Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Abtreibung ist Mord. Den akzeptierst du. Hier war es kein Mord. Aber hier schreist du. (Recht)

Lentze, Thursday, 21.06.2012, 16:31 (vor 4329 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenigstens eine klitzekleine Überprüfung, ob sie ihr Kind vielleicht aus
'niedrigen Beweggründen' loswerden wollte, wäre aber doch angezeigt.

Ja, da hast du recht. Aber vielleicht ist das geschehen. So eine Meldung ist ja auf knapp gehalten. Natürlich kann es auch sein, daß das nicht geschehen ist. Und davon ganz unabhängig kann es sein, daß die Mutter das Kind postnatal getötet hat, so wie unzählige Mütter ihr Kind pränatal töten.

Es gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.

Im Falle der pränatalen Tötung gilt sie nicht, weil sie da rechtlich überflüssig ist.

Du hälst doch die pränatale Tötung für legitim, und sprichst in dem Falle nicht von Mord. Warum jetzt von Mord reden, wo der Beweis (Vorsatz zum Töten) nicht vorliegt?


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