Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zur Diskussion: Gleichberechtigung und "meritokratische Rechte" (Manifold) (Allgemein)

MannPassAuf, Saturday, 02.06.2012, 14:17 (vor 4652 Tagen)

In meinem Bemühen, Manifolds maskulistisches Konzept und seine Denkweise zu verstehen, habe ich mir seinen kurzen Artikel Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung, Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung im Maskulismus vorgenommen. Die entscheidende Passage scheint mir folgende zu sein:

Gleichberechtigung heisst somit nicht, dass alle Menschen immer und überall automatisch die gleichen meritokratischen Rechte besitzen müssen oder sollen, sondern dass man es ihnen allen gleichmässig gewährt, nach gleichen Massstäben gleiche Rechte zu erarbeiten und zu besitzen.

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Zur Erläuterung: lat. meritum bedeutet "Verdienst, Lohn, verdiente Strafe". Eine Meritokratie ist also eine Regierungsform, in welcher die Menschen weniger z.B. durch Schichtenzugehörigkeit, sondern durch Fleiß oder eigene Anstrengung etwas erreichen.

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Wir sehen: Bei Manifold hat der Begriff "Gleichberechtigung" einen Bedeutungswandel erfahren. Er bezeichnet nicht die tatsächliche Gleichberechtigung, sondern - in aristotelischer Ausdrucksweise - eine potentielle, nicht aktuelle Gleichberechtigung.

Demnach sind selbst Tiere mit Menschen gleichberechtigt. Denn potentiell - nicht aktuell - können Tiere alles, was Menschen auch können. Im Märchen sowieso, in der Realität vielleicht aber irgendwann auch. Das ist nur eine Frage ihrer Evolution (Entwicklung). Angeblich ist ja auch der Mensch nichts Anderes als ein besonders hoch entwickeltes Tier.

In der Lebenspraxis könnte man etwa das Recht, eine Fahrschule zu besuchen und eine Führerscheinprüfung abzulegen, als Ausdruck der potentiellen, "meritokratischen" Gleichberechtigung verstehen. Nicht jeder hat eine Fahrberechtigung; nicht jeder hat sie für bestimmte Klassen; aber jeder könnte sie haben - sofern er die Antragsvoraussetzungen erfüllt.

Ich schlage vor, diese besondere Form der Gleichberechtigung als Antrags-Gleichberechtigung zu bezeichnen. Hingegen sollte die tatsächliche Gleichberechtigung weiterhin als das bezeichnet werden, was sie ist: Gleichberechtigung.

Nur als Hinweis: Männer haben kein Antrags-Recht auf "Abtreibung", auch nicht auf Verhinderung derselben. Das ist natürlich ungerecht.

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Dennoch stellt sich die Frage: Was nützt uns die Antrags-Gleichberechtigung in der Lebenspraxis? Ich habe das einmal so vergrafikt:

[image]

(Siehe: Tittenrepublik Deutschland: Gleiche Augenhöhe?) "Beschwerde einlegen", das bedeutet hier soviel wie Antrags-Gleichberechtigung.

Ich bin der Überzeugung, daß uns die Antrags-Gleichberechtigung nicht viel nützt. Sie kann uns sogar schaden, indem sie, bei fehlender Gerechtigkeit der Rechtsprechung, bisweilen gegen den Antragsteller gerichtet wird. Das haben alle diejenigen Männer erfahren, die etwa wegen ihrer schlagenden Frau die Polizei gerufen haben und dann ihrer eigenen Wohnung verwiesen worden sind.

Das Gewaltschutzgesetz ist geradezu ein Tatsachenbeweis, daß Antrags-Gleichberechtigung keine Gleichberechtigung herbeiführt, sondern u.U. das Gegenteil herbeiführen kann. Denn ein Mann, der ein entsprechendes Anzeige-Formular ausgefüllt hat - dazu ist er berechtigt! -, ist dann vielleicht gerade nicht mehr berechtigt, in seiner eigenen Wohnung zu übernachten; seine Frau hingegen schon.

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Fazit:

Der Bedeutungswandel, den der Begriff "Gleichberechtigung" durch Manifold erfährt, ist nicht geeignet, diesen Begriff im maskulistischen Diskurs zu "retten". Er hat keinen Wert; er eignet sich nicht zur Verständigung; er eignet sich vor Allem nicht zur Formulierung von maskulistischen Zielen.

