Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das ist kein Jugend- sondern Altenschutz (Allgemein)

Borat Sagdijev, Friday, 29.06.2012, 17:18 (vor 4474 Tagen) @ Lentze

Solche Inhalte sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
(JMStV) absolut unzulässig und darüber hinaus strafbar gemäß § 130
Abs. 1
S. 1 Strafgesetzbuch (StGB).

Also welcher Jugendliche versteht denn die Sache mit dem Frauenverwalter und dem Beratungsschein?
Und dann alles mit Juden, Hitler und Nazi - das hängt denen zum Hals raus.
Das geht denen am Arsch vorbei.
Kein Sex, keine Gewalt, nicht mal Action und auch nicht fürs Iphone.

Jugendschutz, ein schäbiger Vorwand.
Es geht um den Altenschutz. Altemanzen, Altpudel, Altgrüne, Altlinke u.s.w.
Die halten sich ja auch jüngere Krieger.

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Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.


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