Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fremdgehtipps (natürlich nur) für Frauen (Allgemein)

Maesi, Thursday, 17.05.2012, 13:11 (vor 4575 Tagen) @ Gismatis

Hallo Gismatis

Es ist nicht so, dass ich Fremdgehen an sich verurteile, das geht mich
nichts an. Aber ich finde es trotzdem ein bisschen krass, mit welcher
Selbstverständlich hier solche Empfehlungen abgegeben werden.

Da bin ich grundlegend anderer Meinung. Fremdgehen halte ich fuer eine Suende, und deshalb muss ich die Tat verurteilen.

Die veroeffentlichten Fremdgehtips sind halt die ueblichen Symptome einer Gesellschaft, in der grossmehrheitlich Fremdgehen als nicht verurteilungswuerdig gesehen wird. Da ich Fremdgehen fuer eine Suende halte, halte ich konsequenterweise auch das Erteilen von Fremdgehtips fuer eine Suende. Ich verstehe jedoch nicht, weshalb Du Dich daran stoerst.

Mich stört vor allem die Doppelmoral, die hier zum Ausdruck kommt, dass Fremdgehen bei
Männern verurteilt wird, während Frauen sogar dazu ermuntert werden.

Achso. Deine Doppelmoral beschraenkt sich darauf Fremdgehen als solches nicht zu verurteilen, aber Fremdgehtips fuer Frauen zu verurteilen. Entgegen Deiner Behauptung habe ich unter dem Link keine Verurteilung des Fremdgehens bei Maennern entdecken koennen, womit Dein Vorwurf der Doppelmoral zusammenbricht. Im uebrigen taugen viele dieser Tips genausogut fuer maennliche Ehebrecher.

Der letzte Tipp lautet, dass man unbedingt auf die Verhütung achten muss, weil
eine Schwangerschaft den Seitensprung auffliegen lassen würde. Hier fehlt
eigentlich nur noch die Empfehlung, dass wenn es schon passiert ist, die
Frau behaupten soll, das Kind sei von ihrem Partner!

Sofern das Kind ehelich geboren wird, braucht die Kindsmutter gar nichts zu behaupten sondern es wird automatisch als Kind ihres Ehemannes registriert. Sofern sie den Mund haelt und ihr Ehemann nichts merkt, dann geht der Betrug der Mutter am Kind, am rechtlichen 'Vater' und am leiblichen Vater voellig in Ordnung. Der Gesetzgeber ist jedenfalls dieser Ansicht, sonst haette er die heimlichen Vaterschaftstests nicht unter Strafe gestellt.

Immerhin sollte der Tip einer konsequenten Verhuetung beim Fremdgehen doch auch im Sinne der Maennerrechtler sein, oder nicht? Insbesondere eines Maennerrechtlers, der Fremdgehen ausdruecklich nicht verurteilt. Mittels Verhuetung vermeidet die fremdgehende Frau die Kuckuckskinderproblematik. Wo ist fuer Dich da eigentlich das Problem, Gismatis?

Gruss

Maesi


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