Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Verfahren wird garantiert wegen Verjährung eingestellt (Feminismus)

Holger, Thursday, 05.07.2012, 14:51 (vor 4524 Tagen) @ Rainer

Glaub ich nicht: Verjährungsfrist startete nach der Klageabweisung Külzers durch den BGH, ist also ganz frisch.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß es nicht zur Klage kommt: das OLG hat den Freispruch nämlich mit nachgewiesener Unschuld begründet. Nur wie das Verfahren ausgeht, ist sonnenklar: kleine symbolische Geldbuße, denn die Frau ist persönlichkeitsgestört und somit nicht voll schuldfähig. Bestenfalls Haft auf Bewährung.
Dabei wird keine Rolle spielen, daß sie es auf die Stelle Arnolds abgesehen hatte. Sie wird vortragen, daß dieser sie so geängstigt habe (war ja wohl auch ein Choleriker), daß sie dies als einziges Mittel ansah, sich seiner zu erwehren. Somit wird die Lüge schon mal ein bißchen Richtung 'Notlüge' geschoben.
Der Amtsarztdödel (in der Regel haben diese keinerlei fachärztliche Qualifikation) wird ihr eine 'emotional instabile Persönlichkeit mit dissozialen Zügen' aus der hohlen Hand bescheinigen und das wird zur gutachtlichen Aussage hochgejubelt- somit läuft man nicht Gefahr, durch einen qualifizierten Gutachter nochmals eine schallende Ohrfeige zu bekommen.
Das Gericht wird versuchen, den Ball flach zu halten, da der Fall schon genügend Aufsehen erregt hat und deswegen nicht allzu brüskierend mit einem Skandalfreispruch aufwarten. Bei Bewährungsstrafe könnte sich auch nicht als Beamtin entlassen werden. Mein Tip: nicht mehr als ein Jahr auf Bewährung. Und Schadensersatzansprüche hat sie nach Arnolds Tod ja nicht mehr zu befürchten.

Kennt sich aus

Holger


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