Robert Hansen von der FSM wirft "MannPassAuf!" Volksverhetzung vor (Allgemein)
Sehr geehrter Herr Lentze,
die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL
www.mann-pass-auf.de
eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten
Prüfungsnummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese
Prüfungsnummer an. Vielen Dank!
Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de.
Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerdeverfahrens können Sie unter
http://www.fsm.de/de/Ablauf_Beschwerdeverfahren abrufen.
Der Beschwerdeführer wirft Ihnen die öffentliche Verbreitung von
volksverhetzenden Inhalten über die Online-Dienste vor.
Solche Inhalte sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
(JMStV) absolut unzulässig und darüber hinaus strafbar gemäß § 130 Abs. 1
S. 1 Strafgesetzbuch (StGB).
Ich habe Ihre Website im Rahmen meiner Vorprüfung in Augenschein genommen
und dabei festgestellt, dass Sie derartige Inhalte anbieten.
Nur beispielhaft versucht dieser Artike
http://www.mann-pass-auf.de/sk79.php, den Hass auf Frauen zu schüren, indem
unsachliche Vergleiche mit den Judenmorden und Abtreibung herangeführt
werden.
Weiterhin fordert dieser, offensichtlich fingierte Artikel einen
Beratungsschein für Frauen Vergewaltiger
http://www.mann-pass-auf.de/mpa11.php und lässt damit eine fingierte
Ansicht zu Wort kommen, die Vergewaltigungen verharmlosen und geeignet ist,
diese verächtlich zu machen.
Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den
Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das
Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum 13.07.2012
notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend
abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer
Stellungnahme, dem Beschwerdeausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen
oder an die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde
weiterleiten.
Die Landesmedienanstalt wird den Fall erneut bewerten. Soweit die
Landesmedienanstalt Verstöße gegen den JMStV feststellt, kann sie diese als
Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro
ahnden.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Hansen
Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle
Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V.
FSM Impressum
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Geschäftsstelle
Spreeufer 5
10178 Berlin
Tel.: 030 240484-30
Fax: 030 240484-59
E-Mail: hotline@fsm.de
Vereinsregisternummer beim AG Berlin Charlottenburg: VR 20264 Nz
-----------------
Ich werde gerne antworten.
Ändern? Das will der Beschwerdeführer. Gut, ich kann auch noch deutlicher werden. Das sollte der Beschwerdeführer aber auch. In der jetzt geäußerten Form sind die Vorwürfe zu wenig konkret.
Es ist ja wohl nicht hinzunehmen, daß man sich wegen politisch unliebsamer Feststellungen rechtfertigen soll, wenn nicht exakt begründet wird, worin der Verstoß besteht.
Gegenanzeige!
Ja, der muss konkret den Sachverhalt beleuchten. Außerdem wäre erstmal zu prüfen, was ein "Staatsvertrag" mit dem StGB/BGB zu tun hat. Ich kann ja schließlich auch nicht für meine Etage (Treppenpodest) eine Regelung beschließen und alle Hausbewohner, die an meiner Tür vorbeigehen danach aburteilen. Wo leben wir denn hier?
Zeig den Typen an wegen Falschbeschuldigung, Beleidigung und übler Nachrede.
Schau mal hier! Die Machthaber schalten die ersten missliebigen Seiten ab!
Kenny, 29.06.2012 11:48
cass12hkurs funktioniert nicht.
Zorn, 29.06.2012 11:26
cashkurs funktioniert wieder.
Zorn, 29.06.2012 11:25
Das Regime schaltet wohl heute alle mißliebigen Seiten ab.
www.cashkurs.com auch nicht mehr erreichbar. 11,25Uhr
Goldie, 29.06.2012 10:51
So langsam begreift man, daß sowas in Zukunft öfter geschehen wird: Alles was "unserer" Regierung nicht in den Kram passt, wird einfach abgeschaltet oder mundtot gemacht! Bin mir sicher, daß wir heute in Staatsfernsehen nichts über diesen Mega-Skandal hören.
Aufruf an alle Leser dieses Artikels: SENDET DEN ARTIKEL AN ALLE EUCH BEKANNTEN E-MAILADRESSEN!
