Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Weiber und Falschbeschuldigungen (Allgemein)

Interessant, Friday, 15.06.2012, 15:37 (vor 4546 Tagen)

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Der-wohl-ungewoehnlichste-Prozess-des-Jahres/story/12402264

Kaum glaublicher Fall.

Und: Der Mann saß natürlich erstmal 16 Monate im Bau.

Einfach, weil zwei Frauen gelogen hatten. So leicht geht das eben.

Allein die Aussage einer Frau genügt, einen Mann für so lange Zeit ins Gefängnis zu bringen.

Und klar. Passieren wird den zwei Weibern deswegen nichts. Und das wissen sie auch. Sonst hätten sie das Ganze wohl nicht ganz so leichtfertig durchgezogen.

Weiber und Falschbeschuldigungen

Oliver, Friday, 15.06.2012, 16:59 (vor 4546 Tagen) @ Interessant
bearbeitet von Oliver, Friday, 15.06.2012, 17:02

Das Bezirksgericht wird sein Urteil heute Freitag am späteren Nachmittag bekannt geben. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 15.06.2012, 10:18 Uhr


Meine persönliche Hochrechnung:

1 Jahr und 3 Monate AUF BEWÄHRUNG!
Plus 50 Sozialstunden auf Bachblüten-Therapie mit Entspannungs-Hintergrund-Musik.

;-)

--

Liebe Grüße
Oliver


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Weiber und Falschbeschuldigungen

André, Friday, 15.06.2012, 19:03 (vor 4546 Tagen) @ Interessant

Mal so in den Raum gestellt:

Was meint ihr, wieviel Männer sitzen im Knast, ohne daß ihre Unschuld aufgedeckt wird? Ohne, daß der Fall wieder aufgerollt wird? Und was folgt alles? (das Führgunszeugnis ist bei Veruteilungen wegen Sexualstraftaten auf viele Jahre versaut - um nur einen Punkt zu nennen)
Die sind den Rest ihres Lebens gebranntmarkt. Für nichts!

A.

Männerziehung!

Torsten, Friday, 15.06.2012, 20:37 (vor 4546 Tagen) @ André
bearbeitet von Torsten, Friday, 15.06.2012, 20:42

Irgendwie läuft doch real alles anders als es gesellschaftlich daher fabriziert wird. Wenn man mal sich überlegt, wie kleinlich der Mann bestraft wird, wie großmütig die Frau…
Wenn Frauen fremdgehen, sind schon die Männer schuld. Wenn Männer fremdgehen auch die Männer. Was eigentlich doch schon hinweist, wie ein korrektes moralisches Verhalten doch nur von Männern erwartet wird. Ich vermisse in der Tat schon in Kleinigkeiten eine gewisse mündige Erwartungshaltung an die Frauen. Die haben nicht nur als geschiedene Exfrauen die juristische Narrenfreiheit, sondern fast bei allen Belangen eine moralische und gesellschaftliche Narrenfreiheit. Ja, die mündigen Erwartungen an Frauen sind irgendwie nicht weit von Kindern entfernt. Erstrecht von Frauen! Und solche Personen, die man kaum ernst nimmt, sollen noch in Führungspersonen gehievt werden.

Als schlimmer Finger, der ich bin, wurde ich von Frauen als Arsch tituliert, weil ich auch mit verheirateten Frauen schlafe. Da staunt man plötzlich, denn ich verführe sie zum Fremdgehen. Ich kann also anscheinend besser mit der „Waffe der Frau“ umgehen als eine Frau selbst. Natürlich ist das ein Weltbild, das mehr über die Frauen in dieser Runde verriet als über mich. Denn die meisten verheirateten Frauen mit denen ich im Bett war vergaßen zu erwähnen, dass sie eigentlich verheiratet sind. Erfuhr ich nicht selten erst danach. Und der Oberarsch bin ich dann noch, weil ich mit den verheirateten Frauen diese Affäre beendet hatte, weil diese Frauen verheiratet sind.
Da sitzt man dann da und guckt die Runde fragend an, weil ich doch nichts verbrochen hatte. Ich habe bei niemanden eine Treueschwur gebrochen. Wobei ja gerade Frauen auf diesen Treueschwur am meisten pochen! Diese Ehefrauen waren untreu. Was hat das mit mir zu tun?

Als Mann mit Erfahrung ist man natürlich schon gewöhnt, dass die Schuld der Mann haben muss. Wenn eine Frau mit mir fremd geht, ja, dann bin dafür ja auch verantwortlich. Doch nicht die Frau. Realsatire pur. Und dann wird erwartet, dass ich abwarten soll, wie die Ehefrau sich entscheidet, ob voll über ihre Ehe informiert oder nicht, sie zu mir rüber hangeln will oder doch am alten Ast hängen bleiben möchte. Wenn ich schon mit so einer was angefangen habe... Auch wenn sich eine der verheirateten Frauen sich komplett als eine Schlampe präsentierte, die ständig andere Männer hatte, soll ich dummbrav auf ihre Entscheidung warten. Ausgerechnet an Frauen, die nicht wirklich die attraktivsten sind, die herumlaufen. Haben verheiratete Frauen irgendwie so an sich!

