Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Horst Arnold war ein typischer "Justizfall" im Feminismus! (Allgemein)

Forschungsgruppe Justiz, Sunday, 08.07.2012, 11:50 (vor 4510 Tagen)

Schon Jahre vor ihm ging es anderen Lehrern in der FEZI-Diktatur ebenso!

Späte Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als Kinderschänder

Wo immer Bernd Herborth hinkam, sein schlechter Ruf war ihm vorausgeeilt – auf der Straße, am Arbeitsplatz, im kleinen Städtchen Altenbeken bei Paderborn. Seit das Landgericht der Domstadt den heute 46jährigen im Mai 1989 wegen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, war der Realschullehrer als „Kinderschänder“ geächtet. Er verlor Job, Familie, Reputation. „Zu Unrecht,“ entschied jetzt, im Wiederaufnahmeverfahren, das Landgericht Detmold. „Ohne jeden Zweifel“, so die Urteilsbegründung, „ist Herborth unschuldig.“

Der Kunst- und Musiklehrer betrachtet die vergangenen Jahre als „Hölle“. Es war „eine lange Leidenstour“, vermutet auch Michael Reineke, Vorsitzender der Strafkammer, die den „großen Scherbenhaufen“ im „zehnstündigen Verhandlungsmarathon“ vergangene Woche abwickelte.

Fataler Irrtum: Oberstaatsanwalt Günter Krüssmann aus Paderborn hatte sich im ersten Verfahren auf Gutachten eines Bielefelder Psychologen gestützt. Diese attestierten der angeblich mißbrauchten Tochter Sarah, damals acht Jahre alt, Glaubwürdigkeit. Herborths Ex-Frau hatte ihre Tochter mehrfach „verhört“, bevor sie den Ehemann – die Scheidung lief bereits – wegen „jahrelanger Vergehen an der gemeinsamen Tochter“ anzeigte.

Doch drei Jahre später tauchten Zweifel auf. Untersuchungen aus den USA legten erstmals die Abhängigkeit von Kindern offen, die – wie im Fall Herborth – durch die bevorstehende Trennung von Vater und Mutter „Elternteil-fixiert werden“. Herborths Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate bat den Kölner Psychologen Udo Undeutsch um eine neue Expertise. Der Fachmann für Sexualstrafverfahren und Glaubwürdigkeitsgutachten erkannte in den Anschuldigungen des Mädchens „eine hohe Bereitschaft, den Erwartungshorizont der Mutter zu bedienen“. Deren Entschuldigung für den „leichtfertigen Umgang mit schwersten Vorwürfen“ (Strate), für den sie juristisch nicht belangt werden kann: „Ich wußte nicht, was meine Anzeige anrichten würde.“

Seit seinem „Supergau bürgerlicher Disqualifikation“ lebt Herborth von Sozialhilfe. Er verlangt jetzt mehr als die 740 000 Mark Entschädigung für entgangene Bezüge und die Rückkehr in den Beamtenstatus. Horst-Dieter Kückmann, Sprecher der Bezirksregierung Detmold, sagt schon jetzt: „Der Mann wird wieder eingestellt.“ Kaum Trost für Herborth, dem seine Tochter unterdessen entfremdet wurde. Sarah, heute 15, hat „leider“, so ein Richter der Großen Strafkammer Detmold, „inzwischen ,lernen´ müssen, ihren Vater zu hassen.“

http://www.focus.de/politik/deutschland/justizirrtum-lange-leidenstour_aid_158308.html

Schlussfolgerung: Die Justiz selbst ist die Täterin!

Dieser Fall ist überigens auch ein Klassiker "im Kampf um das alleinige Sorgerecht". Der unschuldige Mann wird von einer kranken Frau des Kindesmissbrauchs beschuldigt und die schafft damit Fakten zu ihren Gunsten, von denen sich der Mann gar nicht wieder erholen kann. Es war wieder einmal nicht zu lesen, ob der Richter, der Staatsanwalt, der Pseudo-Gutachter und die lügende Mutter auch nur ansatzweise dafür zur Verantwortung gezogen wurden. Man kannt auch in diesem Fall getrost von einer Justizmafia sprechen.

Das Schema funktioniert auch heute noch bestens. Die Justiz ist eine willige Hure von feministischen Verbrecherinnen.


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