Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Info für Männer in der Ehevertragsfalle! (Recht)

KaiausderKiste, Tuesday, 15.05.2012, 12:04 (vor 4576 Tagen)

Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart, und hat sich die Rechtslage danach geändert, kann sich der Unterhaltsverpflichtete im Zweifel auf die Änderung der Geschäftsgrundlage berufen. Dies gilt auch, wenn eine salvatorische Klausel in dem Vertrag vorhanden ist.

http://www.unterhalt24.com/blog/2012/04/bgh-trotz-ehevertrages-kann-unterhalt-nachtraeglich-befristet-werden/

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sor...

Treibt die faule Ex auf Arbeit!


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