Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Kachelmann via Facebook (Recht)

Krankenschwester, Friday, 01.06.2012, 21:50 (vor 4559 Tagen)

01.06.2012
LG Köln verurteilt Claudia D. auch im Hauptsacheverfahren wegen der öffentlichen Wiederholung ihrer falschen Beschuldigungen gegenüber Jörg Kachelmann.

Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, am 30.05.2012 nunmehr auch im Hauptsacheverfahren verboten, ihre Beschuldigungen gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 1065/11, Urteil vom 30.05.2012). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Davon unbeeindruckt hatte die Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin in dem Vergewaltigungsverfahren, Claudia D., der Zeitschrift BUNTE, auf deren Titelseite sie sich auch gleich abbilden ließ, ein Interview gegeben. Im Rahmen des Interviews wiederholte sie ihre falschen Beschuldigungen gegenüber dem gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann.

Kachelmann hatte daraufhin mit Hilfe von HÖCKER bereits eine einstweilige Verfügung gegen das „Nachtreten“ des vorgeblichen Opfers vor dem Landgericht Köln erwirkt (28 O 557/11; Urteil vom 28.10.2011). Das Landgericht stellte nun auch im anschließenden Hauptsacheverfahren fest, dass der freigesprochene Wettermoderator keine Äußerungen dulden müsse, in denen der Tatvorwurf im Detail aufrechterhalten bleibe. Auch das Recht zum Gegenschlag könne die Äußerungen vorliegend nicht rechtfertigen

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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)

Das darf noch nicht alles gewesen sein:

__V__, Bavaria, Saturday, 02.06.2012, 03:12 (vor 4559 Tagen) @ Krankenschwester

Die Nachricht freut mich.

Alleine, ich warte noch auf die Konsequenz aus dem un-rechtmäßigen Verhalten der sogenannten Klägerin Claudia D. (?) ...

Wenn's gerecht werden soll, dann muss IMO übrigens auch die BRIGITTIGITT auf dem nächsten Titelblatt berichtigen, was die Redaktion zuvor verbockt hat.

Aber das wäre wohl zuviel verlangt in den heutigen, krisengebeutelten Zeiten.
Da warten "wir alle" lieber bis zur nächsten Generation ;) ...

ist in guter, ausgewählter Gesellschaft - Stefan

p.s.: Ich mag, wie Du Dich an anderen Stellen hier im Forum "wehrst" ...

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Das darf noch nicht alles gewesen sein:

Krankenschwester, Saturday, 02.06.2012, 10:46 (vor 4559 Tagen) @ __V__

Alleine, ich warte noch auf die Konsequenz aus dem un-rechtmäßigen
Verhalten der sogenannten Klägerin Claudia D. (?) ...
Wenn's gerecht werden soll, dann muss IMO übrigens auch die BRIGITTIGITT
auf dem nächsten Titelblatt berichtigen, was die Redaktion zuvor verbockt
hat.

Von einer Strafe habe ich nichts gelesen...

p.s.: Ich mag, wie Du Dich an anderen Stellen hier im Forum "wehrst" ...

Ich wünschte, das müßte ich nicht.

Lieben Gruß

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fehlende Strafe

__V__, Bavaria, Saturday, 02.06.2012, 17:22 (vor 4558 Tagen) @ Krankenschwester

Genau das ist der Umstand, der das Urteil verhöhnt.

Letztlich können wir ja auch behaupten, dass wir in einem Land leben, wo Abtreibung nicht erlaubt ist. Das entspräche der Wahrheit. Aber halt eben nur nicht der ganzen.

zu: sich "wehren"

Ich wünschte, das müßte ich nicht.

Tja ... Das Leben ist kein Wunschkonzert. Und Können (sich "wehren", zum Beispiel) verpflichtet auch ein Stück weit. Und deshalb "muss" jeder ein bißchen was auf seine Schultern packen. ;)

S-`o´-nnige Grüße aus Balkonien,
-Stefan

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Frage?

sm0469, Saturday, 02.06.2012, 10:52 (vor 4559 Tagen) @ Krankenschwester

Mal ne doofe Frage (bitte keine doofe Antwort ;-)

Kachelmann ist Freigesprochen worden und das angebliche Opfer tritt nach verbal. Damit wiederholt es seine Lüge. Das ist verboten und sogar strafbar? Auf jedenfall wurde es ihr jetzt richterlich untersagt. Damit machen sich auch alle Medien strafbar die solches wieder aufwärmen oder dem angeblichen Opfer eine Plattform anbieten (gegen Kohle versteht sich) um sich öffentlich darzustellen und diese Lüge zu wiederholen?

