Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erinnerung! (Recht)

Cpt.Chilli, Thursday, 19.04.2012, 18:58 (vor 4602 Tagen) @ James T. Kirk

Bei der Gelegenheit sei noch einmal daran erinnert, dass die Unterhaltspflicht auch jeden anonymen Samenspender treffen kann, der sein Material einer Samenbank zur Verfügung stellt.

Die Samenbanken archivieren seine Personendaten für den Fall, dass die Kindsmutter die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Spender oder die Samenbank geltend machen will, was der aktuellen Rechtslage entspricht. Der Unterhaltsanspruch des Kindes kann nicht abbedungen werden. Gibt die Samenbank die Daten nicht heraus oder hat sie sie (fahrlässigerweise) tatsächlich nicht, haftet sie gegenüber dem Kind auf Unterhalt.

Dieser Sachverhalt hat sich mittlerweile unter den Frauen herum gesprochen. Also höchste Vorsicht - keinesfalls Material an eine Samenbank geben. Die "Kugel" ist aus dem Lauf, man ist nicht mehr Herr der Lage und kann nur noch hoffen, dass nichts passiert. Wer aus finanziellen Gründen auf so eine Dienstleistung angewiesen ist, sollte besser Blutspenden gehen, was aus medizinischer Sicht sinnvoller ist, statt Fewanzen dabei zu helfen, einen dicken Bauch zu kriegen.


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