Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lesben-Pärchen verklagt Samenspender (Allgemein)

berliner, Saturday, 05.05.2012, 08:15 (vor 4590 Tagen)

Es geht ja nur um das Ki...ki...kindeswohl!

Lesbenfreund, Saturday, 05.05.2012, 08:42 (vor 4590 Tagen) @ berliner

Es geht ja nur um das Ki...ki...kindeswohl!

Lesben-Pärchen verklagt Samenspender

Seth Gecko, Saturday, 05.05.2012, 09:13 (vor 4590 Tagen) @ berliner

Wenn ein Kind während der Ehe geboren wird, ist automatisch der Ehemann der rechtliche Vater. Wie ist das bei Lesbischen Ehen? Wäre der Samenspender dann raus aus der Sache?

Sollen Samenspender für den Unterhalt von ihnen gezeugter Kinder aufkommen?

Oliver, Saturday, 05.05.2012, 10:52 (vor 4590 Tagen) @ berliner

Sollen Samenspender für den Unterhalt von ihnen gezeugter Kinder aufkommen?

4% Ja

96% Nein

0% Weiß nicht

Teilnehmer: 934

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Lesben-Pärchen verklagt Samenspender zu recht!

Seminis, Saturday, 05.05.2012, 11:02 (vor 4590 Tagen) @ berliner

Natürlich sollen Samenspender Unterhalt zahlen! Sie haben ja schließlich freiwillig ihren Samen hergegeben. Und ein Mann, dem ungewollt ein Kind untergejubelt wird ("Den Gummi brauchst du nicht, ich nehme die Pille") muß ja auch zahlen.

Wenn alle Samenspender zahlen müssen, wird sich kaum noch jemand finden, der heterophoben Pärchen seinen Samen überläßt.

seminis

Sput @, Saturday, 05.05.2012, 11:55 (vor 4590 Tagen) @ Seminis

hahaha, die Dummheit Mancher ist grenzenlos. Gib dich nicht der Illusion hin das sich was ändert. Ich bin zwar auch tierisch sauer wenn ich sowas lese, aber die Naivität muss bestraft werden.

Was hat der Idiot davon den Lesben seinen Samen zu geben?
Nichts...vielleicht das perverse Wissen, das man Vater ohne Verpflichtungen ist.
Oder er war geschmeichelt das man sein Genmaterial als besonders gut erachtet.

Ein naiver Depp der es nicht anders verdient.

Das die Lesben die so handeln Arschlöcher sind, lass ich jetzt mal ohne weitere Erklärungen so stehen, da es keiner weiteren Erklärung bedarf.

Als Mann bist du in einer feministischen Diktatur immer der Verlierer!

Lupo, Saturday, 05.05.2012, 12:02 (vor 4590 Tagen) @ Seth Gecko

Wenn ein Kind während der Ehe geboren wird, ist automatisch der Ehemann
der rechtliche Vater. Wie ist das bei Lesbischen Ehen? Wäre der
Samenspender dann raus aus der Sache?

Da gibt es ein feministisches Gesetz:

§ 1592 BGB Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

... wenn also 2 Lesben ein Kind kriegen und beide sich als Frauen fühlen, dann sind sie keine Männer und damit hat das Kind keinen Vater. Zahlen, zahlen, zahlen!

Wenn der Vater nun aber Umgang mit seinem Kind haben möchte, dann halten sie ihm das neuste Urteil vom EuGH vor, in dem die Ar**löcher beschlossen haben, dass die Rechte des leiblichen Vaters im Falle des Vorhandenseins eines soziologischen Vaters ausgehebelt werden.

Fazit: Als Mann bist du in der Diktatur feminischer Schweine immer der Verlierer!

seminis

Derkan, Saturday, 05.05.2012, 12:10 (vor 4590 Tagen) @ Sput

Das die Lesben die so handeln Arschlöcher sind, lass ich jetzt mal ohne
weitere Erklärungen so stehen, da es keiner weiteren Erklärung bedarf.

Deswegen nennt man sie u.a. auch Homopeverse. Was ist peverser als die Person in Schwierigkeiten zu bringen, die einem zum persönlichen Glück verholfen hat? Das ist Peversion erster Güte! Charakterschweine.

Hauptsache, eineR zahlt

Bellator Eruditus @, Saturday, 05.05.2012, 14:12 (vor 4590 Tagen) @ Oliver

Sollen Samenspender für den Unterhalt von ihnen gezeugter Kinder
aufkommen?

