Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Zwang vom BGH, sondern vom EGMR (Allgemein)

Brummbär, Monday, 09.07.2012, 10:46 (vor 4459 Tagen) @ jens_

Abgesehen davor wurde das Sorgegerecht nicht aus Einsicht reformiert -
die meisten Feministinnen moechten lieber ein 100% Sorgerecht behalten! -,
sondern aus juristischem Zwang vom Bundesgerichtshof.

Das stimmt so nicht. Der Zwang kam vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), google nach Horst Zaunegger.

Erst danach sah sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemüßigt, in dieser Richtung etwas zu ändern.


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