Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Pressemitteilung Männerpartei

Anders, Monday, 23.07.2007, 18:36 (vor 6331 Tagen) @ Christine

Hallo Christine,

ich versuche mich mal an einer Antwort. Der Sieg, so groß man ihn auch sehen mag, liegt mehr auf juristischer Seite.
Wurden Väter vorher bei Gericht meistens mit dem Hinweis abgewiesen, dass keine begründeten Zweifel für eine Vaterschaftsklage vorliegen, braucht es heute keinerlei Zweifel mehr für die Feststellung der Vaterschaft auf einer gerichtsverwertbaren Basis. Man kann also jetzt die Vaterschaft offiziell untersuchen und feststellen lassen.
Punkt 2 ist, dass man nicht sofort gegen die anerkannte Vaterschaft damit klagt, das kann man danach, muss es aber nicht. Das ist jetzt ins Belieben des Vaters gestellt.

Ein Problem stellte der heimliche Test bisher ja nur deswegen da, weil er nicht gerichtsverwertbar war und deswegen auch keinen begründeten Zweifel belegen konnte, was eine Klage unzulässig machte.

Natürlich gibt es noch einige, berechtigte Kritikpunkte gegen das Gesetz, aber es ist schon ein deutlicher Schritt nach vorne.

Die Strafbarkeit heimlicher Tests halte ich dagegen als großen Rückschritt, sollte sie denn kommen. Die Begründung dazu ist auch absurd. Als könne das Selbstbestimmungsrecht des Kindes nur von der Mutter, aber nicht von (angeblichen) Vater ausgeübt werden.

Anders


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