4% Ja
96% Nein
0% Weiß nicht
Teilnehmer: 934

Ich sehe es durchaus ähnlich wie die 96% Nein-Sager, gebe dem Samenspender aber trotzdem keine Chance.

Rechtssystematisch ist es nämlich so, dass der Mann mit der Ausübung des Geschlechtsverkehrs implitzt seine Zustimmung zur Zeugung eines Kindes gibt. Aus dieser Zustimmung zur Zeugung eines Kindes ergibt sich die Pflicht zur Sorge für das Kind und damit der übliche Rattenschwanz an Unterhaltspflichten für Mutter und Kind.

Der Samenspender hat aber nicht nur implitzt sondern durch seine, ausdrücklich zur Zeugung eines Kindes bestimmte, Samenspende explizit seine Zustimmung zur Zeugung eines Kindes gegeben.

Er wird also ganz zweifellos zahlen müssen.

Außerdem muss nach deutscher Rechtslage selbst ein Mann zahlen, dessen Spermaprobe ausdrücklich nicht dazu vorgesehen war, ein Kind zu zeugen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn eine Spermaprobe eigentlich zur Untersuchung der Zeugungsfähigkeit vorgesehen war aber stattdessen zur künstlichen Befruchtung verwendet wurde. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle ob dieser Missbrauch der Spermaprobe versehentlich oder absichtlich geschah.

Lesben-Pärchen verklagt Samenspender

Gismatis, Basel, Saturday, 05.05.2012, 16:18 (vor 4590 Tagen) @ berliner

Der Spender soll in diesem Fall nichts zahlen müssen. Schließlich gibt es einen Vertrag. Aber wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung. Die sähe, wenn es nach mir ginge, so aus, dass Keimzellenspenden abgeschafft werden. Das bedeutet, dass ein Samenspender der Vater ist und eine Eizellenspenderin die Mutter, ganz egal, wie die Befruchtung zustande kam, ob sich beide Elternteile kennen und auch unabhängig davon, wer das Kind austrägt. Die genetischen Eltern sollen grundsätzlich die Eltern sein. Alles andere sei darauf basierend zu regeln. Unfruchtbare Paare, und da ist es völlig unerheblich, ob es sich um gleichgeschlechtliche oder gegengeschlechtliche Paare handelt, sollten akzeptieren, dass sie kein gemeinsames Kind haben können. Einer der beiden kann aber jederzeit, sofern er selbst fruchtbar ist, mit einer anderen Person ein Kind haben.

--
www.subitas.ch

Lesben-Pärchen verklagt Samenspender

Benno, Saturday, 05.05.2012, 16:51 (vor 4590 Tagen) @ Gismatis

Der Spender soll in diesem Fall nichts zahlen müssen. Schließlich gibt es
einen Vertrag. Aber wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung.

Die klare Regelung gibt es: In D. ist gesetzlich ein Unterhaltsverzicht ausgeschlossen. Folglich muss der Samenspender zahlen. Der Vertrag ist hier unwirksam!

Unfruchtbare Paare, und da ist es völlig unerheblich, ob es sich um
gleichgeschlechtliche oder gegengeschlechtliche Paare handelt, sollten
akzeptieren, dass sie kein gemeinsames Kind haben können. Einer der beiden
kann aber jederzeit, sofern er selbst fruchtbar ist, mit einer anderen
Person ein Kind haben.

Dieser Aussage folgend dürfen gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich keine Kinder haben.

Lesben-Pärchen verklagt Samenspender

Gismatis, Basel, Saturday, 05.05.2012, 17:48 (vor 4590 Tagen) @ Benno

Die klare Regelung gibt es: In D. ist gesetzlich ein Unterhaltsverzicht
ausgeschlossen. Folglich muss der Samenspender zahlen. Der Vertrag ist hier
unwirksam!

Haben die die Gültigkeit des Vertrags denn nicht notariell bestätigen lassen?

Dieser Aussage folgend dürfen gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich
keine Kinder haben.

Ich verstehe nicht, was du meinst. Gleichgeschlechtliche Paare können keine gemeinsam gezeugten Kinder haben. Das ist keine Frage von «nicht dürfen>. Das bedeutet nicht, dass der eine Partner keine Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind des anderen Partners übernehmen können soll.

