Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mutter darf ihr Baby im Knast großziehen +Urteil+ (Gewalt)

Robin Hood, Tuesday, 19.06.2012, 19:54 (vor 4568 Tagen)

Düsseldorf – Sie übergoss den schlafenden Lebensgefährten mit zwei Liter siedend heißem Öl: Nehat I. (32) überlebte knapp, bleibt aber für immer gezeichnet. Das Landgericht verurteilte Lumnije D. (38) für diese grausame Tat im August 2011 zu 5 1/2 Jahren Gefängnis.

Zu milde, fand das Opfer, das unvorstellbare Qualen aushalten musste, ging zum Bundesgerichtshof.

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Rechtsanwalt Torsten Timm

Foto: Michael Gstettenbauer

DOCH DIE OBERSTEN RICHTER ENTSCHIEDEN JETZT: DAS URTEIL AUS DÜSSELDORF IST RECHTSKRÄFTIG!

Rechtsanwalt Torsten Timm, der Lumnije D. verteidigte: „Die beantragte Revision wurde abgelehnt. Damit gibt es keine härtere Strafe.“

Nicht die einzige gute Nachricht für die Frau, die im Mai in der U-Haft ein Baby geboren hat. Die Tochter Betime, das gemeinsame Kind von Nehat I. und Lumnije D., war bislang bei einer Pflege-Familie untergebracht.

BILD erfuhr: Lumnije D. soll schon bald nach Fröndenberg ins Sauerland verlegt werden, wo es eine der wenigen Mutter-Kind-Einrichtungen gibt. Dort hat sie die Möglichkeit, ihr Kind in der Haft groß zu ziehen.

Dafür hat Anwalt Timm hart gekämpft.

Der Jurist: „Ich bin aber auch dem zuständigen Richter Rainer Drees sehr dankbar. Er hat sich im Interesse des Kindes dafür eingesetzt, dass es bei seiner Mutter aufwachsen kann.“

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/urteil/mutter-darf-ihr-kind-im-knast-grossziehen-22509772.bild.html


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