Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grüne sehen Weg frei für Frauenquote im Kommunalwahlrecht (Feminismus)

Meldung, Saturday, 26.05.2012, 00:20 (vor 4414 Tagen)

Stuttgart. Die Grünen im Landtag wollen mit einer bundesweit einmaligen Gesetzesänderung mehr Frauen den Weg in die Kommunalparlamente ebnen. Zur Kommunalwahl 2014 sollen Parteien Wahllisten mit gleichvielen Frauen und Männern aufstellen, forderte Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann in Stuttgart. Ein Gutachten einer Berliner Kanzlei im Auftrag der Grünen habe ergeben, dass eine Frauenquote verfassungsrechtlich zulässig sei. „Damit steht einer Änderung des Kommunalwahlrechts nichts mehr im Wege“, so Sitzmann.

Bis Ende 2012 will die Grünenfraktion gemeinsam mit der SPD einen Gesetzentwurf mit einem sogenannten Reißverschlussverfahren vorlegen. Grün-Rot kann das Kommunalwahlrecht mit einfacher Mehrheit im Landtag ändern, ist somit nicht auf die Zustimmung der Opposition angewiesen.

SPD-Fraktion noch nicht sicher, dass Änderung rechtlich unproblematisch ist

Die SPD-Fraktion ist aber noch nicht überzeugt, dass der Weg rechtlich unproblematisch ist und will die Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums abwarten. Es müsse eine „völlig wasserdichte Lösung“ sein, hatte Sabine Wölfle, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt. Ein Ministeriumssprecher sagte, selbstverständlich strebe man Verbesserungen für Frauen beim Wahlrecht an. Allerdings gebe es in so einer komplexen Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen, die nun erstmal überprüft werden müssten. Vize-Regierungschef und SPD-Vorsitzender Nils Schmid dringt aber wie die Grünen auf eine rasche Initiative, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Sitzmann sagte, Baden-Württemberg sei bei der politischen Teilhabe von Frauen bundesweit Schlusslicht, obwohl 52 Prozent der Wahlberechtigten weiblich seien. In den Gemeinderäten seien im Schnitt 22 Prozent Frauen, in den Kreistagen 16 Prozent und im Landtag 18 Prozent. Die Rechtsexperten sind in ihrem Gutachten der Frage nachgegangen, ob eine Quote die im Grundgesetz garantierte Freiheit politischer Parteien und die Wahlfreiheit der Bürger beeinträchtigt. Die Studie kommt laut Sitzmann zu dem Ergebnis, dass ein Eingriff in diese Grundrechte gerechtfertigt wäre, da er dazu beitrage, den Gleichstellungsauftrag der Verfassung umzusetzen.

Lösung vorgeschlagen, falls nicht genügend Frauen kandidieren

Die Grünen wollen in ihrem Gesetzesvorschlag auch die Möglichkeit einbeziehen, dass in manchen Gemeinden nicht genügend Frauen gefunden werden, die kandidieren wollen. Der Text soll lauten: „Es kandidieren jeweils zur Hälfte Männer und Frauen. Die Liste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann. Ausnahmsweise dürfen auch die den Frauen vorbehaltenen Listenplätze mit Männern besetzt werden, wenn sich nicht genügend Kandidatinnen zur Wahl stellen bzw. die den Männern vorbehaltenen Listenplätze mit Frauen besetzt werden, falls sich nicht genügend Kandidaten zur Wahl stellen.“

Sitzmann sagte, es müsse per Erlass festgelegt werden, wie kontrolliert werden kann, dass die Parteien ernsthaft nach Frauen gesucht haben, die sich aufstellen lassen wollen. Wenn sich eine Partei nicht an die Vorgaben hält, soll sie von den Wahlen ausgeschlossen werden. Die Kommunen müssten sich zudem darum bemühen, dass die Arbeit in Kreistagen, Gemeinde- und Ortschaftsräten frauenfreundlicher gestaltet werde. Sie verwies aber auch darauf, dass der Anteil grüner Frauen in Kommunalparlamenten wegen der parteiinternen Quote viel höher sei als in anderen Parteien. „Grüne Frauen müssen auch Beruf und Familie vereinbaren.“

http://www.staatsanzeiger.de/politik-und-verwaltung/nachricht/artikel/gruene-sehen-weg-frei-fuer-frauenquote-im-kommu...

Gutachten im Auftrag der Grünen

Arkander, Saturday, 26.05.2012, 01:01 (vor 4414 Tagen) @ Meldung

Konnte da etwas anderes bei rauskommen?

