Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Weiber und Falschbeschuldigungen (Allgemein)

Sigmundus Alkus @, Saturday, 16.06.2012, 01:04 (vor 4545 Tagen) @ Interessant

Bei solchen Begründungen wie hier wundert einen garnichts mehr:

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Nach-der-Vergewaltigung-schrieb-sie-ihm-Amore-ich-liebe-dich/story/17347231

"Nach einem kurzen Spaziergang, zurück beim Auto, legte er von hinten die Arme um sie und begann ihre Hose zu öffnen. Nachdem sie zweimal Nein gesagt hatte, erwiderte er: «Wenn ich dich da vergewaltigen würde, würde dich niemand hören.> Die Frau, so steht es in der Anklageschrift, war durch den Satz und den damit verbundenen «starren und kalten Gesichtsausdruck> so «schockiert und gelähmt>, dass sie «in panische Angst> verfiel und sich «nicht weiter zur Wehr setzen konnte>."

Also mit solchem Blödsinn beschäftigen Staatsanwälte die Gerichte. Eine körperlich und geistig gesunde Frau soll urplötzlich so schockiert gewesen sein, dass sie sich nicht wehren konnte. Das Bezirksgericht kam immerhin zu folgender Schlussfolgerung:

"Das Bezirksgericht als erste Instanz sprach den Mann von Schuld und Strafe frei. Die Aussagen der Frau seien uneinheitlich, widersprüchlich und deshalb unglaubhaft. Tatsächlich gab es in der ganzen Geschichte eine Reihe von Verhaltensweisen der Frau, die für das Gericht «nicht nachvollziehbar> waren: So fuhr sie ihren angeblichen Vergewaltiger anschliessend mit dem Auto noch nach Albisrieden. Beim Aussteigen überreichte sie ihm ein Geschenk für seinen bevorstehenden Geburtstag – darunter ein Kamasutra- bzw. Beziehungsspiel. Am anderen Morgen schickte sie ihm eine SMS mit der Anrede «Amore, ich liebe dich>. Kein Wort von der am Vorabend erlittenen Pein. Selbst als er sich einen Tag später, offenbar in einem anderen Zusammenhang, per SMS entschuldigte («Ich wollte es nur wiedergutmachen>), simste sie ahnungslos zurück: «Was gutmachen?
Erst als die Polizei nachfragte, sprach sie von Vergewaltigung

Das Bezirksgericht übersah nicht, dass die Frau anschliessend unter einer posttraumatischen Belastungsstörung litt. Doch dafür war laut Gericht nicht die Vergewaltigung verantwortlich, sondern ein Ereignis, das sich etwa eine Woche später ereignete. Damals erfuhr die Frau, dass der 31-Jährige mehrere Frauenbeziehungen gepflegt und ihr mehrere Lügengeschichten aufgetischt hatte, um sich Geld von ihr zu erschleichen. Erst jetzt ging sie zur Polizei und erstattete Strafanzeige – wegen Betrugs, nicht wegen Vergewaltigung.

Erst als sie von einem Vorfall sprach und die Polizei genauer nachfragte, erzählte sie von Anal- und Vaginalverkehr, der gegen ihren Willen stattgefunden habe. Das Bezirksgericht schloss nicht aus, dass die Frau mit dem sexuellen Kontakt einverstanden war und ihn «allenfalls im Nachhinein unbewusst in einen erzwungenen umdeutete>.

Wieder mal das Frauenschonungsprogramm. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Aussage unglaubhaft ist, aber natürlich lügt die ärmste nicht, sondern deutet die Sache um. Das nächste Instanz hat dieses Ausmaß an Dummheit noch überboten:

"Dies sah das Obergericht anders. Die Frau habe gar nichts umgedeutet, sondern den Geschlechtsverkehr nicht gewollt. Die zentrale Frage vor Obergericht war eine andere: Hatte sich der 31-Jährige vorsätzlich über den erkennbaren Willen der Frau hinweggesetzt? Konnte er erkennen, dass sie nicht wollte?

Nein, meinte das Obergericht. Eine Woche vor der vermeintlichen Vergewaltigung habe sich das Paar am gleichen Ort mit den gleichen Praktiken einvernehmlich vergnügt. Sie habe sich nach ihren Nein nicht mehr widersetzt. Ja, sie habe sogar noch ihren Mantel beiseitegeschoben und mit der Hand seinen Penis geführt. Diese Handlungen habe der Mann als Einwilligung und Mitmachen interpretiert. Dass sie vor Angst gelähmt war, habe er weder erkennen können noch erkennen müssen. «Auch ein Nein>, so das Obergericht, «kann widerrufen werden.> Wegen des Freispruchs erhielt der 31-Jährige für die siebenmonatige Untersuchungshaft eine Genugtuung."

Also klare Anzeichen für eine Falschbeschuldigung (kein weiterer Widerstand, das Weib macht sogar noch mit) werden einfach mal so ignoriert. Man fragt sich, wer den Richtern ins Hiern gesch....en hat.


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