendamtes. Zu befürchten sei, fügte Münder hinzu, dass in
einigen Ländern die gesamten Jugendämter abgeschafft würden. Zurzeit sind
alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gesetzlich
verpflichtet, ein einheitliches Jugendamt zu errichten.
Diese Verpflichtung bestehe seit den 1920-er Jahren und habe "sich
nachhaltig bewährt", betonte Professor Reinhard Joachim Wabnitz von der
Fachhochschule Wiesbaden. Beim Wegfall dieser Verpflichtung würden die
Aufgaben zersplittert und die "Schlagkraft der Kinder- und Jugendhilfe mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachhaltig geschmälert",
betonte Wabnitz.
--
Ich finde, es wäre ein Segen, wenn endlich die Jugendämter abgeschafft würden. Außerdem glaube ich, das keine Institution mehr Schaden angerichtet hat als diese.
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Christine,
03.06.2006, 18:23
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Bella,
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04.06.2006, 01:40
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Rainer,
04.06.2006, 02:10
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MeckMax,
05.06.2006, 14:56
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