Im Grunde dient der Begriff "Gleichberechtigung", egal ob in wörtlicher oder in modifizierter Bedeutung, nur der Verschleierung der Tatsache, daß Mann und und Frau in einem nicht nur ergänzenden, sondern vor Allem hierarchischem Verhältnis stehen, und nur unter dieser Voraussetzung eine Harmonisierung ihres Verhältnisses in Angriff genommen werden kann.

Zur Diskussion: Gleichberechtigung und "meritokratische Rechte" (Manifold)

Gismatis, Basel, Saturday, 02.06.2012, 17:17 (vor 4652 Tagen) @ MannPassAuf

Demnach sind selbst Tiere mit Menschen gleichberechtigt. Denn
potentiell - nicht aktuell - können Tiere alles, was Menschen auch
können.

Tiere sind nicht gleichberechtigt, weil sie rechtlich nicht als Menschen gelten und weil sie außerstande sind, Anträge zu stellen.

Nur als Hinweis: Männer haben kein Antrags-Recht auf "Abtreibung", auch
nicht auf Verhinderung derselben. Das ist natürlich ungerecht.

Gleichberechtigung in dieser Sache ist nicht so einfach, da Mann und Frau unterschiedlich involviert sind. Aber zumindest ein schwangerer Mann müsste dieselben Rechte haben wie eine schwangere Frau. (Dass ein Mensch, der rechtlich als Mann gilt, schwanger wird, kommt zwar extrem selten vor, aber es geht ums Prinzip.)

Ich bin der Überzeugung, daß uns die Antrags-Gleichberechtigung
nicht viel nützt. Sie kann uns sogar schaden, indem sie, bei fehlender
Gerechtigkeit der Rechtsprechung, bisweilen gegen den Antragsteller
gerichtet wird. Das haben alle diejenigen Männer erfahren, die etwa wegen
ihrer schlagenden Frau die Polizei gerufen haben und dann ihrer eigenen
Wohnung verwiesen worden sind.

Dies zeigt nur, dass ein formal vorhandenes Recht allein nicht ausreicht. Das ist bei allen Rechten so.

--
www.subitas.ch

Und darum ist Gleichberechtigung zwecklos. Sie nützt nur den Fezis.

MannPassAuf, Saturday, 02.06.2012, 19:55 (vor 4652 Tagen) @ Gismatis

Tiere sind nicht gleichberechtigt, weil sie rechtlich nicht als Menschen
gelten und weil sie außerstande sind, Anträge zu stellen.

Aber das Prinzip hast du hoffentlich verstanden. Kinder können übrigens auch keine Anträge stellen; das tut - "im Namen des Kindes" - die Mutter. Etwa wenn es darum geht, die Feststellung der Vaterschaft zu verhindern.

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Gleichberechtigung in dieser Sache ist nicht so einfach, da Mann und Frau
unterschiedlich involviert sind.

Da sehn wir's.

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Dies zeigt nur, dass ein formal vorhandenes Recht allein nicht ausreicht.
Das ist bei allen Rechten so.

Gut erkannt. Der Feminismus baut auf der Verrechtlichung. Wenn wir ihn bekämpfen wollen, dann müssen wir von der Verrechtlichung weg. Auch von der Gleichberechtigung, denn die nützt immer nur den hierarchisch Tieferstehenden - auf dem Weg zum Umsturz der Hierarchie. Dann wird eine kopfstehende Hierarchie hergestellt, die allein auf Rechten sich gründet, weil sie anders gar nicht bestehen könnte.

Gleichberechtigung ist eine Fraueneinbahnstrasse, das männliche Geschlecht, Babys und Kinder nicht benutzen dürfen n/t

Christian, Saturday, 02.06.2012, 23:17 (vor 4652 Tagen) @ MannPassAuf

- kein Text -

Geschlechterhierarchistische Verständnislosigkeit

Manifold ⌂, Sunday, 03.06.2012, 22:48 (vor 4651 Tagen) @ MannPassAuf

Wir sehen: Bei Manifold hat der Begriff "Gleichberechtigung" einen
Bedeutungswandel erfahren. Er bezeichnet nicht die tatsächliche
Gleichberechtigung, sondern - in aristotelischer Ausdrucksweise - eine
potentielle, nicht aktuelle Gleichberechtigung.
Demnach sind selbst Tiere mit Menschen gleichberechtigt. Denn
potentiell - nicht aktuell - können Tiere alles, was Menschen auch
können. Im Märchen sowieso, in der Realität vielleicht aber irgendwann
auch. Das ist nur eine Frage ihrer Evolution (Entwicklung). Angeblich ist
ja auch der Mensch nichts Anderes als ein besonders hoch entwickeltes
Tier.