Carmen Kästner, 29.06.2012 10:47
Habe mich gestern und heute an der Aktion "MdB auf Facebook anschreiben zum Nein zu ESM und Fiskalpakt" beteiligt und bin jetzt für 24 Stunden von Facebook gesperrt. Angeblich gab es bei mir einen Virus. Nach Prüfung meines Virusprogramms - Negativ. Jetzt kann ich zwar mein Profil einsehen, aber kann nix machen.
Das ist bitter.
Carmen Kästner
Rentnerin, 29.06.2012 10:46
das ist DDR pur, jetzt fehlen nur noch die Schlagstöcke gegen die Anti-ESM-Demostranten.
Argwöhner, 29.06.2012 10:38
Unglaublich! Hätte nie gedacht, dass bei uns so etwas möglich ist. Wäre dies der einzige rätselhafte Vorgang in unserer hochgelobten Demokratie, würde er mich wenig jucken. So aber treibt mich die Sache um.
Wer zieht hier ständig die Strippen gegen eine freie Meinungsbildung und -äußerung?
Selbst Fatzebucke macht das mit!
Robert Hansen von der FSM wirft "MannPassAuf!" Volksverhetzung vor
Die Landesmedienanstalt wird den Fall erneut bewerten. Soweit die
Landesmedienanstalt Verstöße gegen den JMStV feststellt, kann sie diese
als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000
Euro ahnden.
Vielleicht wirst du ja aus Schaden klug, wenn alle guten Ermahnungen nichts helfen, also lass deine Pamphlete einstweilen nur da stehen...
Es ist ja wohl nicht hinzunehmen, daß man sich wegen politisch
unliebsamer Feststellungen rechtfertigen soll, wenn nicht exakt begründet
wird, worin der Verstoß besteht.
Gummizelle oder Ordnungsgeld... eines von beidem wird früher oder später schon Wirkung zeigen...
Wer ist Robert Hansen?
Der erste Eintrag bei Google verweist auf die Wikipedia. Wir lesen:
Robert Christian Hansen (* 15. Februar 1939 in Estherville, Iowa) von den Medien „The Flying Nightmare“ (dt.: Der fliegende Alptraum) genannt, ist ein US-amerikanischer Serienmörder aus Alaska, der mindestens 17 Frauen mit seinem Privatflugzeug zu einer entlegenen Hütte brachte, misshandelte und anschließend in die Wildnis entließ, um sie zu jagen und zu töten. Er ist der schlimmste Serienmörder Alaskas und gilt als einzig bekannter Serienmörder, der noch lebende Opfer per Flugzeug transportierte.
Ist es der? Vermutlich nicht, denn:
1988 wurde er als einer der ersten Häftlinge in das neue Spring Creek Correctional Center in Seward, Alaska verlegt, wo er bis heute einsitzt.
Die Suche geht also weiter. Wir bleiben am Ball!
Das ist kein Jugend- sondern Altenschutz
Solche Inhalte sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
(JMStV) absolut unzulässig und darüber hinaus strafbar gemäß § 130
Abs. 1
S. 1 Strafgesetzbuch (StGB).
Also welcher Jugendliche versteht denn die Sache mit dem Frauenverwalter und dem Beratungsschein?
Und dann alles mit Juden, Hitler und Nazi - das hängt denen zum Hals raus.
Das geht denen am Arsch vorbei.
Kein Sex, keine Gewalt, nicht mal Action und auch nicht fürs Iphone.
Jugendschutz, ein schäbiger Vorwand.
Es geht um den Altenschutz. Altemanzen, Altpudel, Altgrüne, Altlinke u.s.w.
Die halten sich ja auch jüngere Krieger.
--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.
Gute Ermahung
Gummizelle oder Ordnungsgeld... eines von beidem wird früher oder später
schon Wirkung zeigen...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.
Na also. GEHT DOCH!
Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den
Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das
Angebot abändern.
Das ging aber FLOTT!
weiter so!
Wird schon noch
Ändern? Das will der Beschwerdeführer. Gut, ich kann auch noch
deutlicher werden. Das sollte der Beschwerdeführer aber auch. In der jetzt
geäußerten Form sind die Vorwürfe zu wenig konkret.
Objekt nicht gefunden!
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www.mann-pass-auf.de
Fri Jun 29 16:17:15 2012
Apache
Na also. GEHT´S NOCH!