Das Thema Vergewaltigung lässt mich auch nicht los. Denn mir ist bewusst, dass ein Mann sich freuen soll, wenn er von einer Frau vergewaltigt wurde. Während eine Frau sich bloß so verhalten soll, als wäre es schlimmer als tagelanger Folter, Mord, zum Grübel geschlagen werden, jahrelanger Tyrannei an Erwachsene oder Kinder oder Kindermord zusammen und was es sonst noch schlimmeres gibt als eine Vergewaltigung.

Ich komme mir vor, als würde schlicht ein korrektes, anständiges, moralisches Leben nur vom Mann erwartet!

Wieso ist man interessiert, dass sich nur Männe rzu benehmen wissen? - Wenn das nur eine hälfte tut, bringt das auch nix!

--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.

Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern

willkommen im club

sm0469, Friday, 15.06.2012, 23:59 (vor 4545 Tagen) @ André

Was meint ihr, wieviel Männer sitzen im Knast, ohne daß ihre Unschuld
aufgedeckt wird? Ohne, daß der Fall wieder aufgerollt wird? Und was folgt
alles? (das Führgunszeugnis ist bei Veruteilungen wegen Sexualstraftaten
auf viele Jahre versaut - um nur einen Punkt zu nennen)
Die sind den Rest ihres Lebens gebranntmarkt. Für nichts!

Willkommen im Club kann ich da nur sagen.

Weiber und Falschbeschuldigungen

Sigmundus Alkus @, Saturday, 16.06.2012, 01:04 (vor 4545 Tagen) @ Interessant

Bei solchen Begründungen wie hier wundert einen garnichts mehr:

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Nach-der-Vergewaltigung-schrieb-sie-ihm-Amore-ich-liebe-dich/story/17347231

"Nach einem kurzen Spaziergang, zurück beim Auto, legte er von hinten die Arme um sie und begann ihre Hose zu öffnen. Nachdem sie zweimal Nein gesagt hatte, erwiderte er: «Wenn ich dich da vergewaltigen würde, würde dich niemand hören.> Die Frau, so steht es in der Anklageschrift, war durch den Satz und den damit verbundenen «starren und kalten Gesichtsausdruck> so «schockiert und gelähmt>, dass sie «in panische Angst> verfiel und sich «nicht weiter zur Wehr setzen konnte>."

Also mit solchem Blödsinn beschäftigen Staatsanwälte die Gerichte. Eine körperlich und geistig gesunde Frau soll urplötzlich so schockiert gewesen sein, dass sie sich nicht wehren konnte. Das Bezirksgericht kam immerhin zu folgender Schlussfolgerung:

"Das Bezirksgericht als erste Instanz sprach den Mann von Schuld und Strafe frei. Die Aussagen der Frau seien uneinheitlich, widersprüchlich und deshalb unglaubhaft. Tatsächlich gab es in der ganzen Geschichte eine Reihe von Verhaltensweisen der Frau, die für das Gericht «nicht nachvollziehbar> waren: So fuhr sie ihren angeblichen Vergewaltiger anschliessend mit dem Auto noch nach Albisrieden. Beim Aussteigen überreichte sie ihm ein Geschenk für seinen bevorstehenden Geburtstag – darunter ein Kamasutra- bzw. Beziehungsspiel. Am anderen Morgen schickte sie ihm eine SMS mit der Anrede «Amore, ich liebe dich>. Kein Wort von der am Vorabend erlittenen Pein. Selbst als er sich einen Tag später, offenbar in einem anderen Zusammenhang, per SMS entschuldigte («Ich wollte es nur wiedergutmachen>), simste sie ahnungslos zurück: «Was gutmachen?
Erst als die Polizei nachfragte, sprach sie von Vergewaltigung

Das Bezirksgericht übersah nicht, dass die Frau anschliessend unter einer posttraumatischen Belastungsstörung litt. Doch dafür war laut Gericht nicht die Vergewaltigung verantwortlich, sondern ein Ereignis, das sich etwa eine Woche später ereignete. Damals erfuhr die Frau, dass der 31-Jährige mehrere Frauenbeziehungen gepflegt und ihr mehrere Lügengeschichten aufgetischt hatte, um sich Geld von ihr zu erschleichen. Erst jetzt ging sie zur Polizei und erstattete Strafanzeige – wegen Betrugs, nicht wegen Vergewaltigung.