Der Mensch unterscheidet sich vom Tier klar durch seine Ratio und durch die Seele, die in ihm innewohnt. Da also ein Tier weder das Konzept eines Rechts noch jene damit zusammenhängende Pflichten rational erfassen und verarbeiten kann, noch einen jenem intrinsischen, ethischen Wert des Menschen entsprechenden Wertgehalt aufweist, kommt es folgerichtig für jede Art von Gleichberechtigung gar nicht in Frage (auch nicht „potentiell“). Entsprechend geben sich zoophile Ökofaschisten auch alle so verzweifelt Mühe, die Fähigkeiten des menschlichen Verstands zu relativieren und den Menschen ihren intrinsischen Wert zu Gunsten einer Wertigkeit der Natur abzusprechen.

Ob dies in der Phantasie der Menschen (Märchen) anders ist oder sich durch einige Millionen Jahre Evolution ändern wird, ist dabei für die Gestaltung der gegenwärtigen Gesellschaft völlig irrelevant.

In der Lebenspraxis könnte man etwa das Recht, eine Fahrschule zu
besuchen und eine Führerscheinprüfung abzulegen, als Ausdruck der
potentiellen, "meritokratischen" Gleichberechtigung verstehen. Nicht jeder
hat eine Fahrberechtigung; nicht jeder hat sie für bestimmte Klassen; aber
jeder könnte sie haben - sofern er die Antragsvoraussetzungen
erfüllt.

Meritokratische Rechte bilden zusammen mit den moralischen Rechten das gesamte Repertoire der wahren Gleichberechtigung im Maskulismus. Schliesslich verdient sich der Mensch durch seine pure Existenz allein schon sämtliche moralischen Rechte, wie das Recht auf Leben, das Recht auf einen fairen Prozess, das Recht, unabhängig von seinen Taten und Leistungen als ein ehtisch gleichwertiger Mensch wahrgenommen zu werden und das Recht, sich meritokratische Rechte durch Ableistung gleicher Pflichten zu erarbeiten.

Sich meritokratische Rechte erarbeiten zu dürfen, folgt also aus der ethischen Gleichwertigkeit und den daraus resultierenden, moralischen Rechte aller Menschen. Somit ist deine Beschreibung hier in Form einer meritokratischen „Antrags-Gleichberechtigung“ verkürzend und unzutreffend, da der Mensch sich nur einen Teil seiner Rechte, nämlich die meritokratischen, aktiv durch Pflichtenableistung erarbeitet, während er die moralischen Rechte von der Zeugung bis zum Tod durch seine blosse Existenz bereits besitzt - ohne einen Finger dafür rühren zu müssen.

Ein Mensch stellt keinen Antrag auf einen fairen Prozess oder auf sein Recht auf Leben – er beharrt darauf, weil es zurecht unveräusserliche Rechte sind, welche nicht verdient, erarbeitet oder erkauft werden müssen, sondern vollständig aus seinem ethisch gleich grossen Wert als Mensch im Vergleich zu allen anderen Menschen erfolgen.

Das kannst du übrigens auch hier noch einmal vertieft nachlesen, wenn du dir tatsächlich die Mühe machen willst, meinen Standpunkt zu verstehen - wie du vor einigen Tagen so überschwenglich behauptet hast.

Ich schlage vor, diese besondere Form der Gleichberechtigung als
Antrags-Gleichberechtigung zu bezeichnen. Hingegen sollte die
tatsächliche Gleichberechtigung weiterhin als das bezeichnet werden, was
sie ist: Gleichberechtigung.

Was ist denn die „tatsächliche Gleichberechtigung“, welche du hier in Kontrast zu deiner "Antrags-Gleichberechtigung" stellst?

Gleichberechtigung an sich sagt schliesslich lediglich, dass eine undefinierte Menge an Personen (?) auf eine irgendwie gleiche, jedoch undefinierte Art zu etwas Undefiniertem berechtigt sind. Mehr findet sich in dem Wort nicht.

