"Verstöße gegen familiengerichtliche Anordnungen zum Schutz von Kindern" - was ist das? (Recht)
Einführung eines neuen Straftatbestandes für die Verstöße gegen
familiengerichtliche Anordnungen zum Schutz von Kindern.
Darüber hinaus soll für bestimmte Konstellationen die zusätzliche
Möglichkeit geschaffen werden, auch im Strafprozess im Wege des
Adhäsionsverfahrens ein Näherungsverbot gegen den Täter zu beantragen.
Beides ist mir nicht klar. Wer kann es erklären?
gesamter Thread:
- Es soll noch schlimmer kommen- GewSchG bekommt ein Baby -
Sigmundus Alkus,
16.06.2012, 00:50
- Es soll noch schlimmer kommen- GewSchG bekommt ein Baby - pappi, 16.06.2012, 02:18
- "Verstöße gegen familiengerichtliche Anordnungen zum Schutz von Kindern" - was ist das? -
MannPassAuf,
16.06.2012, 02:26
- zum Schutz von Kindern - was ist das? - adler, 16.06.2012, 15:17
- Es soll noch schlimmer kommen- GewSchG bekommt ein Baby - EinerDerAhnungHat, 16.06.2012, 08:38
- Ganz ruhig, am Sonntag sind ja Wahlen... - Kugellager, 16.06.2012, 10:31
- Es verwundert doch nich mehr wirklich ..... - AFWiderstand, 16.06.2012, 18:34