Wie sieht es z.b. in einem anderen Fall aus. Wenn Du rechtskräftig verurteilt wurdest. Obwohl eigenlich Zweifel bestanden und an der ganzen Sache eh nix dran war und du nur nach Klischee verurteilt wurdest. Und das angebliche Opfer bzw. deren Familie bzw. Fremde (wie z.b. Nachbarn ect. die diesen Fall nur aus den Medien heraus kennen) nicht mit der Bestrafung (auf Bewährung, weil ja eigentlich gar nix richtig passiert ist und das ganze schon soooo lange Jahre zurückliegt) einverstanden sind und deshalb permanent in Deinem Umfeld Mobbing betreiben und nachtreten (u.a. indem Sie jedem der es wissen will oder auch nicht den Zeitungsartikel zusenden mit Deiner Anschrift drauf und dem Kommentar betrifft diese Person)

Ist das legal und erlaubt oder könnte man dagegen angehen?

Oder wäre dieses Nachtreten (Rufmord) sogar erlaubt weil sich die Öffentliche Anschuldigung um ein Vergehen handelt welches durch Richterspruch besiegelt wurde?

D.h. jeder kann jederzeit egal wo egal wann dir lautstark ins Gesicht schreien was für ein Schwein Du doch warst und damit die Aufmerksamkeit dritter (z.b. deines Chefs, deiner Kollegen, Freunde ect.) auf dich lenken?

Frage?

Krankenschwester, Saturday, 02.06.2012, 11:18 (vor 4558 Tagen) @ sm0469

Mobbing ist nicht legal und dagegen soll man vorgehen. Ob es sich dann auch lohnt, ist eine andere Frage.

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Mobbing

__V__, Bavaria, Saturday, 02.06.2012, 17:42 (vor 4558 Tagen) @ Krankenschwester

... dagegen soll man vorgehen. Ob es sich dann auch
lohnt ...

Ich hab mal bei einem Schülerinnengespräch zuhören dürfen. Und da hab ich erfahren, dass in Schulen für gewöhnlich die- oder derjenige die Schule wechselt, der gemobbt wurde.

Das hat mich erstmal erstaunt, WIE gegen Mobbing vorgegangen wird. Wobei ich ja durchaus auch Verständnis hab für ~das Überleben des Stärkeren ... - aber das entspricht nicht der ganzen Medaille.
Wie gesagt: Ich war erstmal erstaunt über das Verfahren bei Mobbing.

In Bezug auf die un-rechtmäßige Klägerin Claudia D.(Dinkel?) zeigt sich ein ähnliches "Vorgehen" (eher "Zurückweichen"): Die Mobberin bleibt, der Gemobbte darf "unbeschadet" gehen.

...
Vor Jahren hörte ich mal davon, dass im indianische Glauben aktuell das Jahrtausend der Frau am Start ist. Zunächst dachte ich mir eher ironisch "na toll".
Mittlerweile glaube ich aber, dass es noch ein ganz ganz böses Erwachen gibt für den Großteil der Frauschaft. Und zwar für jenen Teil, der darauf angewiesen ist, dass Männer sie vor anderen Frauen schützen (Frauen sind ja auch aggressiv) und die andere Hälfte des Teiles, welche sich deshalb nicht traut, gegen "schwächere" Frauen vorzugehen.
Im Prinzip gab's diesen Umstand wahrscheinlich schon immer. Aber IMO sind die Grenzen mittlerweile offensichtlicher gezogen - das Jahrtausend der Frau bricht halt an. Schluss mit lustige Spielchen. Und raus aus der Deckung (die eben im "Jahrtausend der Frau" immer brüchiger/sichtbarer wird).

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Die Falschbeschuldigerin gehört 10 Jahre in den Knast! So hätte ich das erwartet! (nt)

Zecke24, Saturday, 02.06.2012, 13:35 (vor 4558 Tagen) @ Krankenschwester

- kein Text -

Die Falschbeschuldigerin gehört 10 Jahre in den Knast! So hätte ich das erwartet!

gemelle, Saturday, 02.06.2012, 18:51 (vor 4558 Tagen) @ Zecke24

Ja, erwartet schon. Eine Falschbeschuldigerin verdient die Strafe, die der Beschuldigte bekommen hätte, wenn er diese Tat ausgeführt hätte. Da wären sämtliche Falschbeschuldigerinnen viele Jahre hinter Gittern. - Das setzt allerdings voraus, daß es ein Rechtswesen gibt, was diese nur zu gerechte Forderung umsetzt. Tja, und so etwas gibt es hier nicht. Wir leben in einer Drecksfemanzendiktatur. Da kannst Du kein Recht erwarten. Die werden nie Recht sprechen, wenn ein Mann rehabilitiert werden soll, die werden nie Recht sprechen, wenn eine Frau, die einem Mann was auch immer angetan hat, zu bestrafen wäre. Dieses System muß weg. Dann kannst Du eine vielleicht berechtigtere Hoffnung leben, daß gesprochenes Recht auch was mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Gruß
gemelle

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