Grüne sehen Weg frei für Frauenquote im Kommunalwahlrecht

Holger, Saturday, 26.05.2012, 09:15 (vor 4414 Tagen) @ Meldung

Damit es gleich mal anschaulich wird:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=235559

Genau mit dem berüchtigten Zusatz
der 'Beseitigung von Nachteilen' in Art 3 Abs 2 wird jetzt massiv ins Wahlrecht eingegriffen!

"Immerhin können die Süd-West-Grünen für ihr Vorhaben auf Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG verweisen. Danach wirkt der Staat auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin. Diese Norm wirkt als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Regelungen, die auf die Beseitigung faktischer Ungleichheiten zielen - etwa diejenigen Normen, die für Einstellungen im öffentlichen Dienst bei gleicher Qualifikation der Bewerber anordnen, dass Frauen bevorzugt einzustellen sind."

Wenig beruhigend, das Fazit des Autors:
"Die Quotierung der Wahlvorschlagslisten passt kaum in diese Reihe zulässiger staatlicher Regulierungen der Wahlen. Sie trägt nicht zu einer Sicherung der Parlamente vor Funktionsstörungen bei. Sie dient auch nicht dazu, die Parlamente nach dem Willen der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu bestücken, für die vielleicht das Geschlecht der Kandidaten weit weniger wichtig ist, als eine bestimmte politische Überzeugung oder eine bestimmte Sachkompetenz. Angesichts dessen steht die ins Auge gefasste Neuregelung des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts verfassungsrechtlich auf schwachen Beinen."

Den Grund hat er weiter oben selbst genannt:
"Es handelt sich aber bei der Entscheidung, ob der Staat handeln muss und welches Mittel zu ergreifen ist, letztlich um eine politische Wertung der jeweiligen Mehrheit, die häufig rechtmäßigerweise auch anders hätte ausfallen können."

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gruene-baden-wuerttemberg-fuer-geschlechterquote-im-landeswahlrecht/

Artikel 21 GG ("Parteienparagraph")

adler, Kurpfalz, Saturday, 26.05.2012, 16:04 (vor 4414 Tagen) @ Holger

weit weniger wichtig ist, als eine bestimmte politische Überzeugung oder
eine bestimmte Sachkompetenz. Angesichts dessen steht die ins Auge gefasste
Neuregelung des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts
verfassungsrechtlich auf schwachen Beinen."

Hallo Holger,

speziell für dich verlinke ich gerne auf einen fundamentalen Artikel bei Cuncti, da du dich bisweilen tief in Problematiken hineingräbst, insbesondere in juristische. Deine Fortsetzungsserie zum Scheidungsrecht in der Burg ist für mich ein Klassiker.

Ein etwas langer, aber sehr informativer Artikel von Dr. Klaus Funken auf Cuncti.net
http://cuncti.net/haltbar/152-25-jahre-frauenquote-sind-genug

Er ist zwar SPD-Mitglied, soweit ich weiß, aber davon solltest du dich nicht abschrecken lassen. Es geht dabei wirklich ums Eingemachte.

Zunächst hinterfragt er nur die Frauenquote bei der SPD, die bei ihrer Einführung 1988 auf 25 Jahre begrenzt werden sollte. Aber das war mal wieder die Sache mit dem kleinen Finger und der ganzen Hand.

Zur Einstimmung kannst du auch erstmal hier Nachlesen:
adler @, Kurpfalz, Donnerstag, 03. Mai 2012, 13:26
http://manndat.de/forum/index.php?id=8119&PHPSESSID=qnto5u6lptff8pgstd6k4an8i3

Was ist der Unterschied zwischen 25 Jahren und einer Ewigkeit?

Keiner. Jedenfalls nicht bei der SPD.
Dort sind 25 Jahre nur der erste Schritt auf einer langen Reise in die Bedeutungslosigkeit.

Klaus Funken kommt bald zur Sache und hinterfragt die Verfassungsmäßigkeit von Quoten bei Parteien überhaupt. Der Parteienparagraph, Artikel 21 GG, wird ebenso beleuchtet wie diverse Urteile des BVerfGer zu Artikel 3 GG und "postiver Diskriminierung", was in letzter Zeit bei Genderkreisen volksverdummend "postive Maßnahmen" genannt wird.

Im Artikel selbst malt er Quoten selbst bei Kommunalwahlen als denkkbares Schreckgespenst, als demokratischen SuperGAU, nur an die Wand. Bei den Grünen soll es jetzt Realität werden. Von den Grundlagen eines Rechtssystems und von Rechtsphilosophie haben die nicht nur keine Ahnung, die wollen sich gar nicht erst mit sowas befassen.

Diese Trauben hängen ihnen viel zu hoch!

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Artikel 21 GG ("Parteienparagraph")

Holger, Sunday, 27.05.2012, 07:45 (vor 4413 Tagen) @ adler

Ja, das tue ich.

