Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Die Erhebung einer Mehrwertsteuer ist illegal (Allgemein)

Egal, Wednesday, 27.06.2012, 14:51 (vor 4383 Tagen) @ Rainer

In den Vorschriften der §§ 26c, 27b UStG werden die Freiheitsgrundrechte des Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person – Unverletzlichkeit der Person) und Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) eingeschränkt. Gleichwohl zitiert das UStG diese durch die genannten Vorschriften des UStG eingeschränkten Grundrechte nicht. Quelle

Ein Verstoß gegen das Zitiergebot betrifft dem Wortlaut des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG nach immer das ganze Gesetz und führt zur Ungültigkeit des gegen das Zitiergebot verstoßenden Gesetzes. Das UStG ist damit ein im Sinne des Artikels 19 Abs. 1 GG ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzeskraft. Eine Anwendung eines solchen ungültigen Gesetzes ist verfassungswidrig.


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