Erst im Kontext eines angegebenen Weltbildes, z.B. im Maskulismus nach Savvakis oder im Gleichheitsfeminismus, erhält das Wort tatsächlich eine nachvollziehbare Bedeutung – weil diese Weltbilder dann die undefinierten Grössen des Wortes festlegen. Logischerweise kann also das Wort Gleichberechtigung ohne ein explizit damit im Zusammenhang benanntes Weltbild nicht als wahr, falsch, verzerrt oder tatsächlich bezeichnet werden.

Und da dein traditionalistischer Geschlechterhierarchismus explizit das Wort Gleichberechtigung ablehnt, du ‚mein‘ Verständnis von Gleichberechtigung nicht gelten, sondern vielmehr von der „tatsächlichen Gleichberechtigung“ unterschieden hast und das in der Gesellschaft verbreitete, feministische Verständnis in sich widersprüchlich, deshalb unbrauchbar und somit nicht gemeint sein kann (es sei denn du akzeptierst feministische „Logik“), hast du schlussendlich hier keinen weltanschaulichen Kontext angegeben, vor dem das Wort Gleichberechtigung eine sinnvolle Bedeutung bekäme – so dass deine Trennung hier in „Antrags-Gleichberechtigung“ und tatsächliche Gleichberechtigung keinen Sinn ergibt. Denn in welchem (von dir nicht angegebenen) Kontext müsste man denn diese ominöse „tatsächliche Gleichberechtigung“ verstehen?

Wie bereits gesagt: Das Wort Gleichberechtigung an sich ist inhaltsleer und losgelöst von weiteren, weltanschaulichen Erklärungen bedeutungslos.

Dennoch stellt sich die Frage: Was nützt uns die
Antrags-Gleichberechtigung in der Lebenspraxis?

Da der Begriff mit der wahren Gleichberechtigung im Maskulismus nichts zu tun hat, wie bereits oben dargelegt, sondern du damit hier angetanzt kommst, solltest du diese Frage nicht an mich, sondern an dich selber richten.

Ich bin der Überzeugung, daß uns die Antrags-Gleichberechtigung
nicht viel nützt. Sie kann uns sogar schaden, indem sie, bei fehlender
Gerechtigkeit der Rechtsprechung, bisweilen gegen den Antragsteller
gerichtet wird. Das haben alle diejenigen Männer erfahren, die etwa wegen
ihrer schlagenden Frau die Polizei gerufen haben und dann ihrer eigenen
Wohnung verwiesen worden sind.
Das Gewaltschutzgesetz ist geradezu ein Tatsachenbeweis, daß
Antrags-Gleichberechtigung keine Gleichberechtigung herbeiführt, sondern
u.U. das Gegenteil herbeiführen kann. Denn ein Mann, der ein
entsprechendes Anzeige-Formular ausgefüllt hat - dazu ist er berechtigt!
-, ist dann vielleicht gerade nicht mehr berechtigt, in seiner eigenen
Wohnung zu übernachten; seine Frau hingegen schon.

Hier müsstest du erst einmal nachweisen, dass deine Form der „Antrags-Gleichberechtigung“ aktuell überhaupt irgendwie kausal im Zusammenhang mit der einseitigen Wegweisung des „Schlägers“ bei häuslicher Gewalt steht, damit diese zwei Absätze deines Textes überhaupt im Gesamtkontext deiner Argumentation Sinn ergeben.

Fakt ist hingegen, dass das einseitige Gewaltschutzgesetz eine Konsequenz des feministischen Verständnisses von Gleichberechtigung ist – der Staatsfeminismus hat schliesslich seine Tentakeln nicht nur im Justizministerium, in der Politik, sondern auch in Form von „geschlechtersensiblen“ Genderschulungen bei der Polizei. Es ist schliesslich ein offenes Geheimnis, dass zum Beispiel die deutsche Polizei im Bereich der häuslichen Gewalt sich von feministisch orientierten Frauenhäusern beraten lässt.

Im Feminismus ist der Mann aus Prinzip immer der Täter und die Frau aus Prinzip immer das Opfer. Da kommen Mann und Frau nicht gleichberechtigt als potentielle Täter und Opfer in Frage (wie im savvakinischen Maskulismus), sondern alleine aufgrund von Gruppenzugehörigkeit werden die Täter- und Opferrollen zugeschrieben.

Die einseitige Wegweisung hat also nichts mit echter Gleichberechtigung, wie sie der Maskulismus verlangt, zu tun (wie auch?), sondern mit dem langen Arm der feministischen Ideologie, welcher Polizisten, Gesetzgeber und Richter entsprechend beeinflussen kann.

