Info für Männer in der Ehevertragsfalle! (Recht)
Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart, und hat sich die Rechtslage danach geändert, kann sich der Unterhaltsverpflichtete im Zweifel auf die Änderung der Geschäftsgrundlage berufen. Dies gilt auch, wenn eine salvatorische Klausel in dem Vertrag vorhanden ist.
Treibt die faule Ex auf Arbeit!
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- Info für Männer in der Ehevertragsfalle! -
KaiausderKiste,
15.05.2012, 12:04
- Info für Männer in der Ehevertragsfalle! -
Christian,
15.05.2012, 13:11
- Mann = EC-Automat für Frauen -
Lupo,
15.05.2012, 13:25
- Mann = EC-Automat für Frauen - Wolfgang A. Gogolin, 15.05.2012, 13:57
- Mann = EC-Automat für Frauen -
Lupo,
15.05.2012, 13:25
- Wenn aus Partnern Parasiten werden, macht das schreckliche Beschwerden -
MannPassAuf,
15.05.2012, 14:43
- Noch etwas Gereimtes - und etwas Ungereimtes -
MannPassAuf,
15.05.2012, 15:16
- Kein Mann macht sich solch eine Entscheidung leicht -
Bero,
15.05.2012, 15:59
- Ihr seid mir zu brutal! Ich versuchs erstmal im Guten! - CNN, 15.05.2012, 16:09
- Kein Mann macht sich solch eine Entscheidung leicht -
Bero,
15.05.2012, 15:59
- Noch etwas Gereimtes - und etwas Ungereimtes -
MannPassAuf,
15.05.2012, 15:16
- Info für Männer in der Ehevertragsfalle! -
Christian,
15.05.2012, 13:11