Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation strafbar (Recht)
Das Landgericht Köln hatte in einem Strafverfahren über die Beschneidung von kleinen Jungen (im vorliegenden Fall war er gerade 4 Jahre alt) zu entscheiden. Nach dem Urteil ist die Beschneidung bei Personen, die nicht einwilligungsfähig sind, ohne medizinische Indikation grundsätzlich strafbar.
Man kann nur hoffen, dass die Entscheidung in höheren Instanzen gehalten wird. Dann ist jedenfalls auf diesem Gebiet Schluss mit dem Messen mit zweierlei Maß.
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