Es versteht sich somit von selbst, dass ein maskulistisches Verständnis von Gleichberechtigung nicht nur mit dem Staatsfeminismus, sondern auch mit dessen Ausprägungen in Form eines einseitigen Gewaltschutzgesetzes gründlich aufräumen würde, sobald er sich gesamtgesellschaftlich durchgesetzt hat.

Im Grunde dient der Begriff "Gleichberechtigung", egal ob in wörtlicher
oder in modifizierter Bedeutung, nur der Verschleierung der Tatsache, daß
Mann und und Frau in einem nicht nur ergänzenden, sondern vor Allem
hierarchischem Verhältnis stehen, und nur unter dieser Voraussetzung eine
Harmonisierung ihres Verhältnisses in Angriff genommen werden kann.

Deine vermeintliche, „natürliche Hierarchie“ zwischen den Geschlechtern ist ein leeres Dogma, welches der Realität offensichtlich widerspricht. Dass einzelne biologische Aspekte wie Muskelkraft oder Körpergrösse nicht zur Festlegung einer Geschlechterhierarchie und gesellschaftlicher Privilegien taugen, habe ich schon hier ausführlich erklärt.

Der Bedeutungswandel, den der Begriff "Gleichberechtigung" durch Manifold
erfährt, ist nicht geeignet, diesen Begriff im maskulistischen Diskurs zu
"retten". Er hat keinen Wert; er eignet sich nicht zur Verständigung; er
eignet sich vor Allem nicht zur Formulierung von maskulistischen Zielen.

Angesichts der doch etwas sehr löchrigen Logik deiner 'Argumentation' ist dieses Fazit unfreiwillig amüsant und auf herrliche Art und Weise selbstironisch geraten.

--
"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis

Geschlechterhierarisches Verständnis

MannPassAuf, Monday, 04.06.2012, 00:02 (vor 4651 Tagen) @ Manifold

Es war wohl etwas unglücklich, daß ich die Tiere mit einbezogen habe.

Ich bin, wie du, ein entschiedener Gegner der Auffassung, daß Menschen (höhere) Tiere seien. Dennoch müssen wir mit der Tatsache leben, daß der Mensch-Tier-Relativismus nicht nur theoretisch, sondern auch politisch im Vormarsch ist. Wenn wir heute schon weit sind, daß das Zertreten einer Kröte strafbar ist, dann werden vielleicht auch Tiere eines Tages Antragsrechte erhalten. Daß sie nicht schreiben und auch nicht denken können, ist kein triftiger Einwand, denn sie könnten ja menschliche Vertreter bekommen - ähnlich wie Mütter die Persönlichkeitsrechte unmündiger Kinder vertreten, wenn es etwa darum geht, einen Vaterschaftstest zu verhindern.

Aber lassen wir das Thema Tiere vorerst beiseite.

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Grundsätzlich:

Ich bitte dich, Abstand zu nehmen, "den" Maskulismus zu definieren. Das ist Anmaßung. Niemand hat dafür die Definitionshoheit. Diesbezüglich solltest du bescheidener auftreten und von deiner persönlichen Auffassung von Maskulismus sprechen.

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Was ist denn die „tatsächliche Gleichberechtigung“, welche du hier in
Kontrast zu deiner "Antrags-Gleichberechtigung" stellst?

Wenn ich den Führerschein für Lastwagen mit Anhänger habe und du hast ihn auch, dann sind wir, den gleichen Rechtsraum vorausgesetzt, gleichberechtigt.

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Gleichberechtigung an sich sagt schliesslich lediglich, dass eine
undefinierte Menge an Personen (?) auf eine irgendwie gleiche, jedoch
undefinierte Art zu etwas Undefiniertem berechtigt sind. Mehr findet sich
in dem Wort nicht.

Das ist offensichtlich falsch.

Gleichberechtigung gibt es erstens nur inbezug auf ein genau definiertes Recht, und zweitens nur seitens derjenigen Personen, die jeweils Inhaber dieses Rechtes sind. Das ist genau das, was sich in dem Wort findet. Läßt man die nähere Bestimmung weg, dann verschwimmt der Begriff ins Undefinierte.

Das ist ja der Grund, warum du von "wahrer" Gleichberechtigung sprichst. Sobald das Attribut "wahr" auftritt, ist Ideologie im Spiel.