Erst als sie von einem Vorfall sprach und die Polizei genauer nachfragte, erzählte sie von Anal- und Vaginalverkehr, der gegen ihren Willen stattgefunden habe. Das Bezirksgericht schloss nicht aus, dass die Frau mit dem sexuellen Kontakt einverstanden war und ihn «allenfalls im Nachhinein unbewusst in einen erzwungenen umdeutete>.

Wieder mal das Frauenschonungsprogramm. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Aussage unglaubhaft ist, aber natürlich lügt die ärmste nicht, sondern deutet die Sache um. Das nächste Instanz hat dieses Ausmaß an Dummheit noch überboten:

"Dies sah das Obergericht anders. Die Frau habe gar nichts umgedeutet, sondern den Geschlechtsverkehr nicht gewollt. Die zentrale Frage vor Obergericht war eine andere: Hatte sich der 31-Jährige vorsätzlich über den erkennbaren Willen der Frau hinweggesetzt? Konnte er erkennen, dass sie nicht wollte?

Nein, meinte das Obergericht. Eine Woche vor der vermeintlichen Vergewaltigung habe sich das Paar am gleichen Ort mit den gleichen Praktiken einvernehmlich vergnügt. Sie habe sich nach ihren Nein nicht mehr widersetzt. Ja, sie habe sogar noch ihren Mantel beiseitegeschoben und mit der Hand seinen Penis geführt. Diese Handlungen habe der Mann als Einwilligung und Mitmachen interpretiert. Dass sie vor Angst gelähmt war, habe er weder erkennen können noch erkennen müssen. «Auch ein Nein>, so das Obergericht, «kann widerrufen werden.> Wegen des Freispruchs erhielt der 31-Jährige für die siebenmonatige Untersuchungshaft eine Genugtuung."

Also klare Anzeichen für eine Falschbeschuldigung (kein weiterer Widerstand, das Weib macht sogar noch mit) werden einfach mal so ignoriert. Man fragt sich, wer den Richtern ins Hiern gesch....en hat.

Willkommen in der Realität des Gewaltschutzgesetzes! (kt)

Yussuf K @, Ankara, Saturday, 16.06.2012, 01:23 (vor 4545 Tagen) @ André

- kein Text -

TA TAAAAAAAAA........ das URTEIL im feministischen Unrechtsstaat:

Oliver, Saturday, 16.06.2012, 08:47 (vor 4545 Tagen) @ Yussuf K
bearbeitet von Oliver, Saturday, 16.06.2012, 08:56

Das Bezirksgericht hat den 36-jährigen Mann aus Serbien-Montenegro wegen mehrfacher Vergewaltigung und weiterer Delikte am Freitagabend zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der Mann habe seine Frau in den Jahren 1998 bis 2001 routine- und serienmässig vergewaltigt.

...

Und die Mutter? Als sie vor Gericht die neuen Aussagen ihrer Tochter hörte, schlug sie die Hände vors Gesicht, vergrub es in der Armbeuge, blickte entsetzt zu ihrem Anwalt. «Wenn ich die Wahrheit sage, kommt meine Tochter wegen Falschaussage dran. Was soll ich tun?>, fragte sie das Gericht. Nach Rücksprache mit ihrem Anwalt, sagte sie mit vielen Worten zwei Dinge: Die Vergewaltigungen haben stattgefunden. Zweitens: Ihre Tochter sei unter Druck gesetzt worden. Ihrem Bruder zuliebe, der ihr sehr am Herzen liege, habe sie ihre Aussage geändert. Man solle ihre Tochter deswegen bitte nicht bestrafen.

...

Die zentrale Frage, ob vor Gericht die betroffene Frau mit ihren Anschuldigungen gelogen, oder ob ihre Tochter nicht die Wahrheit gesagt hatte, war für die drei Richter offenbar kein Problem.

Mit anderen Worten: Frauen sind nicht strafmündig.

...

Der Frau wurde eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen. Die Summe wird sie nach eigenen Angaben der Stiftung Frauenhaus spenden.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Der-wohl-ungewoehnlichste-Prozess-des-Jahres/story/12402264


Mann........ 4,5 Jahre Knast
für umstritten-dauerhafte sexuelle Nötigung.
Frau........ 20'000 Franken Belohnung für nachgewiesene Falschaussagen und für´s Opfer-spielen!

Feministischer Unrechtsstaat.

Jetzt bekommen wir auch eine Ahnung warum sich so viele Männer nach solchen "Vorfällen!" umbringen!

Wahnsinn.

--

Liebe Grüße
Oliver


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GerichtspräsidentIN Roland Heimann

Oliver, Saturday, 16.06.2012, 09:05 (vor 4545 Tagen) @ Oliver

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Gerichtspräsident Roland Heimann

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Liebe Grüße
Oliver


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