Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unschuldsvermutung (Gewalt)

Robin Hood, Tuesday, 22.05.2012, 21:34 (vor 4596 Tagen) @ Chronist

Hildebrandt betonte: „Jemand gilt solange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.“ Anschuldigungen werden daher zunächst bezweifelt. Im Sinne der sogenannten Nullhypothese des Bundesgerichtshofs wird erst einmal angenommen, dass eine Aussage nicht auf tatsächlichen Erlebnissen fußt. In dem aktuellen Fall ließ sich diese Annahme nicht widerlegen. „Insofern ist die Unschuldsvermutung für Sie bestätigt worden, und Sie sind freigesprochen worden“, sagte die Richterin dem Angeklagten. Auch die Staatsanwältin hatte den Freispruch beantragt.

Ganz genau...


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