Mutter darf ihr Baby im Knast großziehen +Urteil+ (Gewalt)
Düsseldorf – Sie übergoss den schlafenden Lebensgefährten mit zwei Liter siedend heißem Öl: Nehat I. (32) überlebte knapp, bleibt aber für immer gezeichnet. Das Landgericht verurteilte Lumnije D. (38) für diese grausame Tat im August 2011 zu 5 1/2 Jahren Gefängnis.
Zu milde, fand das Opfer, das unvorstellbare Qualen aushalten musste, ging zum Bundesgerichtshof.
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Rechtsanwalt Torsten Timm
Foto: Michael Gstettenbauer
DOCH DIE OBERSTEN RICHTER ENTSCHIEDEN JETZT: DAS URTEIL AUS DÜSSELDORF IST RECHTSKRÄFTIG!
Rechtsanwalt Torsten Timm, der Lumnije D. verteidigte: „Die beantragte Revision wurde abgelehnt. Damit gibt es keine härtere Strafe.“
Nicht die einzige gute Nachricht für die Frau, die im Mai in der U-Haft ein Baby geboren hat. Die Tochter Betime, das gemeinsame Kind von Nehat I. und Lumnije D., war bislang bei einer Pflege-Familie untergebracht.
BILD erfuhr: Lumnije D. soll schon bald nach Fröndenberg ins Sauerland verlegt werden, wo es eine der wenigen Mutter-Kind-Einrichtungen gibt. Dort hat sie die Möglichkeit, ihr Kind in der Haft groß zu ziehen.
Dafür hat Anwalt Timm hart gekämpft.
Der Jurist: „Ich bin aber auch dem zuständigen Richter Rainer Drees sehr dankbar. Er hat sich im Interesse des Kindes dafür eingesetzt, dass es bei seiner Mutter aufwachsen kann.“