Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Orientierungspunkte, gefunden von DschinDschin 2007 (Allgemein)

Rainer ⌂, Thursday, 14.06.2012, 01:41 (vor 4551 Tagen)

[...]

Zitat:
Christen:

Kinder Frauen Männer Familie - Orientierungspunkt 8:
"Und der Mensch gab seiner Frau den Namen Eva, denn sie wurde die Mutter aller Lebenden."11
(Die Bibel)

Kinder Frauen Männer Familie - Orientierungspunkt 9:
"Ein uneheliches Kind und dessen Vater gelten nicht als verwandt."
(§ 1589 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), gültig vom Bestehen des Bürgerlichen Gesetzbuches 1900 bis 1970)

Kinder Frauen Männer Familie - Orientierungspunkt 10:
"Es liegt innerhalb der Grenzen der Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers, daß er das minderjährige nichteheliche Kind allein der elterlichen Sorge der Mutter unterstellt hat (§ 1705 Satz 1 BGB); das gilt auch dann, wenn die Eltern eines nichtehelichen Kindes gemeinsam die mit der Pflege und Erziehung des Kindes verbundenen Aufgaben wahrnehmen und die Mutter die Mitübertragung des Sorgerechts auf den Vater wünscht."12
(Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 1981. § 1705 BGB war gültig 1970-1998!)

Kinder Frauen Männer Familie - Orientierungspunkt 11:
"Wird die Ehe der Eltern geschieden, so bestimmt das Familiengericht, welchem Elternteil die elterliche Sorge für ein gemeinschaftliches Kind zustehen soll. ... Die elterliche Sorge ist einem Elternteil allein zu übertragen."
(§ 1671 BGB von 1980 - in der Rechtspraxis trotz einer gegenteiligen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 198213 "fast durchweg"14 (die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Jutta Limbach 1989) angewandt 1980-1998)

Kinder Frauen Männer Familie - Orientierungspunkt 12:
"Derjenge, dem die Sorge für die Person des Kindes zusteht, bestimmt, ob und in welchem Umfang dem Vater Gelegenheit gegeben werden soll, mit dem Kinde persönlich zu verkehren."
(§ 1711 BGB - gültig 1970-1998)

Kinder Frauen Männer Familie - Orientierungspunkt 13:
"Väter nichtehelicher Kinder sind unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes zusammenleben oder mit dieser gemeinsam die Erziehungsaufgaben wahrnehmen, Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG."15
(Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 1995. Das heißt: Fast 100 Jahre, von 1900 bis 1995, war der nicht eheliche Vater nicht Träger des Elternrechts, davon fast 50 Jahre lang im angeblich demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland.)

Kinder Frauen Männer Familie - Orientierungspunkt 14:
"Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, daß ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt (§ 1671 BGB) ... (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu , wenn sie 1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder 2. einander heiraten. (2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge (§ 1626a. BGB) ... Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (§ 1684 BGB) ..."
(Sorge und Umgang bei ehelichen und nicht ehelichen Kindern - gültig seit 01.07.1998 bis heute)

Kinder Frauen Männer Familie - Orientierungspunkt 15:
"11/2j Ki. Typ ein- od zweimal im Mo einige Stden (BayObLG NJW 64, 1324); mtl 1 WoEnde (Karls OLGZ 67, 468) ... Ergänzg des period Verk dch Ferienbesuch nur bei NichtBeeintr der ErzKontinuität (Bln FamRZ 73, 99; KG FamRZ 78,728) ... Ein zusätzl, längerdauernder persönl Besuch, FerienAufenth od Urlaubsreise, neben regelmäß Kurzbesuchen ist idR u jedenf bei Kind im Grdschulalter abzulehnen (KG FamRZ 79, 70) ..."16
(Palandt 1996 zum "Recht auf Umgang" zwischen Kind und Vater, alle Abkürzungen im Original - gültig bis heute. Der Palandt sammelt bis heute alle wesentlichen bundesdeutschen Gerichtsentscheidungen und rechtswissenschaftlichen Kommentare zu sämtlichen Gesetzen des BGB zum Zwecke der Darstellung der Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland und ist unter anderem in jeder juristischen Universitätsfachbibliothek für jedermann einsehbar.)
Zitat Ende:

(Originallink funktioniert leider nicht mehr.)
[...]

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=31455

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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