Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strauß-Kahn verkachelt die Putze (Feminismus)

ChickenJoe, Tuesday, 15.05.2012, 16:23 (vor 4604 Tagen)

Strauss-Kahn verklagt New Yorker Zimmermädchen

Angesichts des bevorstehenden Zivilprozesses in den USA geht Dominique Strauss-Kahn in die Gegenoffensive: Wegen Verleumdung fordert der ehemalige Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) umgerechnet 780.000 Euro Schadenersatz von dem Zimmermädchen, das ihm vorwirft, sie vor einem Jahr in einem New Yorker Luxushotel zum Oralsex gezwungen zu haben. Dies geht aus der Gegenklage hervor, aus der die "New York Post" zitierte.

In der am Montag beim Obersten Gericht in der Bronx eingereichten Klage beschuldigen Strauss-Kahns Anwälte die 33-jährige Hotelangestellte Nafissatou Diallo, die Strafverfolgungsbehörden "wissentlich und absichtlich" belogen zu haben. Die "infamen und mutwilligen falschen Vorwürfe" hätten Strauss-Kahns Ansehen untergraben und "andere beruflichen Chancen" beschädigt. Die Anwälte werfen Diallo weiterhin vor, Strauss-Kahns "fälschliche Inhaftierung" und seinen "emotionalen Stress" bewusst in Kauf genommen zu haben.

http://nachrichten.t-online.de/dominique-strauss-kahn-verklagt-new-yorker-zimmermaedchen/id_56445090/index

Als Mann darf man nur noch in Hotels absteigen, wenn das weibliche Personal solch eine Maske und Gürtel trägt. Dann dürfte man halbwegs vor Sex-Falschbeschuldigungen sicher sein.

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Strauß-Kahn verkachelt die Putze

Holger, Tuesday, 15.05.2012, 18:32 (vor 4604 Tagen) @ ChickenJoe

Das wird ein Gemetzel!

Beim steinreichen SK hat sich das weltweite feministische Anschuldigungsmonopol am Falschen vergriffen:
aufgrund seines Ranges als alpha sind die Ermittlungen von Anfang an gründlicher gewesen, so daß nicht wieder gut zu machende Pannen wie bei Kachel kaum vorkamen.

Zur Erinnerung: der Staatsanwaltsbonze Vance witterte den Fall des Jahrhunderts, der ihn weit nach vorne werfen sollte und sein Ermittlungseifer war grenzenlos: sofort wurde seine spezielle Sexualstraftaten- Task-Force aktiv mit einem ziemlichen Besen als Chefin, die sich mit Vance aber rasch überwarf und sogar kündigte: offensichtlich hat sie das beabsichtigte Spielchen nicht mitspielen wollen. Als sie nach zwei Wochen mit großen Paukenschlag abtrat, wußte ich, daß an der Sache nichts dran ist!

Ohne jetzt den ganzen Rummel nachzuerzählen, die wichtigsten facts:
die Staatsanwaltschaft erhob keine Anklage und begründete dies mit überzeugenden Beweisen für SK's Unschuld, es lag also eine Falschbeschuldigung vor. Entgegen hiesigem Recht ist sie in USA nicht verpflichtet, nun gegen die Beschuldigerin vorzugehen. Jetzt muß SK handeln und zwar aus folgendem Grund: die Staatsanwaltschaft brauchte ihre Beweise nicht öffentlich zu machen. Wenn er nun die Schlampe verklagt, wird deren Verteidigung bei der Staatsanwaltschaft vorstellig, da sie ja Entlastung braucht, SK hat aber das gleiche Recht!
Und dann wirds interessant: natürlich hat die schwarze Schlampe nichts auf der Naht; es geht darum, jeden Schritt der Staatsanwaltschaft zu durchleuchten und öffentlich zu machen: da wird die gegangene Chefin der Spezialtruppe noch ihren großen Auftritt haben.
Kann SK dann den Beweis erbringen, daß er ohne hinreichenden Grund verfolgt, inhaftiert und um seine Karriere gebracht wurde, sieht der Staat New York ziemlich alt aus: das sieht ganz nach einer 100 Mio- Klage aus!
Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende: nachweislich hat es einen Kontakt des Hotelmanagements zum Innenministerium Sarkozys gegeben, und zwar Stunden vor Bekanntgabe von SK's Verhaftung und direkt nach Erheben der Vorwürfe!
Da kann man nun seiner Phantasie freien Lauf lassen! Gelingt SK der Nachweis, daß Staatsanwalt Vance davon wußte, ist der Skandal perfekt und die nächsten 100 Mio holt SK dann von der ruhmreichen Republik ab.

Popcornmaschine an und Bier auf den Tisch! Ganz großes Kino steht in Haus!

Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod

DvB, Saturday, 19.05.2012, 06:59 (vor 4601 Tagen) @ Holger

Entgegen hiesigem Recht ist sie in USA nicht
verpflichtet, nun gegen die Beschuldigerin vorzugehen.

Entgegen hiesigen Rechts...

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