Man merkt dir die Häme förmlich an! Aber "Lentze" ist wenigstens jemand, der etwas in die Hand nimmt und sich nicht wie du Pudel anonym versteckt. Das, genau das macht den Unterschied aus. Solche Pudel wie du werden irgendwann mal behaupten, dass sie die Hauptlast im Kampf gegen den Feminismus getragen hätten. In Feierstunden wirst du rumhocken und dich als "Kampfveteran" feiern lassen, aber er hat dafür die Dreckarbeit gemacht. Stampfe du erst mal sowas aus dem Boden wie er.
WWW.FRAUENGEWALT.DE.VU
WWW.OPFER-GEWALTSCHUTZGESETZ.DE.VU
WWW.VAETERENTSORGUNG.DE.VU
Das kling nach einem § 240 StGB - evtl. kostenpflichtig prüfen lassen.
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Robert Hansen von der FSM wirft "MannPassAuf!" Volksverhetzung vor
Ein Bekannter weist mich auf einen Punkt hin, der in der Öffentlichkeit wenig bekannt bzw. beachtet ist: Grundlage der Bildung der Vereinten Nationen (UN) waren die berühmten „Vier Freiheiten für jeden Menschen“, darunter die Freiheit, ein jeder könne sich frei informieren und seine Meinung frei äußern und dürfe von niemanden, auch nicht vom Staat, daran gehindert werden.
Um das sicherzustellen, wurde das Human Rights Committee der UN eingerichtet, das u. a. den Mitgliedsstaaten vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen Fall.
Diese Vorschriften heißen „General Comments“. Comments deshalb, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze zwecks Ausführung kommentieren sollen.
In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des Human Rights Committee im Juli 2011 in Genf der veraltete General Comment Nr. 10 ersetzt durch den General Comment Nr. 34. (Da Deutsch nicht Amtssprache ist, liegen amtliche Ausfertigungen nur in englischer, französischer, spanischer, russischer und chinesischer Sprache vor.)
Der General Comment Nr. 34 ist in 52 Teile („Paragraphen“) gegliedert. Wichtig für uns Deutsche ist der § 49, wonach der deutsche § 130 Strafgesetzbuch (StGB) – „Volksverhetzung“ – nicht zulässig ist.
Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes gehen die General Comments den deutschen Gesetzen vor, woraus Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes abzuleiten sind – u. zw. sofort und ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.
Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an.
Zu allen Versammlungen darf die Bundesregierung einen stimmberechtigten Abgeordneten entsenden, so daß sie also über die beschlossenen General Comments unverzüglich informiert ist.
Nun darf man doch fragen, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit bisher nicht über die im General Comment Nr. 34 gewährten Rechte informiert hat. In diesem Zusammenhang wird es interessant sein zu verfolgen, wie zwei anhängige Revisionsverfahren (April 2012), bei denen die Beklagten den General Comment Nr. 34 an den Anfang ihrer Revisionsschrift gestellt haben, ausgehen werden.
Die Entscheidungen eines OLG und des BVG stehen noch aus. Es bleibt auch noch die Frage, warum die deutschen Medien kein Wort bzw. keine Zeile über den General Comment Nr. 34 übrig haben. „Im Dienste der Wahrheit“ zu stehen, würde anders aussehen.
http://www.dasgelbeforum.de.org/index.php?id=258072
Artikel 25 Grundgesetz:
"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes".
Rechte und Pflichten sind in der PeeErrTeh klar zugeordnet!
Naja, du weißt doch wie das hier ist, als Mann hast du nur Pflichten im Familienrecht und keine Rechte. Das ist so zwischen den Geschlechtern aufgeteilt worden. Genauso ist es mit den Bundesbürgern: Sie haben nur Pflichten, aber keine Rechte. Eigentlich geht es uns nicht schlechter, wenn das Merkel jegliche Souveränität an die EU abtritt, denn wir Bürger haben ja seit Jahren in diesem Land schon nichts mehr zu sagen. Wir DDR-Bürger dachten vor 20 Jahre, dass dies der große Umbruch war. Denkste! Lediglich die Stasi- und VOPO-Uninformen wurden abgelegt. Der Spitzel- und Unterdrückungsapparat wurde aufgeteilt in: Gerichte, Jugend-, Sozial-, Arbeits- und Ordnungsämter. Fragt da mal nach, was diese Leute früher gemacht haben.