Nicht, weil dieses dröge Zeug einen besonderen Reiz für mich hätte- bekanntermaßen schätze ich gaaaanz anderes :-))

Es ist nur so, daß eben aus Gesetzen blutiger Ernst wird- nicht aus dem Geschrei irgendwelcher Politbanditen.
Es hätte spätestens nach dem Ermächtigungsgesetz klar sein müssen, was kommt- danach erst konnte der Alien aus Braunau die Sau raus lassen. Und selbst die unsinnigsten Gesetze haben meist eine Lebensdauer von Jahrzehnten...

Den cuncti- Artikel habe ich verinnerlicht- er ist hervorragend. Die entscheidende Sequenz ist die:

Bislang haben sich die Karlsruher Richter mit der verbindlichen Quotierung nicht befasst. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Reihe von Entscheidungen mit der Frage des in Art. 3 Abs. 2 GG geforderten Gleichberechtigungsgebots und dessen Umsetzung in der gesellschaftlichen Wirklichkeit auseinandergesetzt. In Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG gehe es, so das Bundesverfassungsgericht, „um die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter für die Zukunft“.[4] Dabei dürften faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, „durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden“.[5] Die Karlsruher Richter haben deshalb dem Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum eingeräumt, wie er dem Gebot des Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG nachkommt. Die „Ausgestaltungsbefugnis“ des Staates muss jedoch „faktische Diskriminierungen, die sich als Folge seiner Regelungen ergeben, so weit wie möglich vermeiden.“
Die pflaumenweiche Formulierung 'so weit wie möglich vermeiden' ist in diesem Falle das Signal der Richterlein von Politos Gnaden, daß man machen könne, was man wolle und so wird es kommen, behaupte ich mal einfach- Du wirst es sehen! Mit 'so weit wie möglich vermeiden' ist das eindeutige Verbot des Artikels 3 Abs. 3 nämlich bereits erledigt, wie jeder Idiot nachvollziehen kann.

Das ist aber erst der Anfang:
mit derselben Argumentation sind dann auch beliebige Quoten für Kulturbereicherer, ja im Prinzip sogar für Kriminelle, Minderbemittelte etc. durchsetzbar- wird im Land Berlin gerade vorexerziert.
Dahinter steckt die Todessehnsucht, mit der linke Illusionisten den Multikulti- Wahn effektiv durchsetzen wollen, selbst wenn alles in Scherben fällt- und wieder werden wir stark an den erwähnten Alien erinnert, siehe den Beitrag von Jack Black im andern Gelben Die Lager formieren sich, Beispiel: Frankreich Und daß Linke die Immigration fördern, um ihre Wahlklientel und die Kundschaft des von ihnen vertretenen Sozialstaates zu erweitern, ist ein alter Hut: der Sozialist Blair hat es ohne weiteres zugegeben.

Was ich nie verstehen werde: es gibt so gut wie keine Juristen, die gegen diesen Suizid Sturm laufen geschweige sich damit beschäftigen!
Das zeigt wiederum, daß es sich bei dieser Kaste um vollkommen unterwürftige Staatsbüttel handelt und selbst hier im Forum wird es offensichtlich: Der linke 'Belzebub' als Jurist hat sich noch kein einziges Mal geäußert zu diesen fundamentalen Fragen.

Und die Grünlinge wissen ganz genau, was sie tun: es hat einen Grund, warum sie ihren Maulwurf Baer zum BVerfG entsandt haben!
'Den Staat zerschlagen' war in den Siebzigern die lauthals und oft verkündete Devise.
Heute sagen sie es bloß nicht mehr...

"Den Staat zerschlagen"

Robert ⌂, München, Sunday, 27.05.2012, 15:20 (vor 4413 Tagen) @ Holger

Und die Grünlinge wissen ganz genau, was sie tun: es hat einen Grund,
warum sie ihren Maulwurf Baer zum BVerfG entsandt haben!
'Den Staat zerschlagen' war in den Siebzigern die lauthals und oft
verkündete Devise.
Heute sagen sie es bloß nicht mehr...

Und was ist die Folge, wenn der Staat "zerschlagen" ist? Dann regieren faktisch die Großunternehmen.

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Nach einem Waldbrand keimt es immer neu!

Zecke24, Monday, 28.05.2012, 21:58 (vor 4411 Tagen) @ Robert

Und was ist die Folge, wenn der Staat "zerschlagen" ist? Dann regieren
faktisch die Großunternehmen.

Die regieren doch jetzt schon. Sieh dir doch nur Mövenpick-FDP und die Konzernkanzlerin an.

Das zieht einen Schweif nach sich!

