Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Auszug:

Manifold ⌂, Tuesday, 20.03.2012, 10:05 (vor 4631 Tagen) @ Manifold

"Die Wertigkeit eines Menschen besitzt zwei Komponenten. Die erste Komponente befindet sich auf der moralischen Ebene, während die zweite Komponente von seinem Leistungsvermögen, seinen Gruppenzugehörigkeiten (auch angeborene Eigenschaften wie Geschlecht und Talent wird hier berücksichtigt) und seinen Beziehungen bestimmt wird und sich auf einer sogenannten 'meritokratischen' Ebene befindet. Die moralische Ebene umfasst den ethischen Wert eines Menschen (im Sinne von Würde) unabhängig von seiner Physis, seiner Leistung, seinen Taten und seiner Psyche.

Der Wert des Menschen auf der moralischen Ebene ist Voraussetzung (und somit erfüllte Pflicht) dafür, dass dieser Mensch Zugang zu moralischen Rechten wie Menschenrechten und den Zugang zum Erwerb von politischen Rechten hat. Über diese hinausgehende, 'meritokratische' Rechte oder Privilegien müssen auf der meritokratischen Ebene durch die Erfüllung der entsprechenden Pflichten und Sonderleistungen erfüllt werden. Kriminelle Taten tangieren somit nicht den hier benutzten, moralischen Wert des Menschen, sondern sein meritokratischer Wert und wird mit dem Entzug meritokratischer Rechte und Privilegien bestraft - er hat nachwievor das Recht auf einen fairen Prozess und auf die Achtung seiner Würde, was den trotz seiner schlechten Taten unverminderten moralischen Wert dieser Person reflektiert."

http://sonsofperseus.blogspot.com/2011/10/die-moralischen-grundlagen-des.html

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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis


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