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Erst im Kontext eines angegebenen Weltbildes, z.B. im Maskulismus nach
Savvakis oder im Gleichheitsfeminismus, erhält das Wort tatsächlich eine
nachvollziehbare Bedeutung – weil diese Weltbilder dann die undefinierten
Grössen des Wortes festlegen. Logischerweise kann also das Wort
Gleichberechtigung ohne ein explizit damit im Zusammenhang benanntes
Weltbild nicht als wahr, falsch, verzerrt oder tatsächlich bezeichnet
werden.

Das ist deine Methode: Erst hast du den Begriff Gleichberechtigung aufgeweicht. Dann hast du ihn wieder fest gemacht; d.h. hast ihm willkürlich eine Bedeutung beigelegt und verlangst nun von uns allen wie selbstverständlich, daß wir diese übernehmen.

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hast du schlussendlich hier keinen
weltanschaulichen Kontext angegeben, vor dem das Wort Gleichberechtigung
eine sinnvolle Bedeutung bekäme

Richtig, ich will keine ideologische Aufladung dieses Wortes. So wie du es gebrauchst, handelt es sich um eine Nebelkerze. Nichts wird klarer. Das Wort braucht keinen ideologischen Kontext. Es ist aus sich selbst heraus verständlich.

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Hier müsstest du erst einmal nachweisen, dass deine Form der
„Antrags-Gleichberechtigung“ aktuell überhaupt irgendwie kausal im
Zusammenhang mit der einseitigen Wegweisung des „Schlägers“ bei
häuslicher Gewalt steht, damit diese zwei Absätze deines Textes
überhaupt im Gesamtkontext deiner Argumentation Sinn ergeben.

"irgendwie kausal" - das ist doch sinnlos! Begriffe und die auf sie bezügliche Sachverhalte stehen niemals in einem Kausalzusammenhang.

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Die einseitige Wegweisung hat also nichts mit echter Gleichberechtigung,
wie sie der Maskulismus verlangt, zu tun (wie auch?), sondern mit dem
langen Arm der feministischen Ideologie, welcher Polizisten, Gesetzgeber
und Richter entsprechend beeinflussen kann.

Es gilt Gleichberechtigung. Rechte bestehen aufgrund von Gesetzen. Und nach dem Gesetz sind Mann und Frau gleichberechtigt, was die häusliche Gewalt betrifft: Beide dürfen nicht schlagen.

Richtig, es findet Ungleichbehandlung statt. Aber das ändert nichts an der Tatsache der Gleichberechtigung.

Unter diesen Umständen wäre es natürlicher ehrlicher, wenn die Gesetze eine Ungleichberechtigung festschreiben würden: "Frauen dürfen schlagen, Männer nicht." Dann bestünde wenigstens Rechtssicherheit, und wir wüßten, woran wir sind. Natürlich fände ich das immer noch nicht ideal, weil die Ungleichberechtigung, die ich will, andersherum geht.

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Es versteht sich somit von selbst, dass ein maskulistisches Verständnis von > Gleichberechtigung nicht nur mit dem Staatsfeminismus, sondern auch mit > dessen Ausprägungen in Form eines einseitigen Gewaltschutzgesetzes gründlich > aufräumen würde, sobald er sich gesamtgesellschaftlich durchgesetzt hat.

Ja, aber das täte er dann nach meinen Vorstellungen. Ich bin nämlich der wahre Maskulist. ;-)

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Angesichts der doch etwas sehr löchrigen Logik deiner 'Argumentation' ist
dieses Fazit unfreiwillig amüsant und auf herrliche Art und Weise
selbstironisch geraten.

Das lasse ich unkommentiert stehen!

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Fazit:

Der Begriff Gleichberechtigung ist aus sich heraus verständlich und bedeutet nichts anderes, als daß ein bestimmtes Recht von einer bestimmten Zahl von Personen geteilt wird. (Die Zahl der Führerscheininhaber ist definiert, also dem Kraftverkehrsamt bekannt.)

Ihm einen weltanschaulichen Hintergrund zuzufügen, bedeutet, ihn ideologisch aufzuladen und zu einem politischen Kampfbegriff zu machen.

Wer sich als Maskulist darauf einläßt, muß verlieren, weil der Begriff der "unwahren" (feministischen) Gleichberechtigung sich bereits durchgesetzt hat.

Es gilt, diesen Begriff zu entlarven, nicht ihn nochmals umzudeuten!

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