Zecke24, Saturday, 26.05.2012, 12:28 (vor 4414 Tagen) @ Meldung

Lesben, Transen, Eineiige, Homos, Blinde, 16-jährige, Behinderte, Haarlose, Lamabesitzer, Trabantfahrer, 1984-geborene ..... alle die fühlen sich dann benachteiligt und wollen auch ihre Quote haben. Der Irrsinn ließe sich treiben, bis es die Menschen regelrecht ankotzt. Aber ehe das soweit ist, geht die Wahlbeteiligung unter 5%.

Das zieht einen Schweif nach sich!

jens_, Saturday, 26.05.2012, 12:38 (vor 4414 Tagen) @ Zecke24

Lesben, Transen, Eineiige, Homos, Blinde, 16-jährige, Behinderte,
Haarlose, Lamabesitzer, Trabantfahrer, 1984-geborene

Oder kurz: alle, ausser heterosexuelle, weisse Maenner.

Grüne sehen Weg frei für Frauenquote im Kommunalwahlrecht

Oliver, Saturday, 26.05.2012, 13:37 (vor 4414 Tagen) @ Meldung

gleichvielen Frauen und Männern aufstellen, forderte Grünen-Fraktionschefin
Edith Sitzmann in Stuttgart.

[image]

So jemand brauchte ganz sicher eine Quote.
In diesem Fall die FrauINNEN-QuotHilden-Quote der Grünuchen!

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Vollschaden! - Frage mich wirklich, was für Pudel/Männer sich noch in dieser Partei engagieren... (nT)

Swen, Saturday, 26.05.2012, 14:19 (vor 4414 Tagen) @ Meldung

- kein Text -

Dampflok (nT)

Kunu, Sunday, 27.05.2012, 16:32 (vor 4413 Tagen) @ Swen

- kein Text -

Grüne sehen Weg frei für Frauenquote im Kommunalwahlrecht

dentix07, Sunday, 27.05.2012, 01:23 (vor 4413 Tagen) @ Meldung

Die Studie kommt laut Sitzmann zu dem Ergebnis, dass ein Eingriff in diese
Grundrechte gerechtfertigt wäre, da
er dazu beitrage, den Gleichstellungsauftrag der Verfassung
umzusetzen.

Wo bitte steht im GG ein Gleichstellungsauftrag?

Artikel 3 Satz 2:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Wenn sich eine Partei nicht an die Vorgaben hält, soll sie von den Wahlen
ausgeschlossen werden.

So kann man unliebsame politische Konkurenz auch ausschalten!

Die Kommunen müssten sich zudem darum bemühen, dass die Arbeit in
Kreistagen, Gemeinde- und Ortschaftsräten frauenfreundlicher
gestaltet werde.

?

--
Kurt Schumacher: "Kommunisten sind nur rotlackierte Faschisten!"
Ich erweitere: Ob rot, grün (oder grün), lila oder braun angepinselt, unter der Farbe tobt der alte böse Geist!

Grüne sehen Weg frei für Frauenquote im Kommunalwahlrecht

Robert ⌂, München, Sunday, 27.05.2012, 15:27 (vor 4413 Tagen) @ dentix07

Wo bitte steht im GG ein Gleichstellungsauftrag?
Artikel 3 Satz 2:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

"Gleichstellung" heisst ja, daß der Staat sich das Recht nimmt, sich in die Entscheidungen seiner Bürger einzumischen und diese zu korrigieren.

Genau dieser zweite Satz mit "Der Staat fördert ..." ist der Auftrag zur Gleichstellung. Und genau mit diesem Nachsatz wurde der Artikel 3 Satz 2 des Grundgesetzes bedeutungsmässig in sein Gegenteil verkehrt.

PS: es ist doch überall festzustellen: da wo der Anteil der Frauen steigt, sinkt die Bedeutung des Gebiets. Folgerung: auch die Politik ist auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit.

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Kernkraft und Kommunalwahlrecht

resistance.of.men, Monday, 28.05.2012, 15:52 (vor 4412 Tagen) @ Meldung

Da haben wir den Salat. Angerührt mit Kernkraft. Hätte es am anderen Ende der Welt nicht zum exakt falschen Zeitpunkt ein paar Explosönchen in Reaktoren gegeben, gäbe es nun nicht diesen Driss auch noch: uff! Tsunamis, Seebeben und beinahe GAUs, alles spielte den FemaschistInnen im Ländle glänzend in die Karten.
R.o.M

PS: Die Umfragewerte der grünen sackten nach dem "Stuttgart21-Hype" gerade so richtig schön in den Keller als passend zur Wahl die Fukushima-Hysterie zu einem grünen Giga-Boom und MP führte.

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