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Lesben-Pärchen verklagt Samenspender

Tarzno, Saturday, 05.05.2012, 19:06 (vor 4590 Tagen) @ Gismatis

Haben die die Gültigkeit des Vertrags denn nicht notariell bestätigen
lassen?

Wenn das Gericht im Scheidungsverfahren zu der Überzeugung kommt, dass der Ehevertrag einen der Ehepartner in unlauterer Weise benachteiligt, dann kann dieser Vertrag für null und nichtig erklärt werden.

Lesben-Pärchen verklagt Samenspender

Benno, Saturday, 05.05.2012, 19:07 (vor 4590 Tagen) @ Gismatis

Haben die die Gültigkeit des Vertrags denn nicht notariell bestätigen
lassen?

Ein seriöser Notar wird den Vertrag nicht bestätigen da dieser Vertrag, wie bereits gesagt, nicht dem geltenden Gesetz entspricht.

Ich verstehe nicht, was du meinst. Gleichgeschlechtliche Paare können
keine gemeinsam gezeugten Kinder haben. Das ist keine Frage von «nicht
dürfen>. Das bedeutet nicht, dass der eine Partner keine Rechte und
Pflichten gegenüber dem Kind des anderen Partners übernehmen können
soll.

Ich meine damit, dass gleichgeschlechtliche Paare keine eigenen gemeinsamen Kinder haben können. Sie haben bestenfalls Gebrauchtkinder. Siehe:

www.NUlb.de/Gebrauchtkinder.htm

Lesben-Pärchen verklagt Samenspender

Rechtlos, Saturday, 05.05.2012, 21:11 (vor 4590 Tagen) @ Benno

Dieser Aussage folgend dürfen gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich
keine Kinder haben.

Richtig erkannt, und so sollte es auch bleiben. Ende der Fahnenstange. Leibliche Eltern haben Rechte und Pflichten, alle anderen halten sich raus.

Samenraub ist gegeben, wenn der Samenspender keine Zustimmung gab n/t

Christian, Saturday, 05.05.2012, 22:02 (vor 4590 Tagen) @ berliner

- kein Text -

Lesben-Pärchen verklagt Samenspender

Marlow, Sunday, 06.05.2012, 00:46 (vor 4590 Tagen) @ berliner

Sollen die Spender den Emfängerinnen einen Vertrag bei der Übergabe vorlegen:
"Bei Unterhaltsforderungen entfällt automatisch der Spendenhintergrund und es wird ein Kaufvertrag gültig."
Die Höhe des Preises seinen Samens kann jeder Spender selbst festlegen. Ich gehe von einem sechsstelligen Betrag aus. Samen ist zwar ein fast unendlich vorkommender "Rohstoff". Aber doch ist jede Spende einmalig. Das ist anhand der ausgetragenen Kinder eindeutig zu belegen.

Sinnvolles

Rainer ⌂, Sunday, 06.05.2012, 02:11 (vor 4590 Tagen) @ berliner

Mir verschließt sich der Sinn, warum jemand Samen spendet. Wenn er eigene Kinder will, soll er sie machen (lassen). Wenn er fremde Kinder mag, soll er sie fördern.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Lesben-Pärchen verklagt Samenspender

Detektor, Sunday, 06.05.2012, 08:11 (vor 4589 Tagen) @ Gismatis

*Edit*

Sinnvolles

Benno, Sunday, 06.05.2012, 10:53 (vor 4589 Tagen) @ Rainer

Mir verschließt sich der Sinn, warum jemand Samen spendet. Wenn er eigene
Kinder will, soll er sie machen (lassen). Wenn er fremde Kinder mag, soll
er sie fördern.
Rainer

a) Der schnöde Mammon, (wenn es Geld dafür gibt).

b) Anerkennung von Menschen und Gruppen, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können.

Sinnvolles

hurenbock, Sunday, 06.05.2012, 15:28 (vor 4589 Tagen) @ Benno

b) Anerkennung von Menschen und Gruppen, die auf natürlichem Weg keine
Kinder bekommen können.

Samen spenden ist also eine politische Aussage?

wird von jedem deutschen Gericht wegen "Sittenwidrigkeit" kassiert / k.T.

Schöffe, Sunday, 06.05.2012, 21:59 (vor 4589 Tagen) @ Marlow

- kein Text -

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