Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fiktive Unterhaltsleistung, Bundesverfassungsgericht... (Allgemein)

DvB, Sunday, 08.07.2012, 05:21 (vor 4460 Tagen) @ Holger

In Stein gemeißelt wurde:
"Ausschlaggebend für den Unterhalt sollen die wirtschaftlichen
Verhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung sein."

Na wenn dem so wäre, sähe ich irgendwie das Problem (zumindest das einkommenstechnische) nicht. Dann eben bei Scheidungseinreichung postwendend alles hinschmeißen und HIV beantragen; und wenn die Scheidung über die Bühne ist, weitermachen wie gehabt.

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