Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Gewaltschutzgesetz und die Parallele von Frauen und Kindern (Gewalt)

MannPassAuf, Saturday, 09.06.2012, 19:30 (vor 4578 Tagen) @ Torsten

ihr Schwaffelt schlimmer als Frauen!
Ich bin ein verkanntes Erziehungsgenie...

Jaja, du bist der einzige Gutmensch unter lauter Kinderschlägern. ;-)

Vielleicht gehörst du auch zu denen, die das Gewaltschutzgesetz bejubeln. Wir wissen aber, welchem Ziel es dient: Nicht in erster Linie, Frauen zu schützen, sondern um Männer zu demütigen. Es ist ein weiteres Instrument zur Schwächung des Patriarchats. Denn wer wirklich geschlagen hat, das wird ja vor Ort gar nicht untersucht, m.a.W., das steht bereits fest.

Nicht viel anders dürfte es mit dem Gesetz sein, welches das Schlagen von Kindern verbietet. Den Kindern dürfte das Gesetz überwiegend nicht viel nützen, denn die meisten Eltern schlagen sowieso nicht in kindesschädigender Weise, selbst dann nicht, wenn sie nervös sind und ihnen mal "die Hand ausrutscht". Für grobe Fälle haben immer schon die bestehenden Gesetze ausgereicht.

Primär dient es vielmehr dazu, Eltern zu verunsichern, ja, sie ihren Kindern zu entfremden. Durch das Damoklesschwert einer Anzeige entsteht nämlich Angst. Und so paradox es klingt: gerade diese Wirkung zerstört tendenziell das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern. Ganz abgesehen davon, daß es die Kinder hindert, ein inneres Korrektiv entwickeln.

Ich will nicht behaupten, daß den Initiatoren des Gesetzes diese Wirkung wirklich bewußt gewesen sei. Sie mögen anfangs "edle" Motive gehabt haben, ähnlich wie das bei den Initiatoren des Gewaltschutzgesetzes denkbar ist. Aber daß dem Staat, also der Gynokratie, die Wirkung ins Konzept paßt, das ist doch gar nicht zu übersehen. Die Kindererziehung soll zunehmend in staatliche Hände gelangen. Das ist typischer Sozialismus.

Zu beachten ist ferner, daß ältere Kinder dieses Gesetz bisweilen ausnutzen, so wie Frauen das Gewaltschutzgesetz ausnutzen. Ich las mal von einem Mädchen, das die Polizei rief, weil sie Schularbeiten machen sollte, aber nicht wollte. Da haben wir die gleiche Wirkung wie die, welche vom Gewaltschutzgesetz ausgeht: Zerstörung des Vertrauensverhältnisses.

In diesem Falle hat die Polizei den Eltern beigestanden. Aber das Beispiel zeigt doch, welche Tendenz in derartigen anti-hierarchisch konzipierten Gesetzen steckt. Übrigens ist auch hier klar, daß im Anwendungsfalle eher der Vater als die Mutter verurteilt wird, selbst wenn der Vater gar nicht direkt beteiligt war. Viele Männer nehmen ja auch bewußt Schuld auf sich, allein um ihre Frau zu schützen. Eine Art Selbstkreuzigung.


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