Falschbeschuldigung: "Dem Opfer fehle das Motiv zu lügen ..." (Recht)
Vergewaltigung und Freiheitsberaubung lauteten die Vorwürfe gegen den 49-jährigen Reiner P. ( alle Name geändert). Dem Mann aus Hünxe wurde vorgeworfen, im August 2008 seine damalige Freundin Karin L. nach einem Streit ins Schlafzimmer seiner Wohnung gefolgt, sie festgehalten und vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er sie zwei Stunden lang daran gehindert, die Wohnung zu verlassen in dem er sie abgeschlossen und den Schlüssel behalten habe. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe energisch.
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Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwältin, die wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten forderte. Vor allem ihr Hauptargument, dem Opfer fehle das Motiv zu lügen, widersprach der Verteidiger des Angeklagten vehement. „Mein Albtraum ist es, abends alleine in meinem Büro zu sitzen und mir von meiner Sekretärin eine Akte bringen zu lassen. Am nächsten Tag behauptet sie, ich hätte ihr an die Brust gefasst und ich werde verurteilt, weil sie kein Motiv für eine Lüge hat.“ Ferner wies der Verteidiger auf widersprüchliche und vor allem untypisch detailarme Aussagen des vermeintlichen Opfers hin, woraufhin eine Verurteilung unmöglich sei. Das Gericht folgte dieser Ansicht und sprach den Angeklagten frei.
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/prozess-endet-mit-freispruch-id661701...
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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Rainer,
05.05.2012, 02:48
- Das ist ein besonders großes Stück deutscher Rechtskultur! (kt) - Lupo, 05.05.2012, 11:50