Volksverhetzung
Ich dachte, Frauen und Männer wären keine "Teile der Bevölkerung" im Sinn des Gesetzes. Daher ist doch auch angeblich keine Volksverhetzung gegen Männer möglich (Solanas, Männer-in-Salzsäure-Witze usw.)
Wie ist denn nun die Rechtslage?
Gute Ermahung
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Naja, wenn hier gelöscht wird, kannst du mit solchen Parolen natürlich das große Wort schwingen, da habe ich keine Chance...
Volksverhetzung
Wie ist denn nun die Rechtslage?
Könnte ich dir ganz genau mitteilen. Wird hier leider nur gelöscht. :)
Schade :( (kT)
- kein Text -
Tja, so ist das hier
Ich sollte eben Beschneidungen und die Prügelstrafe für gut heißen, das bliebe hier stehen...
Eine Bitte :)
Würdest du trotzdem kurz was dazu schreiben? Bis zur Löschung kann ja einige Zeit vergehen. Wär für mich und sicher auch andere Mitleser sicher interessant. :)
Die Rechtslage:
Ich dachte, Frauen und Männer wären keine "Teile der Bevölkerung" im
Sinn des Gesetzes. Daher ist doch auch angeblich keine Volksverhetzung
gegen Männer möglich (Solanas, Männer-in-Salzsäure-Witze usw.)
Frauen bilden keinen beleidigungsfähigen Teil der Bevölkerung. So ist die Rechtslage.
Sollte das aber doch mal geändert werden, dann haben wir freie Fahrt für eigene Prozesse. Und dann hätte A.S. sicher auch wieder ihre Verdienstkreuze abzugeben.
Aber mit Blick auf die zahlreichen dann betroffenen Feministen kann ich mir eine solche Änderung schwer vorstellen.
Lentze
Ich kenne dein Problem
Könnte ich dir ganz genau mitteilen. Wird hier leider nur gelöscht. :)
Also ich glaube dieses Problem kenne ich.
Da hat mich doch mal eine Email von einem Afrikaner der ein riesiges Vermögen auf der Bank hat aber erst einen Notar bezahlen muss um ranzukommen was er aber nicht konnte und deswegen bat er um meine Hilfe die er natürlich gut bezahlen würde.
Ich antwortete ihm dass ich sehr viel Geld schon für 23 ähnliche Fälle wie seinen ausgegeben und den Rest an der Börse verbrannt hatte und ihm da leider nicht mehr helfen kann.
Ich schlug ihm aber vor seine Organe zu spenden/verkaufen, man will es gar nicht glauben wie viele davon verzichtbar sind.
So wie ich er, dem ich leider nicht helfen konnte, so scheinst du in einer noch auswegloseren Situation gefangen zu sein.
Hast du schonmal über einen Hungerstreik nachgedacht um eine öffentlichkeit für dein Problem zu schaffen?
Oder eine Selbstverbrennung auf youtube?
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Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.
Komischerweise mahnt FSM nie feministische Seiten ab (kt)
- kein Text -
Na also. GEHT´S NOCH!
Aber "Lentze" ist wenigstens jemand,
der etwas in die Hand nimmt und sich nicht wie du Pudel anonym versteckt.
Das, genau das macht den Unterschied aus. Solche Pudel wie du werden
irgendwann mal behaupten, dass sie die Hauptlast im Kampf gegen den
Feminismus getragen hätten. In Feierstunden wirst du rumhocken und dich
als "Kampfveteran" feiern lassen,
Genau so schauts aus.
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Verhexung
Es ist ja wohl nicht hinzunehmen, daß man sich wegen politisch
unliebsamer Feststellungen rechtfertigen soll, wenn nicht exakt begründet
wird, worin der Verstoß besteht.
Er hat Verhexung "festgestellt". Konkreter wirds nicht. Das läuft dann unter "Offenkundigkeit"... Dafür hocken Tausende in der brd im Knast. Viele für weitaus banalere Gedankenverbrechen.
Du bildest Dir immernoch ein, Du habest es mit einem "Rechtsstaat" zu tun.
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